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Europa und Internationales 19.10.2026

Europa News 5|2026

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Europäischer Rat diskutiert zu Mehrjährigem Finanzrahmen 2028 – 2034, Umfassende Reform des EU-Vergaberechts vorgestellt, Neuer EU-Gesetzesvorschlag für Regulierung von Kurzzeitvermietungen



Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Rede zur Lage der Union 2026: Europäische Souveränität und kommunale Herausforderungen
  • EU-Gipfel in Brüssel zu Mehrjährigem Finanzrahmen
  • Europäische Woche der Regionen und Städte: Wettbewerbsfähigkeit und "Right to Stay" im Mittelpunkt

Wirtschaft

  • EU-Kommission legt weitreichende Reform des Vergaberechts vor

Wohnen

  • Rechtsakt für Erschwingliches Wohnen vorgestellt
  • EU-Bürgerinitiative für mehr bezahlbaren Wohnraum

Soziales

  • EU-Kommission legt EU KIDS-Act zum Schutz von Kindern im Internet vor

Umwelt

  • Klage Polens gegen die Kommunalabwasserrichtlinie vor dem EuGH
  • Kommission stellt Evaluierung der Nitratrichtlinie vor

Energie

  • Maßnahmenpaket zu Elektrifizierung und Emissionshandel vorgestellt
  • Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) tritt in Kraft

In eigener Sache

  • Deutscher Städtetag übernimmt Ko-Vorsitz beim Europäischen Netzwerk der Kommunalbehörden (ELAN)
  • Runder Tisch zur städtischen Dimension des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens der EU brachte Politikerinnen und Politiker im Prager Haus in Brüssel zusammen

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
  • Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 173. Plenartagung vom 13./14. Oktober 2026

Institutionelles

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union am 16. September 2026 stellte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Stärkung der europäischen Souveränität und Handlungsfähigkeit in den Mittelpunkt. Einen besonderen Schwerpunkt legte sie auf die Wettbewerbsfähigkeit, den Abbau von Bürokratie und die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts.


Prioritäten der EU in den kommenden Monaten

Nach den Vorstellungen von der Leyens soll der Binnenmarkt bis Ende 2027 umfassend reformiert werden. Verfahren sollen beschleunigt und der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen reduziert werden. Auch die Energiepolitik nahm in ihrer Rede einen wichtigen Platz ein. Durch die stärkere Elektrifizierung Europas, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung der Kernenergie soll die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert und die Energieversorgung langfristig gesichert werden. Sie verwies auf die zunehmenden Auswirkungen von Hitzewellen, Dürren, Waldbränden und Wasserknappheit. Als Reaktion sind unter anderem ein europäischer Hitzeaktionsplan, Maßnahmen zur Kühlung im urbanen Raum, eine europäische Wasserinitiative sowie eine Allianz für Klimaversicherungen vorgesehen.

Rechtsakte in neuen Themenfeldern

Weitere Schwerpunkte der Rede waren Künstliche Intelligenz, Wohnen und Pflege sowie die europäische Sicherheit. Von der Leyen betonte, dass Europa beim Ausbau von Rechenkapazitäten und der Entwicklung von KI wettbewerbsfähig bleiben müsse, gleichzeitig aber die damit verbundenen Risiken begrenzen sollte. Mit einem "Digital Fairness Act" und dem "EU KIDS Act" sollen faire und sichere Bedingungen im digitalen Raum geschaffen werden. Im Bereich Wohnen kündigte sie mit dem "Rechtsakt für Erschwingliches Wohnen" Maßnahmen gegen kurzfristige Vermietungen und Spekulationen an.

Ukraine & Kanada

Auch die Unterstützung der Ukraine, der Schutz der europäischen Außengrenzen und die Bewältigung von Migrationskrisen blieben zentrale Themen. Mit Blick auf die Außenbeziehungen hob von der Leyen insbesondere die strategische Partnerschaft mit Kanada hervor. Kanada solle das erste assoziierte Mitglied der Europäischen Union werden. Zudem sollen durch das EU-Finanzierungsprogramm Global Gateway Handels- und Transportwege diversifiziert und die internationale Zusammenarbeit ausgebaut werden. (Opp)

Am 15. und 16. Oktober 2026 kamen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel zur Tagung des Europäischen Rates zusammen. Im Mittelpunkt standen die weitere Unterstützung der Ukraine und die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034.
 

