Europa News 6|2025
Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
EU-Haushalt
- Rat für Allgemeine Angelegenheiten berät zu MFR 2028-2034
- Auf Druck des Europäischen Parlaments: EU-Kommission passt eigene Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 – 2034 an
Wohnen
- Kommission legt umfassenden Aktionsplan für bezahlbaren Wohnraum vor
Stadtentwicklung
- EU-Agenda für Städte veröffentlicht
- Vorstellung einer Studie zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik am 14. Januar 2026
Umwelt
- EU-Kommission legt Umwelt-Omnibus zum Bürokratieabbau vor
Klimaschutz
- Endgültige Einigung zu EU-Klimaziel 2040 erzielt
Migration
- EU-Innenminister einigen sich auf Asylreformen – Auswirkungen auch auf Schengen
Digitales
- Einfachere EU-Digitalvorschriften und neue digitale Brieftaschen für Milliardeneinsparungen in Unternehmen und zur Innovationsförderung
Verkehr
- Europäische Kommission stellt Maßnahmen für den Automobilsektor vor
- EU-Kommission stellt Pläne für nachhaltigen Verkehr vor
Kultur
- Neuer EU-Kulturkompass durch die EU-Kommission vorgestellt
Demokratieförderung
- Europäischer Demokratieschutzschild soll Medien, Institutionen und politische Akteure besser schützen
In eigener Sache
- An unsere Leserinnen und Leser
Anhang
- Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
- Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 169. Plenartagung vom 10. bis 11. Dezember 2025
EU-Haushalt
Rat für Allgemeine Angelegenheiten berät zu MFR 2028-2034
Am 17. November 2025 fand der Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel statt. In dieser Formation des Rats der EU werden Politikfelder behandelt, die nicht von den anderen Fachformationen abgedeckt werden. Teilnehmende sind je nach Mitgliedstaat die Außenminister eines Landes oder Europaminister.
Bei der Sitzung im November wurden insbesondere die Themen Mehrjähriger Finanzrahmen 2028 – 2034 (MFR) sowie das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2026 besprochen. Die Ministerinnen und Minister tauschten sich vor allem zum sogenannten „Titel 1“ des MFR aus, unter den u.a. die bisherigen Kohäsionsfonds fallen. Speziell im Fokus stand der „Fonds für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft, den ländlichen und maritimen Raum, den Wohlstand und die Sicherheit in der EU“, also der von der Kommission vorgeschlagene Superfonds, in dem die bisherige Kohäsionspolitik mit anderen Bereichen wie etwa der Gemeinsamen Agrarpolitik zusammengelegt werden soll.
Der Rat beriet darüber, wie die regionalen und lokalen Verwaltungen angemessen in die Ausarbeitung und Umsetzung der künftigen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) einbezogen werden können, in denen die Verteilung der Fonds geregelt wird. Diese Aussprache der Ministerinnen und Minister wird in die erste Verhandlungsbox zum MFR mit einfließen, die die dänische Ratspräsidentschaft dem Europäischen Rat am 18./19. Dezember 2025 vorlegen möchte. In dieser Box werden alle politisch strittigen Punkte aufgelistet, die von den Staats- und Regierungschefs gelöst werden müssen.
Neben dem MFR wurde auch über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 diskutiert. Der Rat debattierte so zu den wichtigsten Politikfeldern für das nächste Jahr. Im Anschluss an diese Beratungen werden sich der Rat der EU, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament voraussichtlich bis Ende diesen Jahres auf eine Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2026 einigen.
Vor dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten hatte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, am 14. November 2025 einen Brief an den Bundeskanzler, den deutschen Außenminister, die deutsche Wirtschaftsministerin, sowie die deutsche Bauministerin versendet. In diesem bat er den Kanzler und die Ministerinnen und Minister, sich gegenüber der EU-Kommission für die Belange der Städte einzusetzen. Insbesondere forderte er, dass sich die Bundesregierung in den kommenden Verhandlungen im Rat der EU für einen einfachen und unbürokratischen Zugang der Städte zu EU-Fördermitteln und für eine kontinuierliche Einbindung der Städte in die Erstellung und Umsetzung der NRPP einsetzen möge.
Beh
Auf Druck des Europäischen Parlaments: EU-Kommission passt eigene Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 – 2034 an
Auf Druck des Europäischen Parlaments (EP) kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anpassungen für ihre eigenen Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 – 2034 (MFR) an. Die Anpassungen betreffen insbesondere die für die Städte und Regionen relevanten Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRP).
Am 30. Oktober 2025 versendeten die EP-Fraktionen der EVP, S&D, Renew und Grüne/EFA einen gemeinsamen Brief an die Kommission, in dem sie ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den Vorschlägen zum MFR ausdrückten. Die Parlamentarier riefen darin die Kommission auf, Änderungen vorzunehmen. Die Fraktionen forderten insbesondere eine Abkehr von der Re-Nationalisierung, eigenständige Richtlinien für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik, die Stärkung der Rolle der regionalen und lokalen Behörden sowie die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlamentes in den Verhandlungen. Das Parlament drohte, die Vorschläge zum MFR bereits vor Start der Verhandlungen in Gänze abzulehnen.
