Präsidium
Auftakt Modernisierungspakt ÖPNV
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt den angekündigten Start eines Dialogprozesses für den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Modernisierungspakt ÖPNV. Der Pakt ist ergebnisorientiert auszugestalten, damit er im Frühjahr 2027 von Bund und Ländern geschlossen werden kann. Das Präsidium begrüßt die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Dialogprozess. Der Deutsche Städtetag steht für die Mitwirkung in einem zielführenden und stringenten Diskussionsprozess bereit.
- Vorarbeiten aus der vorangegangenen Legislaturperiode – insbesondere ein bereits zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmtes Zielbild – sind einzubeziehen, damit der ambitionierte Zeitplan gelingen kann. Im Hinblick auf die Klimaschutzziele und die notwendige Verkehrsverlagerung ist es geboten, Tarifangebote wie das Deutschlandticket zu erhalten, ihre Attraktivität weiter zu steigern und für eine verbindliche Governance und Finanzierung zu sorgen, um das ÖPNV-Angebot gezielt zu verbessern.
- Das Präsidium fordert, dass die Finanzierung des ÖPNV Gegenstand des Dialogprozess ist. Ohne auskömmliche und dynamisierte finanzielle Unterstützung können die Städte Ausbau, Erhalt und Betrieb des ÖPNV im heutigen Umfang nicht mehr gewährleisten. Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind im Dialogprozess zu spiegeln. Für praxisgerechte Maßnahmenvorschläge sind Entlastungen, aber auch Verantwortlichkeiten und Zeitpläne, und damit die notwendigen Ressourcen zu bestimmen.
- Die im Koalitionsvertrag gesondert angekündigte Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) muss thematisch in den Dialogprozess einfließen. Sie soll auch Bürokratieabbau und Erleichterungen bei der Förderung klären. Zusätzliche oder ergänzte Fördertatbestände sind ohne Finanzierung nicht denkbar. Die Mittel müssen weiterhin zweckentsprechend und dynamisiert den Gemeinden zugutekommen.
- Im Regionalisierungsgesetz sind aktuelle Mehrbelastungen infolge höherer Trassenentgelte der Schiene für den Nahverkehr aufzufangen und der Grundbetrag und die Dynamisierung der Bundesmittel für den Betrieb des ÖPNV spätestens zum 1. Januar 2027 zu erhöhen. Andernfalls wird es zu umfangreichen Angebotseinschränkungen im ÖPNV kommen. Das Präsidium verweist dabei auf die bereits vorliegenden Gutachten zum Finanzbedarf des ÖPNV.
- Bund und Länder müssen Verantwortung für die Grundlagen der ÖPNV-Finanzierung übernehmen. Wenn die vorgesehene Anhebung der Finanzierungsbeiträge von Bund und Ländern scheitert, muss zwingend eine unterstützende Finanzierung des Betriebs des kommunalen ÖPNV aus anderen Quellen geregelt und hierfür gemeinsam mit Bund und Ländern Finanzierungsmodelle entwickelt werden.