Hauptausschuss
23.11.2022

Sachstand Ausbau- und Modernisierungspaket ÖPNV und Klimaticket Deutschland

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Für eine klimagerechte Mobilitätswende braucht es die Anstrengungen aller staatlichen Ebenen. Die Städte sind bereit, einen Ausbau- und Modernisierungspakt ÖPNV gemeinsam mit Bund und Ländern einzugehen. Dazu muss im Frühjahr 2023 eine ausreichende Finanzierung der Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Da deren Umsetzung erst 2025 beginnen kann, bedarf es einer ausfinanzierten Übergangsregelung für das Jahr 2024, da ansonsten bereits ab 2024 mit deutlichen Angebotseinschränkungen des ÖPNV zu rechnen ist. Die ausreichende Finanzierung ist Voraussetzung, um zusätzliche Bedarfsverkehre und Leistungsverbesserungen zeitgerecht zu beauftragen und höhere Mindestbedienstandards umsetzen zu können.
  2. Der Hauptausschuss begrüßt die Einigung auf ein deutschlandweit gültiges ÖPNV-Ticket. Für die schnellstmögliche Einführung sind umgehend die beihilferechtlichen, gesetzlichen und untergesetzlichen Voraussetzungen von Bund und Ländern zu schaffen. Den Verkehrsunternehmen ist ein vollständiger Ausgleich auf die Einnahmeverluste zu gewähren. Einführungskosten, Dynamisierung und Nachschusspflicht müssen geregelt werden, ebenso wie Werbung, Vertrieb und Evaluation des Tickets.
  3. Der Hauptausschuss weist darauf hin, dass die vorgesehene Anhebung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel nicht ausreicht, um die erforderliche Grundfinanzierung zu sichern und schon gar nicht, um notwendige Leistungs- und Qualitätssteigerungen des ÖPNV und eine neue Tarifierung als Anreiz und Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger aufzusatteln.
  4. Den gedeckelten Verlustausgleich in Höhe von 3 Milliarden Euro von Bund und Ländern sieht der Hauptausschuss noch nicht als hinreichende Grundlage, um der Einführung oder Anerkennung des Tarifs auf örtlicher Ebene zustimmen zu können.

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