Hauptausschuss
16.11.2021

Weitere Strategie in der Corona-Pandemie

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss blickt mit großer Sorge auf die sehr hohe Zahl an Neuinfektionen und die angespannte Lage in den Krankenhäusern. Es ist zu befürchten, dass die Impfverweigerung eines Teils der Bevölkerung zu erneuten Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte führt. Der Hauptausschuss fordert daher die Bundes- und die Landesregierungen auf, unverzüglich und bundesweit abgestimmt 2G als Zugangsvoraussetzung für Erwachsene im Freizeitbereich vorzuschreiben. Unter diesen Voraussetzungen sind Weihnachtsmärkte mit entsprechenden Konzepten durchführbar.
  2. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Pandemie ist es das falsche Signal, die epidemische Lage von nationaler Tragweite zum 25. November 2021 auslaufen zu lassen. Allerdings ist jetzt eine neue bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz zu schaffen, die den Ländern und Kommunen die Instrumente an die Hand gibt, die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus nach einem Auslaufen der epidemischen Lage zu ergreifen.
  3. Der Hauptausschuss sieht mit Sorge, dass viele Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Schulen nicht geimpft sind. Appelle und niederschwellige Impfangebote haben hier kaum noch eine Wirkung. Daher fordert der Hauptausschuss die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, für Beschäftigte 2G als Zugangsvoraussetzungen für sensible Bereiche anzuordnen. Für Beschäftigte, deren Tätigkeit ein besonderes Risiko der Infektion von vulnerablen oder nicht impffähigen Personen birgt, ist eine gesetzliche Impfpflicht einzuführen. Die Hauptgeschäftsstelle wird beauftragt, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter verfassungsrechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Aspekten zu begutachten. Das Ergebnis wird zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 26. Januar 2022 dem Hauptausschuss zur Beratung vorgelegt.
  4. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages erwartet von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der niedergelassenen Ärzteschaft, dass sie ihre Zusagen einhalten, allen, die eine Impfung wünschen, zeitnah ein Impfangebot zu machen. Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz die Kassenärztlichen Vereinigungen auffordern, ihre Zusagen zu erfüllen. Die Kommunen stehen weiterhin bereit, ihren Beitrag zu leisten, um das Impftempo darüber hinaus deutlich zu erhöhen. Dazu benötigen sie klare Zusagen der Übernahme aller Kosten zur Wiederaufnahme und zum Betrieb von dezentralen Impfstellen, mobilen Impfangeboten oder Impfzentren. Darüber hinaus haben die Landesregierungen sicherzustellen, dass das notwendige Impfpersonal durch die niedergelassene Ärzteschaft und die Kassenärztlichen Vereinigungen bereitgestellt wird. Zusätzlich sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verpflichten, Impf-Hotlines einzurichten, um Impfberechtige bei der Suche nach Impfmöglichkeiten zu unterstützen.
  5. Die Überlegungen zur kostenlosen Bereitstellung von Testmöglichkeiten sind zu begrüßen. Hierdurch können Ungeimpfte, aber auch Geimpfte eine zusätzliche Sicherheit gewinnen.
  6. Der Hauptausschuss fordert die Bundesregierung auf, die stark belasteten Krankenhäuser in der vierten Pandemiewelle zu unterstützen. Vor allem ist Krankenhäusern, die Betten zur Behandlung von Coronainfizierten freihalten, eine angemessene Freihaltepauschale zu zahlen.