Nach inoffiziellen Verhandlungen mit der aktuellen dänischen Ratspräsidentschaft und der Präsidentin des Europäischen Parlaments, präsentierte Ursula Von der Leyen in einem Brief vom 9. November 2025 an die Spitzen des Europaparlaments und des Rates mögliche Anpassungen ihrer Vorschläge. Diese beinhalten einen stärkeren Einbezug der Regionen und der lokalen Ebenen in die Erstellung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne. Unter anderem wird klargestellt, dass sich die Regionen (Bundesländer) weiterhin direkt mit der EU-Kommission zur Kohäsionspolitik austauschen können sollten. Die Kommissionspräsidentin bringt ein Prüfrecht für die Regionen ins Spiel. Damit soll sichergestellt werden, dass die „lokalen Gegebenheiten im Mittelpunkt der Pläne stehen.“ Regionale und lokale Behörden sowie deren Verbände sollen stärker in die Pläne einbezogen werden. Die Anpassungen wurden im Parlament wohlwollend aufgenommen. Dennoch müssen sie erst im üblichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden.
Fia
Wohnen
Kommission legt umfassenden Aktionsplan für bezahlbaren Wohnraum vor
Am 16. Dezember 2025 stellte die Kommission in einer unverbindlichen Mitteilung ihren Aktionsplan für bezahlbaren Wohnraum vor. Die Wohnraumkrise sei eine soziale Krise stellt die Kommission fest. Der Mangel an erschwinglichen Wohnraum erfasst ein breiteres gesellschaftliches Spektrum und betrifft Personal von Diensten an der Gemeinschaft wie in Schulen, Krankenhäusern aber auch viele junge Menschen, die in der Ausbildung oder im Studium sind.
Zwischen 2013 und 2024 seien die nominalen Hauspreise in der EU um über 60 Prozent angestiegen und die durchschnittliche Miete um 20 Prozent. Hingegen verringerten sich die Investitionen in Wohnraum im letzten Jahrzehnt und das Angebot konnte nicht Schritthalten mit der wachsenden Nachfrage. Die EU braucht laut dem Aktionsplan 650 000 Wohnungen zusätzlich zu den derzeitig sich im Bau befindenden 1,6 Millionen Wohnungen. Als Gründe nennt die Kommission hohe Baukosten, mangelnde Innovation, Fachkräftemangel und überbordende Bürokratie. Gleichzeitig gibt es einen Leerstand in der EU von 20 Prozent.
Die Kommission schließt daraus, dass Europa entschieden helfen muss, um bezahlbaren Wohnraum für alle Europäer zu gewährleisten. Verbinden will die Kommission dies mit Anstrengungen in Nachhaltigkeit, Qualität, Energieeffizienz und Resilienz, um sicherzustellen das "Europas Wohnungspolitik" langanhaltende soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorteile bringt. Doch die Kommission stellt auch klar, dass Wohnungspolitik in erster Linie eine Kompetenz der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte ist. Der Aktionsplan soll einen neuen Weg der Zusammenarbeit zwischen EU-Institutionen, nationalen, regionalen und lokalen Regierungen, Finanzinstitutionen und Interessensverbänden aufzeigen. Hierfür soll eine neue Europäische Wohnungsallianz entstehen und im kommenden Jahr 2026 soll ein erster EU-Wohnungsgipfel stattfinden. Dieser durch die Kommission organisierte Gipfel soll alle wichtigen Akteure im Bereich Wohnungswesen auf höchster Ebene zusammenbringen und einen EU weiten Austausch ermöglichen.
Der Plan umfasst mehrere Maßnahmen, die unter vier Säulen gepackt werden:
- Erhöhung des Angebots
- Mobilisierung von Investitionen
- Sofortige Unterstützung und gleichzeitig Reformen angehen
- Schutz für die Hauptbetroffenen
Unter Säule eins geht es u.a. darum Vereinfachungen für administrative Vorgänge beim Haus- und Wohnungsbau zu schaffen. Ein Vereinfachungspaket für den Wohnraum wird für 2027 angekündigt. Zusätzlich werden die Mitgliedsstaaten ermutigt Reformen und Vereinfachungen sowie eine Digitalisierung von Planung, Flächennutzung und Genehmigungen anzustreben. Für den Moment verweist die Kommission auch auf die Vorschläge aus dem Umwelt-Omnibus vom 10. Dezember, insbesondere zur Erleichterung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Hamburger Standard wird als Beispiel für ein kosten-effizientes Bauen von bezahlbaren Wohnungen genannt. Auch soll die neue europäische Bauhaus Initiative Zugang zu Förderungen für erschwinglichen Wohnraum in Stadtviertel verbessern und ermöglichen.