Mehrjähriger Finanzrahmen: Streit um Prioritäten und Finanzierung

Ein zentrales Thema des Gipfels war der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 - 2034. Mit dem langfristigen EU-Haushalt legen die Mitgliedstaaten fest, wie viel Geld der Union zur Verfügung steht und für welche politischen Ziele die Mittel eingesetzt werden. Die EU muss ihre traditionellen Ausgaben für Landwirtschaft und Kohäsion künftig mit zusätzlichen Anforderungen in Bereichen wie Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und der Unterstützung der Ukraine in Einklang bringen. Die Positionen der Mitgliedstaaten liegen dabei weiterhin deutlich auseinander. Während die Nettozahler wie Deutschland, Schweden oder Dänemark die Höhe des vorgeschlagenen Haushalts und die damit verbundenen nationalen Beiträge kritisch sehen, setzen sich die Empfängerländer für den Erhalt der Fördermittel für strukturschwächere Regionen ein. Auch die Finanzierung der Landwirtschaft bleibt ein Streitpunkt. Ein von der irischen Ratspräsidentschaft vorgelegter Kompromissvorschlag sieht ein Volumen von rund 1,62 Billionen Euro vor und liegt damit deutlich unter dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Dennoch stößt er auf Widerstand verschiedener Mitgliedstaaten. Ziel der Staats- und Regierungschefs bleibt eine Einigung bis Ende 2026, damit die erforderlichen Rechtsgrundlagen rechtzeitig vor Beginn der neuen Finanzperiode sowie geschaffen werden können. Um eine Einigung zu erzielen, erarbeitet EU-Ratspräsident Antonio Costa nun einen neuen Kompromissvorschlag und hat einen Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs für 26. November 2026 einberufen.

Wettbewerbsfähigkeit: Bürokratieabbau, Energiepreise und globaler Wettbewerb

Die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit stand ebenfalls weit oben auf der Gipfelagenda. Die Staats- und Regierungschefs wollen die Umsetzung der im Rahmen der Initiative "One Europe, One Market" vereinbarten Maßnahmen voranbringen. Im Mittelpunkt der Abbau unnötiger Bürokratie, die Vertiefung des Binnenmarktes und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen. Die Diskussion knüpft an die Bemühungen an, die europäische Wirtschaft angesichts des zunehmenden Wettbewerbs mit den USA und China widerstandsfähiger aufzustellen. Ein besonders drängendes Problem sind die hohen Energiepreise. Während einige Mitgliedstaaten eine Lockerung des europäischen Emissionshandelssystems fordern, warnen andere vor einer Schwächung der Klimapolitik und den daraus entstehenden Risiken für langfristige Investitionen. Darüber hinaus beschäftigt die Staats- und Regierungschefs der zunehmende Wettbewerbsdruck durch chinesische Importe. Diskutiert wurden zusätzliche Maßnahmen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken und stark steigende Importe, die europäische Unternehmen und Arbeitsplätze unter Druck setzen. 

Ukraine: Finanzielle Unterstützung und Vorbereitung auf den Winter

Auch die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine stand angesichts der russischen Angriffe im Mittelpunkt der Beratungen. Präsident Selenskyi nahm erneut persönlich an dem Gipfel in Brüssel teil. Neben militärischer Hilfe und der Finanzierung des ukrainischen Staates ging es insbesondere um den Schutz der Energieversorgung vor dem Winter. Die EU-Spitzen berieten zudem über den Finanzbedarf für 2027 und die mögliche Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte für die Unterstützung der Ukraine. Über die konkrete Verwendung und die rechtlichen sowie politischen Voraussetzungen bleiben jedoch weiter Fragen offen.

Migration: Außengrenzen, Rückführungen und Krisenvorsorge

Ebenfalls wurde über die europäische Migrationspolitik diskutiert. Der Europäische Rat begrüßte den anhaltenden Rückgang irregulärer Grenzübertritte und die sinkenden Asylantragszahlen. Zugleich forderte er, die Umsetzung der bereits beschlossenen europäischen Rechtsvorschriften voranzutreiben und die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten zu intensivieren.

Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf wirksameren Rückführungen und der Bekämpfung von Schleusernetzwerken. Die EU will hierfür auch außenpolitische Instrumente wie Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, Handel und Visapolitik stärker nutzen, insbesondere gegenüber Drittstaaten, die bei Rückführungen nicht ausreichend kooperieren.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vorbereitung auf außergewöhnliche Migrationslagen. Die Kommission beabsichtigt, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Krisenrahmen zu entwickeln, der ein frühzeitiges Erkennen und eine koordinierte Reaktion auf Situationen mit hohen Flüchtlingszahlen ermöglicht. Auch eine verbesserte Lagebeobachtung, einschließlich erweiterter Möglichkeiten zur Beobachtung sozialer Medien, wird in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates angesprochen. 

Weitere Themen

Neben den genannten Schwerpunkten berieten die Staats- und Regierungschefs über die Lage im Nahen Osten, die europäische Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeit, die Erweiterung und interne Reformen der EU sowie die strategische Bedeutung der Arktis. Weitere Themen waren der Schutz Minderjähriger im digitalen Raum, die Bekämpfung von Desinformation und der Schutz internationaler Institutionen. (Opp)

Vom 12. bis 14. Oktober 2026 brachte die 24. Europäische Woche der Regionen und Städte unter dem Motto "Strong regions, strong Europe" Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Brüssel zusammen.
 

