Kommunen bis zum 2. Januar 2027 "wallet-ready" machen
Die digitale Brieftasche "European Digital Identity Wallet" – kurz "EUDI-Wallet" – soll ab dem 2. Januar 2027 allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die kommunalen Behörden vorbereitet sein, die EUDI-Wallet als Login- und Identifizierungsmittel zu akzeptieren. Zudem müssen sie parallel schrittweise digitale Nachweise prüfen und unmittelbar in ihren Verfahren verarbeiten können.
Die Kommunen erkennen den Mehrwert der EUDI-Wallet. Sie kann ein Baustein für die bürgerorientierte Verwaltungsdigitalisierung in den Kommunen, in Deutschland und in Europa sein und die kommunalen Verwaltungsprozesse effizienter, nutzerfreundlicher und medienbruchfrei gestalten. Ihr wesentlicher Nutzen entsteht erst durch die Einbindung in bestehende Verwaltungsprozesse und die digitale Verwaltungsarchitektur, aber auch als Teil einer nutzerorientierten, sicheren und durchgängigen Authentifizierungs- und Autorisierungsarchitektur. Entscheidend ist daher nicht allein die technische Verfügbarkeit der Wallet, sondern ihre durchgängige Integration in die Verwaltungsprozesse.
Ob die EUDI-Wallet ein Erfolg wird, entscheidet sich maßgeblich in den Kommunen. Hier findet ein großer Teil der Verwaltungsverfahren und der unmittelbare Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern statt. Dafür benötigen Kommunen verlässliche Rahmenbedingungen und dürfen mit der technischen und organisatorischen Umsetzung nicht allein gelassen werden. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, hat der deutsche Städtetag gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in dem Papier "Kommunen bis zum 2. Januar 2027 'wallet-ready' machen" dargelegt.
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Kurzpapier der kommunalen Spitzenverbände