In Säule zwei kündigt die Kommission für das dritte Quartal 2026 eine neue paneuropäische Investitionsplattform für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu mobilisieren. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und auch nationalen und regionalen Förderbanken geschehen. Im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sollen neue Investitionen in den Wohnungsbau mobilisiert werden können, darunter zusätzliche 10 Milliarden Euro, die für 2026 und 2027 im Rahmen von InvestEU veranschlagt sind. Regionen können ihr derzeitigen Kohäsionsprogramme umschreiben und übriggeblieben Mittel auf bezahlbaren Wohnraum ausrichten. Auch im neuen MFR soll es Möglichkeiten zur Ausweitung der Investitionen in den Wohnungsbau geben.
Darüber hinaus beschloss die Kommission die DAWI-Entscheidung zu überarbeiten. Diese Entscheidung lässt die Regeln für die Förderung von Sozialwohnungen zwar grundsätzlich unverändert, nimmt jedoch ausdrücklich eine neue Kategorie von erschwinglichem Wohnraum in die Kategorien auf, die von der Anmeldepflicht ausgenommen sind und für die es keine maximale Ausgleichsgrenze gibt. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten ihre bestehenden Sozialwohnungsprogramme beibehalten und zusätzliche Programme für bezahlbaren Wohnraum für andere Zielgruppen schaffen. Dabei obliegt es den Mitgliedstaaten die Art der Unterstützung und die betroffenen Zielgruppen sowie Förderkriterien je nach nationalem Kontext selbst festzulegen. Unter diesem Link sind die umfangreichen, überarbeiteten Beihilferegelungen und der Anhang samt Definition von der Kommission veröffentlicht worden.
In Säule drei wird ein weiterer Gesetzesvorschlag zu Verminderung von kurzfristigen Mietverhältnissen für Ende 2026 angekündigt sowie eine Analyse über Wohnraumspekulation. Über das Europäische Semester und mit flankierenden Maßnahmen sollen die Mitgliedstaaten bei Reformen unterstützt werden.
Unter Säule vier soll u.a. ein Pilotschema unter Erasmus + in Partnerschaft mit Städten für mehr bezahlbaren und innovativen Wohnraum für bestimmte Gaststudierende mit einem benachteiligten Hintergrund gestartet werden. Zudem werden Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit angekündigt.
Die Kommission hat außerdem Fragen und Antworten sowie ein Factsheet zum Aktionsplan für erschwingliches Wohnen veröffentlicht.
Fia, Wie
Stadtentwicklung
EU-Agenda für Städte veröffentlicht
Am 3. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission die "EU Agenda for Cities – Driving Growth and Prosperity" als unverbindliche Mitteilung veröffentlicht. Der zuständige Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen, Raffaele Fitto, stellte die EU Agenda für Städte im Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments vor.
Die Agenda stellt fest, dass Städte unzureichend über die Vorbereitung von Rechtsvorschriften informiert sind. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer inklusiveren und effektiveren Einbindung auf verschiedenen Ebenen der Regierungsführung, um sicherzustellen, dass die Politik sowohl praxisnah als auch auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Kommission kündigt daher drei Stränge an Aktivitäten für die Städte an:
1. Kontinuierlicher Dialog:
Ab 2026 sollen jährlich hochrangige politische und technische Dialoge mit Städten etabliert werden, um EU-Politiken und Gesetzgebungen mit Auswirkungen auf städtische Gebiete zu erörtern und die Bedürfnisse der Städte besser zu verstehen und zu berücksichtigen.
2. Vereinfachung und Kapazitätsaufbau:
Für 2028, vorbehaltlich einer Finanzierung durch den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, schlägt die Kommission eine neue EU-Städteplattform vor, die EU-Unterstützung für städtische Gebiete bündeln und vereinfachen soll. Bereits am 3. Dezember 2025 wurde ein Cities Portal als Anlaufstelle für Informationen zu Aktivitäten, Veranstaltungen, politischen Aktualisierungen, Fördermöglichkeiten und Stadtentwicklungsinitiativen lanciert.
3. Investitionen:
Die Agenda hebt die positiven Auswirkungen für Städte aus der bisherigen Mindestquote von derzeit 8% aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für nachhaltige Stadtentwicklung hervor. Leider vermisst es die Kommission in der Agenda auch eine klare Empfehlung zu dieser Zweckbindung für die neue Kohäsionsperiode für 2028-2034 zu machen. In der Förderperiode 2028-2034 sollen Reformen über die neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne eine zentrale Rolle spielen und zukünftig vermehrt ganzheitliche und integrierte Ansätze gefördert und unterstützten, was auch den Städten zugutekommen soll. Diese Pläne sollen durch die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Akteuren erarbeitet werden. Jedoch obliegt es hierbei weiterhin den Mitgliedstaaten, ob sie auch urbane Kapitel in diesen Partnerschaftsplänen anlegen. Gleichzeitig sieht die Agenda die Notwendigkeit für weitere Unterstützung von Städten insbesondere bei dem Zugang und der Vereinfachung der EU-Finanzströme.
