Hauptausschuss
27.11.2025

Rechtssichere Vertragsgestaltung, Umsetzung Herrenberg-Urteil

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Freiberufliche Honorarkräfte tragen maßgeblich zur Aufrechterhaltung des Bildungs- und Kulturangebots in den Städten bei und stützen die Tätigkeit von Verwaltungen auch in anderen Feldern. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni .2022 (BSG, Az. B 12 R 3/20 R) gefährdet in seiner Wirkung das Angebot kommunaler Verwaltungen in seiner bisherigen Struktur.
     
  2. Mit Sorge blickt der Hauptausschuss auf das Auslaufen der derzeit gültigen Übergangsregelung für Honorartätigkeiten zum 31. Dezember 2026. Bestehende Rechtsunsicherheiten werden weiter verschärft werden, sofern bis dahin keine Rechtssicherheit geschaffen wurde. Er fordert die Bundesregierung dringend auf, rechtzeitig eine rechtssichere Anschlusslösung zu schaffen.
     
  3. Der Hauptausschuss begrüßt die im Koalitionsvertrag hinterlegte Absicht, durch eine Reform des Statusfeststellungsverfahren dieses schneller, rechtssicherer und transparenter auszugestalten. Er fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen dieses Verfahrens eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die auch künftig Honorartätigkeiten in kommunalen Verwaltungen ermöglicht und so die Funktionsfähigkeit des Lehrbetriebes an Volkshochschulen, Musikschulen, Studieninstituten, aber auch anderen Verwaltungsbereichen absichert.
     
  4. Der Hauptausschuss betont erneut die Bedeutung von Integrations- und Sprachkursen für die Teilhabe Zugewanderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt. Er fordert das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach wie vor auf, die Rahmenbedingungen für Integrationskurse so auszurichten, dass sie als pflichtiges Angebot für Neuzugewanderte verlässlich planbar und nachhaltig ausfinanziert sind.