Handreichung
30.01.2020

Umgang mit NS-Raubgut

Hilfestellung zur Umsetzung der "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz"

Die Washingtoner Erklärung von 1998 hat das Fundament für eine systematische Provenienzforschung zur Auffindung von vor allem jüdischen Bürgerinnen und Bürgern geraubten Kulturgütern gelegt. Sammlungen und Bestände sollen auf das Vorhandensein von NS-Raubgut hin geprüft und identifizierte Objekte an die Opfer oder deren Erbinnen und Erben zurückgegeben oder zusammen mit ihnen nach anderen, möglichst einvernehmlichen Lösungen gesucht werden soll.

Im Anschluss an die Washingtoner Erklärung haben Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände eine „Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ veröffentlicht. In der Erklärung bekennen sich alle staatlichen Ebenen zu ihrer Verantwortung für die Umsetzung von „gerechten und fairen Lösungen“ bei der Behandlung von in der Zeit des Nationalsozialismus entzogenem jüdischem Kulturgut. Die Erklärung ist nach wie vor aktuell.

Ergänzend zur Gemeinsamen Erklärung wurde eine Handreichung mit konkreten Hinweisen zur praktischen Umsetzung erarbeitet. Sie wurde letztmalig im Jahr 2007 aktualisiert. Vor dem Hintergrund der seitdem eingetretenen Entwicklung, insbesondere der Errichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste und aufgrund von wachsendem Druck aus den Reihen von jüdischen Organisationen ist nunmehr eine erneute Überarbeitung und Aktualisierung erfolgt. Die Handreichung ist im 11. Kulturpolitischen Spitzengespräch zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden am 16.10.2019 gebilligt worden.

Figur auf Denkmal und Schild Denkmalschutz

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