Die Geschäftsstelle findet es einerseits gut, dass die Kommission durch die Agenda den Städten mehr Aufmerksamkeit schenkt und neue kontinuierliche Dialogstrukturen schafft. Gleichzeitig bleibt die von Ursula von der Leyen als ambitionierte politische Agenda für Städte angekündigte Mitteilung an einigen Stellen, insbesondere über die künftige Ausrichtung der Kohäsion, hinter den Erwartungen zurück. Weitere Informationen sind über diesen Link zu finden: Inforegio - EU Agenda for Cities 2025
Fia
Vorstellung einer Studie zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik am 14. Januar 2026
In den vergangenen Monaten führte das Europäische Forschungsnetzwerk für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (ESPON) eine Studie zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik ("ESPON URDICO") durch. Dabei wurde für die Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027 untersucht, wie acht EU-Städte sich an der Kohäsionspolitik beteiligten und diese gestalteten. Die untersuchten Städte waren Budapest, Florenz, Gent, Prag, Rotterdam, Straßburg, Valencia und Warschau. Der Deutsche Städtetag nahm als Beobachter am Prozess der Studie teil.
Die Ergebnisse der ESPON URDICO Studie werden am 14. Januar 2026 der Öffentlichkeit bei einer Veranstaltung in Rom vorgestellt. Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Bei der Veranstaltung werden auch spezifische Empfehlungen für die Berücksichtigung der städtischen Interessen und Herausforderungen im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 an die politischen Entscheidungsträger adressiert. Der Beigeordnete des Deutschen Städtetages für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Hilmar von Lojewski, wird dabei das Eröffnungspanel moderieren, in dem die Erkenntnisse der Studie vorgestellt werden.
ESPON ist ein 2002 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene Forschungsnetzwerk. Es erstellt territoriale Analysen, Daten und Karten, um die Entwicklung von politischen Lösungen für neue Herausforderungen zu fördern und die EU-Kohäsionspolitik mit Daten und Fakten zu unterstützen. Finanziert wird es aus EU-Mitteln im Rahmen des ESPON-Kooperationsprogrammes.
Interessierte können sich unter diesem Link für die Online-Teilnahme registrieren. Das genaue Programm finden Sie hier.
Ber
Umwelt
EU-Kommission legt Umwelt-Omnibus zum Bürokratieabbau vor
Im Zuge ihrer Vereinfachungsagenda hat die Europäische Kommission am 10. Dezember auch einen sogenanntes "Omnibuspaket" für den Umweltbereich vorgelegt. Das vorgelegte Paket enthält sechs Legislativvorschläge, die sich den Themenbereichen der Umweltgesetzgebung, Kreislaufwirtschaft, Geodaten und Wassergesetzgebung widmen. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie und die erweiterte Herstellerverantwortung für die Nachrüstung von Kläranlagen werden mit dem Omnibus nicht angetastet. Die Kommission erläuterte in diesem Zusammenhang, dass auch aktualisierte Folgenabschätzungen für die Kosten der Herstellerverantwortung keine wesentlichen neuen Erkenntnisse geliefert hätten.
Besonders relevant für die Städte sind die Vorschläge zur Erleichterung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese sehen u.a. vor, dass verschiedene Umweltbewertungsverfahren (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Natura-2000-Verfahren etc.) gleichzeitig und koordiniert durchgeführt werden statt bisher nacheinander oder separat. Die EU-Mitgliedstaaten sollen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren vollständig digital zugänglich machen. Jeder Mitgliedstaat soll eine zentrale Kontaktstelle schaffen, über die alle Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren kombiniert werden.
Des Weiteren sollen die Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirte vereinfacht werden. Im Abfallwirtschaftsbereich wird die erweiterte Herstellerverantwortung vereinfacht, indem europäische Hersteller von Batterien, Verpackungen, elektronischen Geräten, Einwegkunststoffartikeln und Abfällen von der Verpflichtung befreit werden, einen Bevollmächtigten für die Umsetzung der Herstellerverantwortung zu ernennen.
Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Dabei können die beiden EU-Institutionen die Vorschläge ändern und auch über sie hinausgehen.
Ber
Klimaschutz
Endgültige Einigung zu EU-Klimaziel 2040 erzielt
Bereits in der letzten Ausgabe der Europa News (5/2025) hatten wir Sie über den Prozess im Europäischen Parlament zum Klimaziel der EU für 2040 informiert. Am 12. November 2025 verabschiedete das Parlament zunächst seine Position. Mit 379 Ja-Stimmen, 248 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen wurde die Stellungnahme zum Klimaziel 2040 mehrheitlich im Plenum angenommen. Darin forderten die Parlamentarier ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990, um bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen. Die Abgeordneten stimmten dem Vorschlag der Kommission zu, neue Flexibilitätsregelungen für die Erreichung des Klimaziels 2040 einzuführen. Ab 2036 könnten damit bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsreduktionen durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern stammen.
