Hauptausschuss
18.01.2024

Novelle Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung zielführend abschließen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss erinnert daran, dass neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung im Straßenverkehrsrecht verankert werden müssen. Nur so können den Städten schnellstmöglich die erforderlichen Handlungsspielräume zur Gestaltung der Mobilitätswende vor Ort eingeräumt werden. Die Erwartung der Städte an eine stadt- und menschenverträgliche sowie praxisgerechte Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes besteht fort, auch nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Änderung die Zustimmung versagt hat. Dazu gehört auch, dass Kommunen Tempo 30 Zonen in eigener Verantwortung einrichten können.
     
  2.  Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, nun umgehend den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die vorgesehene und notwendige Novelle zielführend abzuschließen. Das Vermittlungsverfahren verspricht einen Gewinn für alle drei Ebenen - Bund, Länder und Städte. Es bietet die Chance, die Verkehrssicherheit vor Ort weiter zu erhöhen sowie die Parksituation regulativ weiter zu verbessern.