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Präsidium 18.03.2026

Infrastruktur-Zukunftsgesetz – Empfehlungen für eine sachgerechte Beteiligung und stringente Planungsverfahren

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages

  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages unterstreicht die vordringliche Bedeutung von Modernisierung und Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur für das kommende Jahrzehnt. Wir müssen Deutschland und unsere Städte zukunftsfähig machen. Dafür sind klare, schnelle und stringente Planungs- und Genehmigungsverfahren ein zentraler Schlüssel. Die Resilienz für Krisenfälle ist zu stärken; durch Verschleiß, Überlastung und Extremwetterereignisse beschädigte Verkehrsbauwerke sind schnell und rechtssicher wiederherzustellen und qualitativ weiterzuentwickeln. Das Präsidium begrüßt daher die Zielrichtung des vorgelegten Gesetzentwurfes. 
     
  2. Das Präsidium sieht das dringende Erfordernis, dass die nach den Verlautbarungen namhafter Wirtschaftsforschungsinstitute nicht sachgerechte Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen umgehend abgestellt wird. Der Deutsche Städtetag hat Evidenz dafür, dass Mittel aus dem Sondervermögen Haushaltsmittel in den Ländern ersetzen und nicht zusätzlich eingesetzt werden.
     
  3. Die Städte sind als Planungsträger, als Gemeinde und als behördliche Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren vor Ort stets eingebunden. Auch bei der Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind sie auf schnelle Prozesse angewiesen. Die Städte tragen mit praktischen Erfahrungen, Hinweisen und internen Abstimmungen zum Gelingen und zur Umsetzung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes bei.
     
  4. Das Präsidium begrüßt, dass neben Infrastrukturen des Bundes in geringem Umfang auch solche der Städte beschleunigt werden sollen. Das gilt namentlich für Planungen des ÖPNV. Die bedeutsamen Großprojekte werden im Wesentlichen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert. Das Präsidium regt daher an, Verfahrenserleichterungen für Projekte des Sondervermögens auch auf alle Projekte des GVFG-Bundesprogramms anzuwenden. 
     
  5. Das Präsidium hält befristete Regelungen, Genehmigungsfiktionen und Fristenregelungen nur bedingt für geeignet. Bund und Länder sollten für die Beschleunigung vorrangig die Verfahren digitalisieren, die Behörden in erforderlichem Umfang mit Personal ausstatten, praxisgerechte Vorschriften erlassen und für ein abgestimmtes Zusammenwirken aller Akteure sorgen. 
     
  6. Die Beteiligung der kommunalen Praxis bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften muss sichergestellt sein. Dabei müssen staatlichen Behörden die örtliche Wohnbevölkerung auch künftig aktiv in die Planungsprozesse einbeziehen und frühzeitig transparent informieren, um eine breite Partizipation und Akzeptanz zu fördern. Das Präsidium unterstreicht die Vorrangigkeit und Eilbedürftigkeit des Gesetzes; Gründlichkeit und Sorgfalt müssen gleichwohl vor Schnelligkeit gehen, um Rechtssicherheit zu schaffen und Konflikte nicht in die Ausführungsphase zu verlagern.
     
  7. Das Präsidium kritisiert Vorrangregelungen dort, wo große Flächenanteile im Stadtgebiet ohne prioritäre Auswahl mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden. Dies war in jüngster Vergangenheit für Bestandsliegenschaften der Bahn bestimmt worden, und hat sich bei Freistellungsverfahren für wichtige kommunale Vorhaben deutlich kontraproduktiv ausgewirkt. Forderungen, die Freistellungen und Flächenmanagement weiter erschweren und neue Rechtsunsicherheit schaffen, sind daher scharf zurückzuweisen. Der Bund ist aufgerufen, insbesondere bei Eisenbahnen und Eisenbahnkreuzungen die Regelungen praxistauglich nachzubessern. 
     
  8. Das Präsidium unterstreicht eine einheitliche und integrierte Umweltgesetzgebung als wichtigen Beitrag. Dazu gehört auch der gezielte Abbau von Doppelprüfungen. Ein pauschales Absenken oder Abbauen von Standards und Verfahren führt dagegen in die falsche Richtung. Die Streichung der Einvernehmensregelung im Wasserrecht wird abgelehnt. Der Deutsche Städtetag hat Vorschläge dazu unterbreitet, wie der zeitintensive Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft über eine bevorratende Kompensation im Biotopverbund beschleunigt werden kann. Eine alleinige Ersatzzahlung und die Zuweisung dieser Zahlungen an den Bund sieht das Präsidium kritisch.