Im Anschluss daran einigten sich die Vertreter des Europäischen Parlaments mit den EU-Mitgliedsstaaten am 10. Dezember 2025 im sogenannten Trilog auf einen gemeinsamen Kompromiss. Hierbei erreichte das Parlament, dass zusätzliche Absicherungen für die internationalen CO2-Zertifikate vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass die unterstützten Projekte in Drittstaaten tatsächlich zu einer substanziellen CO2-Reduzierung führen. Diese müssen nun "glaubhafte und transformative Aktivitäten in Partnerländern" unterstützen, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Der Kompromiss enthält auch eine Revisionsklausel, die es der Kommission erlaubt, das Klimaziel bei Bedarf anzupassen.
Zudem einigten sich die Ko-Gesetzgeber darauf, die Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäude- und Verkehrssektor (ETS 2) um ein Jahr von 2027 auf 2028 zu verschieben. Die CO2-Bepreisung in diesen Sektoren soll dabei helfen, die Emissionen signifikativ zu senken und so zu den EU-Klimazielen beizutragen.
Die Trilog-Einigung muss formal noch vom Plenum des Europaparlaments und vom EU-Ministerrat angenommen werden, ehe das Gesetz in Kraft treten kann.
Beh, Ber
Migration
EU-Innenminister einigen sich auf Asylreformen – Auswirkungen auch auf Schengen
Bei der EU-Innenministerkonferenz am 8. Dezember 2025 haben sich die zuständigen Minister auf wesentliche Reformen in der EU-Asylpolitik geeinigt. Insbesondere lag der Fokus dabei auf
- Der EU-Rückführungsverordnung zur Rückführung von sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen
- dem EU-Solidaritätsmechanismus zur besseren Verteilung von Asylbewerbern
- Diskussionen zu sicheren Herkunftsländern und sicheren Drittländern.
Die Rückführungsverordnung soll gemeinsame Regeln für Rückführungen etablieren und Personen, die sich illegal in der EU befinden, zur Zusammenarbeit mit den Migrationsbehörden verpflichten.
Ab Juni 2026 sollen Mitgliedstaaten zusätzlich über einen neuen EU-Solidaritätspool entlastet werden. Dabei sollen Länder, die bisher wenige Asylbewerber aufnehmen, eine größere Rolle einnehmen und Länder, die besonders unter Druck stehen, entlastet werden. Deutschland zählt zu den Ländern die anfällig für Migrationsdruck sind, jedoch nicht unter dem höchsten Migrationsdruck stehen. Im Detail gibt es verschiedene Mechanismen des Solidaritätspools: Umsiedlungen von Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten aber auch finanzielle Unterstützung und alternative Solidaritätsmaßnahmen werden genannt. Die einzelnen Länder können dabei selbst entscheiden welche Solidaritätsmaßnahmen sie ergreifen wollen.
Die EU-Innenminister diskutieren bei der Sitzung auch, wie und ob zukünftig Rückführungszentren in sicheren Drittländern möglich sein sollen. Auch wurde die gegenseitige Anerkennung der Rückführungsentscheidungen diskutiert und auf den Weg gebracht, auch wenn diese bisher nicht verpflichtend ist. So soll mithilfe des ERO-Schengen Informationssystems eine bessere Übersicht über EU-Grenzübertritte möglich werden und potentielle Rückführungsbescheide durchgeführt werden.
Die Einigung zum Solidaritätspool soll noch in diesem Jahr geprüft und verabschiedet werden.
Wie
Digitales
Einfachere EU-Digitalvorschriften und neue digitale Brieftaschen für Milliardeneinsparungen in Unternehmen und zur Innovationsförderung
Am 19. November stellte die EU-Kommission ihr neues Digitalpaket vor. Ziel ist es dabei, im ersten Schritt durch die Änderung zahlreicher Richtlinien weitreichende Vereinfachungen zu erreichen, wodurch bis 2029 rund 5 Milliarden Euro an Verwaltungsausgaben sowie rund 150 Milliarden Euro an Kosten für Unternehmen eingespart werden sollen. Infolge des Digitalpaketes soll es für europäische Unternehmen zu spürbaren Entlastungen kommen, was Ihnen einen stärkeren Fokus auf Innovationsförderung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen ermöglicht.
