Präsidium
22.01.2025

Asylverfahren

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention haben das Ziel, Menschen Schutz vor Verfolgung zu gewähren. Die Städte unterstützen dieses Ziel. Sie sind bei allen Herausforderungen bereit, politisch Verfolgte aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen genauso wie Geflüchtete, die die Bedingungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen.
     
  2. Das Präsidium betont, dass die Städte ihren Schutzauftrag aber nur erfüllen können, wenn die Kapazität ihrer Aufnahme- und Infrastruktur nicht überlastet wird.  Nur dann kann auch die Aufnahmebereitschaft der Stadtgesellschaften aufrechterhalten werden. Deshalb sollen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern grundsätzlich unbefristet in Landeseinrichtungen untergebracht und nicht den Kommunen zugewiesen werden.
     
  3. Die Rückführung von Menschen ohne Recht auf Asyl auf Länderebene zentralisiert werden. Dies trägt zur Beschleunigung der Rückführung bei und entlastet die Kommunen. Die Umsetzung sollte zeitnah erfolgen.
     
  4. Das Präsidium sieht mit Sorge, dass die Inanspruchnahme des Rechts auf Asyl an den Außengrenzen der EU, aber auch zwischen europäischen Nationalstaaten durch illegale Zurückweisungen erschwert wird. Die Rechtsstaatlichkeit des Handelns der europäischen Staaten ist die Grundlage einer Rechtsunion. Sie darf auch in schwierigen Situationen nicht aufgegeben werden. Dazu muss auch die rechtstreue Umsetzung der Dublin-III-Verordnung gehören.
     
  5. Die Einigung zu einer Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsam verantworteten Migrationskonzept. Die künftige Bundesregierung ist aufgerufen, die Reform zügig in nationales Recht umzusetzen. Sie muss weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um Sekundärmigration in Europa zu begrenzen. Es muss endlich gelingen, in Europa zu einer solidarischen und fairen Verteilung von Geflüchteten zu kommen.