Präsidium
13.09.2023

Sicherung des Gewerbesteueraufkommens

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages fordert Bund und Länder zur Sicherung des Gewerbesteueraufkommens der Städte und Gemeinden auf.
     
  2. Das Präsidium lehnt Einschränkungen der gewerbesteuerlichen Mindestgewinnbesteuerung nachdrücklich ab. Die Mindestgewinnbesteuerung ist unverzichtbar für die örtliche Aufkommensstabilität der Gewerbesteuer und damit die Funktionsfähigkeit der Gewerbesteuer als Kommunalsteuer.
     
  3. Steuerpolitische Konjunktur-, Wachstums- und Förderprogramme des Bundes und der Länder sind aus den eigenen Steuer- und Finanzmitteln beider Ebenen zu finanzieren. Steuerliche Investitionsanreize sollten vorrangig über zielgenau ausgestaltete Investitionszulagen gesetzt werden.
     
  4. Mindereinnahmen der Kommunen als Folge gesetzgeberischer Eingriffe in die gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlagen sind von Bund und Ländern durch Anpassungen der Gewerbesteuerumlagen zugunsten der Städte und Gemeinden auszugleichen. 
     
  5. Durch jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung droht diese weitgehend wirkungslos zu werden. Es muss deshalb eine gesetzliche Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber erfolgen, dass die Hinzurechnungsbesteuerung weiterhin auch dann zur Anwendung kommen soll, wenn Finanzierungsaufwendungen den Herstellungskosten zugeordnet werden können.