Das Paket umfasst unter anderem neben einer Strategie für die Datenunion und das europäische Business Wallet sowie einen sogenannten digitalen Omnibus. Letzterer soll zentral dafür sorgen, die bestehenden Vorschriften im Bereich KI, Cybersecurity und Daten zu vereinfachen, aber trotzdem die Einhaltung höchster europäischer Standards für personenbezogene Daten nicht auszuhebeln. Durch Änderungen an der KI-Verordnung, bspw. im Bereich der technischen Dokumentation soll es u.a. für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) sollen Unternehmen einen größeren Spielraum erhalten sowie Einsparungen in Millionenhöhe erreicht werden können. Daneben soll durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle die Meldung relevanter Cybersicherheitsvorfälle zuverlässiger und einfacher gestaltet werden. Cookie-Banner sollen seltener auftauchen und einfacher zu bedienen sein. Zudem sollen KMUs Ausnahmen im Bereich Cloud-Dienste erhalten, was für zusätzliche Entlastungen sorgen kann.
Auch wurde die Strategie für die Datenunion vorgestellt, wodurch die EU ihre Datensouveränität sichern und weiter ausbauen wird, indem hochwertige KI-Daten durch bspw. Datenlabore bereitgestellt werden. So sollen zudem Datenlecks schneller und effizienter geschossen werden können sowie sensible und personenbezogene Daten besser geschützt werden.
Zentral für alle öffentlichen Einrichtungen ist allerdings das sogenannte European Business Wallet, dessen Einrichtung für Behörden verpflichtend werden soll. Die Nutzungspflicht für Behörden soll dazu dienen, Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, zwecks Identifikation, Authentifizierung, einer digitalen Unterschrift samt Zeitstempel sowie einem digitalen Stempel und der Einrechnung von Dokumenten einfacher, schneller und geschützt miteinander zu kommunizieren. Aber auch ein besserer Informationsaustausch von öffentlichen Behörden untereinander wird dadurch ermöglicht. Dadurch kann eine doppelte Datenerfassung beseitigt sowie die Sicherheit, Rechtssicherheit und Vertrauenswürdigkeit in die Kommunikation gesteigert werden, was infolge auch die Vereinheitlichung behördlicher Strukturen beschleunigt. Infolge der Nutzung des Business Wallets können die europäischen Unternehmen insgesamt bis zu 150 Milliarden Euro pro Jahr einsparen, aber auch die Verwaltungskosten von Behörden können allein im ersten Jahr der Umsetzung bereits um rund 12 Milliarden Euro sinken.
Für die Umsetzung wird den Behörden ein Umsetzungszeitraum von 24 bis 36 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie eingeräumt. Bis dahin können die bisher genutzten Systeme weiterhin verwendet werden. Aber auch darüber hinaus können die bisherigen Systeme weiter genutzt werden, solange das European Business Wallet parallel zur Nutzung angeboten wird.
Im nächsten Schritt wird sich das Europäische Parlament sowie der Rat mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission befassen.
Kon
Verkehr
Europäische Kommission stellt Maßnahmen für den Automobilsektor vor
Am 16. Dezember 2025 hat die Kommission neue Maßnahmen für den Automobilsektor vorgestellt. Die Vorschläge sind im Einzelnen:
- Überarbeitung der CO2-Standards
- Eine Verordnung zu umweltfreundliche Unternehmensflotten
- Mitteilung über eine Batteriebooster-Strategie
- Automobil-Omnibus
- Überarbeitete Autokennzeichnungsregeln
Die Vorschläge waren bei Redaktionsschluss noch nicht alle veröffentlicht und sollen auf der Webseite der Kommission publiziert werden.
Die Überarbeitung der CO2-Standards sieht nach Ankündigung der Kommission eine Änderung des für 2035 anvisierten Ende für Autos mit Verbrenner-Motor vorgeschlagen. Demnach sollen Autohersteller nach 2035 die Auspuffemissionen der neuzugelassenen Fahrzeuge um nur 90 Prozent statt wie bisher 100 Prozent im Vergleich mit dem Referenzjahr 2021 reduzieren. So können auch nach 2035 Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid, Reichweitenverlängerern und Verbrennungsmotor zugelassen werden. Die verbleibenden 10 Prozent müssen die Autohersteller durch Verwendung von in Europa produzierten grünen Stahl und durch die Betankung der Fahrzeuge durch nachhaltige Kraftstoffe wie E-Fuels oder Biokraftstoff kompensieren.
Durch den Automobil-Omnibus sollen die Unternehmen weniger administrative Belastungen erfahren. Unter anderem wird die Aufhebung einer Nachweispflicht für Hersteller aus der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 vorgeschlagen, welche die Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und deren Schalldämpferanlagen regelt. Zudem soll durch die neue Initiative "Small Affordable Cars" ein Rahmen für Hersteller von in der EU hergestellten kleinen Elektrofahrzeugen (EV) geschaffen werden. Die Kommission schlägt eine einfache technische Definition des Begriffs "kleines Elektrofahrzeug" vor.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung zu umweltfreundliche Unternehmensflotten werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ab 2030 ein bestimmter Anteil der Zulassungen neuer Firmenwagen und Kleintransporter durch große Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet emissionsfrei oder emissionsarm ist. Große Unternehmen werden gemäß der Richtlinie 2013/34/EU definiert. Für Deutschland sollen nach dem Vorschlag ab 2030 54 Prozent der neuzugelassenen Firmenwagen und 43 Prozent der neugelassenen Lieferwagen: keine CO2 Emissionen mehr ausstoßen.
