Hauptausschuss
23.06.2022

Gewerbesteuer-Oasen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss sieht mit großer Sorge die Entwicklung von Gewerbesteueroasen und deren Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen und die Funktionsfähigkeit des gemeindlichen Hebesatzrechts.
  2. Der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, den unfairen Steuerwettbewerb der Gewerbesteueroasen mit nachstehendem Maßnahmenpaket zu bekämpfen:

    2.1 Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes nach § 16 Absatz 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz von 200 Prozent auf 320 Prozent.

    2.2 Anhebung des gewerbesteuerlichen Hinzurechungssatzes nach § 8 Nummer 1 Gewerbesteuergesetz auf 30 Prozent.

    2.3 Rückführung des Hinzurechnungsfreibetrags nach § 8 Nummer 1 Gewerbesteuergesetz auf 100.000 Euro.

    2.4 Einführung eines vollständigen Betriebsausgabenabzugsverbots für Zahlungen an verbundene inländische Domizilgesellschaften.

    2.5 Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von gemeindegebietsüberschreitenden Steuergestaltungen bei der Gewerbesteuer an die betroffenen Gemeinden in Anlehnung an die §§ 138d bis 138h der Abgabenordnung.

    2.6 Erweiterung des § 21 Absatz 3 Finanzverwaltungsgesetz durch ein eigenständiges Recht der Gemeinden zur Durchführung von Gewerbesteuer-Sonderprüfungen in Verbindung mit einem Remonstrationsrecht gegenüber dem zuständigen Finanzamt, soweit Gewerbesteuerpflichtige eine Betriebstätte in der Gemeinde unterhalten oder in den letzten drei Jahren unterhalten haben.