Mit der Batteriebooster-Strategie sollen 1,8 Milliarden Euro zinsfreier Darlehen bereitgestellt werden, um den Aufbau einer eigenen EU-Batteriewertschöpfungskette zu unterstützen.
Mit dem neuen Vorschlag zur überarbeiteten Autokennzeichnungsregeln werden die Vorschriften der Kfz-Kennzeichnungsrichtlinie von 1999 aktualisiert. Künftig sollen die Verbraucher beim Kauf von Fahrzeugen angemessene Informationen über Etiketten erhalten, die u.a. über die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz des Fahrzeugs informieren.
Diese neuen Gesetzesvorschläge der EU-Kommission werden nun mit dem Europaparlament und dem Europäischen Rat diskutiert.
fia
EU-Kommission stellt Pläne für nachhaltigen Verkehr vor
Am 5. November 2025 stellte die Europäische Kommission ein Verkehrspaket vor, das einen Investitionsplan für die Produktion von erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen und einen Plan für den Hochgeschwindigkeitseisenbahnverkehr zwischen den europäischen Metropolen enthält.
Der Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr richtet sich vor allem an den Luftfahrts- und Schifffahrtssektor, da dies Transportbereiche sind die sehr stark zum CO2-Ausstoß beitragen. Um die Kraftstoffziele der EU in diesen Bereichen zu erreichen, wird bis 2035 ein Volumen von rund 20 Millionen Tonnen nachhaltiger alternativer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und e-Fuels) benötigt. Bis 2027 sollen dafür 2.9 Milliarden Euro mobilisiert werden. Die nachhaltigen Kraftstoffe sollen vor allem in der EU produziert werden.
Der zweite Bestandteil des Verkehrspakets ist eine Strategie zur Beschleunigung des Hochgeschwindigkeitseisenbahnverkehrs in ganz Europa. Aufbauend auf dem Transeuropäischen Netz für Verkehr (TEN-V) zielt der Plan darauf ab, die Dauer vieler Bahnreisen in Europa im Vergleich zu heute um die Hälfte zu verkürzen. Berlin ist dabei ein wichtiger Knotenpunkt für zentrale Verbindungen in alle Himmelsrichtungen. So soll die Strecke zwischen Berlin und Kopenhagen von aktuell sieben Stunden auf vier Stunden ab 2030 reduziert werden. Neben Verbesserungen auf existierenden Strecken sollen auch neue Verbindung wie die von Warschau nach Tallin oder die Verbindung von Paris über Madrid nach Lissabon unterstützt werden.
Durch mehrere Schlüsselmaßnahmen soll bis 2040 ein gut funktionierendes und schnelleres Hochgeschwindigkeitsschienennetz geschaffen werden. Dazu zählen eine EU-Finanzierungsstrategie, um die nötigen Mittel für den Bau neuer Hochgeschwindigkeitsstrecken zu mobilisieren, die Entwicklung eines europäischen Markts für gebrauchte Eisenbahnfahrzeuge sowie die Beseitigung von Zugangsbarrieren für neue Hochgeschwindigkeitsbetreiber. 2026 soll ein Gesetz zur Vereinfachung der Buchung grenzüberschreitender Fahrscheine vorgestellt werden. Die Entwicklung von neuen, grenzüberschreitend einsetzbaren Hochgeschwindigkeitszügen soll durch die finanzielle Unterstützung von Forschung und Innovation im Eisenbahnsektor unterstützt werden. Vor der Veröffentlichung des Plans hatte Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas einen Umsetzungsdialog u.a. mit der Eisenbahnindustrie, Fahrgastorganisationen und Städten geführt, um deren Ansichten zu hören.
Ber
Kultur
Neuer EU-Kulturkompass durch die EU-Kommission vorgestellt
Die EU-Kommission legt mit dem "Kulturkompass für Europa" einen neuen strategischen Rahmen für die EU-Kulturpolitik vor. Dieser löst die europäische Agenda für Kultur von 2018 ab. Ziel ist eine langfristige strategische Vision für Kultur & Kulturerbe. Im Zentrum des Kulturkompasses stehen 20 sogenannte Flaggschiff Aktionen, die in den kommenden Jahren verabschiedet werden sollen. Die erste dieser Aktionen ist eine von der EU-Kommission initiierte gemeinsame Erklärung "Europe for Culture - Culture for Europe" dessen Entwurf aktuell dem europäischen Parlament und dem europäischen Rat zur Unterzeichnung vorliegt.
Weitere Punkte sind eine geplante EU-Künstlercharta, die Grundsätze, Leitlinien und Verpflichtungen für faire Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche festlegen soll. Außerdem sollen die Fortführung "Kulturhauptstädte Europas" ab 2033 mit einer neuen rechtlichen Grundlage gestärkt werden. Im Zuge dessen ist auch eine Erneuerung des Europäischen Kulturerbe Siegels, insbesondere eine Reform der Auswahl von Stätten des Siegels, geplant. Hierzu läuft aktuell und noch bis zum 23. Februar 2026 eine Konsultation der europäischen Kommission.
Im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028 soll Kultur zusätzlich zu AgoraEU auch in EU-Fonds zur Wettbewerbsfähigkeit, Horizon Europe, Erasmus+ und in den nationalen- und regionalen Partnerschaftsplänen verankert sein.
Wie
Demokratieförderung
Europäischer Demokratieschutzschild soll Medien, Institutionen und politische Akteure besser schützen
Die Europäische Kommission stellte am 12. November 2025 den Europäischen Schutzschild für Demokratie vor. Dieser beinhaltet konkrete Maßnahmen für die Stärkung und den Schutz starker und resilienter Demokratien. Zeitgleich legte die Kommission eine Strategie für die Zivilgesellschaft vor. Beide Initiativen greifen die Ankündigen Ursula von der Leyens in ihrer diesjährigen Rede zur Lage der Union auf, um die Demokratien der EU wehrhafter zu machen.
Um die Integrität des Informationsraums zu wahren, soll die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien neue Analysekapazitäten entwickeln, um Desinformationskampagnen vor allem im Zusammenhang mit Wahlen oder Krisensituationen schneller identifizieren zu können. Zusätzlich soll ein neues unabhängiges europäisches Netz von Faktenprüfern aufgebaut werden. Die Integrität von Wahlprozessen soll durch ein europäisches Kooperationsnetz für Wahlen gestärkt werden und die Kommission wird Leitlinien für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI in Wahlprozessen vorlegen.
Mit einer Empfehlung und einem Leitfaden mit bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten für die Sicherheit politischer Akteure soll der zunehmenden Gewalt gegen politische Kandidatinnen und Kandidaten sowie Mandatsträgerinnen und – träger entgegengewirkt werden.
Im Rahmen eines neuen Programms für Medienresilienz soll mehr finanzielle Unterstützung für unabhängigen und lokalen Journalismus bereitgestellt werden, vor allem in jenen Regionen, in denen es keine Lokalmedien mehr gibt. Mit diesem Programm soll die derzeitige Unterstützung der Medien bis zu den im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 vorgeschlagenen Finanzierungsprogrammen (AgoraEU) überbrückt werden. Die Kommission wird auch den bestehenden EU-Rahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Vorschriften) stärker unterstützen.
Parallel dazu soll die Medienkompetenz und die digitale Kompetenz aller Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden, damit Informationsmanipulationen leichter erkannt und abgewehrt werden können. Hierzu soll es einen Kompetenzrahmen für die Unionsbürgerschaft sowie Leitlinien zur Förderung der politischen Bildung in Schulen geben. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für das demokratische Leben soll durch Beteiligungs- und Beratungsinstrumente mit einem Schwerpunkt auf der lokalen Ebene und der Jugend belebt werden. Anreize hierfür sollen u.a. innovative Online-Plattformen schaffen, die über einen "Civic-Tech-Hub" die demokratische Teilhabe ermöglichen.
Mit einer Empfehlung für die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Politikgestaltung möchte die Kommission zudem Politikerinnen und Politikern eine Hilfe für faktengestützte Entscheidungsfindung an die Hand geben.
Ein wichtiger Bestandteil des Schutzschildes ist darüber hinaus die Einrichtung eines neuen Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz. Dieses soll Fachwissen und Ressourcen der EU und der Mitgliedstaaten zusammenbringen und dabei helfen, insbesondere Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland gemeinsam zu begegnen.
In der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft werden konkrete Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene vorgeschlagen, etwa der Start einer Plattform der Zivilgesellschaft, die den Dialog über die Förderung der Werte der EU erleichtern soll, die Einrichtung eines Online-Wissenszentrums zivilgesellschaftlicher Raum, in dem weitere Schutzmaßnahmen für gefährdete Organisationen vorgeschlagen werden können und durch eine Aufstockung der EU-Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen. So sollen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 9 Milliarden Euro in das Programm AgoraEU fließen, das u.a. zivilgesellschaftliche Akteure unterstützt.
Ber
In eigener Sache
An unsere Leserinnen und Leser
Das Team der Europa News wünscht seinen Leserinnen und Lesern ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches und vor allem gesundes neues Jahr 2026.
Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber), Franziska Bernhard (beh), Jonas Wiemann (wie) und Marc Konjuhi (kon)