Jahresbericht & EU-Haushalt

Grundlage der Diskussionen war unter anderem der siebte Jahresbericht des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zur Lage der Städte und Regionen in der EU. Dieser verweist auf Herausforderungen wie den industriellen Wandel, Klimarisiken, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und den demografischen Wandel. Zugleich stehen die kommunalen Finanzen unter Druck: Städte und Regionen tätigen 51 Prozent der öffentlichen Investitionen in der EU, während ihre Finanzierungslücke 2025 mehr als 78 Milliarden Euro betrug. Mit Blick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 - 2034 forderte der AdR deshalb einen ambitionierten EU-Haushalt und eine starke Kohäsionspolitik. Die Präsidentin des AdR, Kata Tüttő, warnte vor einer Zentralisierung europäischer Investitionsentscheidungen auf nationaler Ebene. Wettbewerbsfähigkeit und territorialer Zusammenhalt müssten vielmehr gemeinsam gestärkt und die Städte und Regionen an der Planung und Umsetzung von Investitionen beteiligt werden.

Right to Stay

Ein weiterer Schwerpunkt war das „Right to Stay“, das es Menschen ermöglichen soll, in ihrer Heimatregion zu bleiben und dort gute Lebensperspektiven zu entwickeln. Angesichts von Abwanderung, Fachkräftemangel und ungleicher Versorgung kommt den Kommunen dabei eine zentrale Rolle zu. Die Europäische Kommission plant, Anfang 2027 eine entsprechende Strategie vorzulegen. In zahlreichen Workshops und Fachveranstaltungen wurden zudem Innovation, nachhaltige Infrastruktur und die Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten thematisiert.

Deutscher Gewinner der REGIOSTARS 2026

Auch die REGIOSTARS-Awards 2026 würdigten erfolgreiche Regionalprojekte: In der Kategorie "Ein soziales und inklusives Europa" wurde das Göttinger Projekt "BROTHERS" ausgezeichnet. Es fördert die Gewaltprävention bei Jugendlichen, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit Rollenbildern, Frauenrechten und gegenseitigem Respekt. Das Projekt wurde mit mehr als 193.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützt und verdeutlicht, wie EU-Fördermittel gesellschaftliche Herausforderungen vor Ort aufgreifen können. (Opp)

Wirtschaft

Die geplante Reform soll das europäische Vergaberecht vereinheitlichen und vereinfachen, die interkommunale Zusammenarbeit erleichtern und strategische Beschaffungskriterien stärken. Gleichzeitig sind neue Anforderungen für die Gewichtung von Qualitätskriterien vorgesehen.
 

Einheitliche EU-Regeln und Erleichterungen für die interkommunale Zusammenarbeit

Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Reform des europäischen Vergaberechts veröffentlicht. Ziel ist es, die öffentliche Beschaffung stärker an strategischen Zielen der Europäischen Union auszurichten und die bestehenden Regelungen zu vereinfachen. Hierzu sollen die drei bisherigen horizontalen EU-Vergaberichtlinien in eine einheitliche EU-Verordnung überführt werden. Aus kommunaler Sicht enthält der Entwurf sowohl positive Ansätze als auch kritische Punkte. Eine wesentliche Neuerung ist die erstmals vorgesehene eigenständige Ausnahme für die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Künftig soll das EU-Vergaberecht keine Anwendung finden, wenn Kommunen Aufgaben untereinander übertragen oder eigene Ressourcen – auch gegen bloße Kostenerstattung – zur Verfügung stellen. Damit greift die Kommission eine zentrale kommunale Forderung auf.

Kommunale Erfolge und neue Anforderungen

Die Streichung bestimmter Transparenzvorgaben für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit ist positiv zu bewerten. Auch die kommunale Forderung nach einem Verzicht auf eine konzernweite Umsatzbetrachtung bei Inhouse-Vergaben wurde aufgegriffen. Die Losaufteilung wird weiterhin flexibel gehandhabt. Gleichzeitig sieht der Vorschlag neue Anforderungen vor, die zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen können. Dazu gehört insbesondere die verpflichtende Gewichtung von Qualitätskriterien mit mindestens 30 beziehungsweise 50 Prozent bei arbeitsintensiven Aufträgen. Abweichungen hiervon müssen künftig begründet werden.

Neue Beschaffungskriterien und einheitliche Plattform

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der strategischen und nachhaltigen Beschaffung. Umweltorientierte, soziale und innovative Kriterien sollen stärker berücksichtigt werden. Außerdem können Anbieter aus Drittstaaten unter gewissen Umständen künftig bei Ausschreibungen ausgeschlossen oder deren Teilnahme eingeschränkt werden. Die Kommission plant darüber hinaus eine einheitliche digitale Vergabeplattform auf europäischer Ebene. Diese sollte interoperabel sein, automatische Übersetzungen ermöglichen und mit nationalen sowie kommunalen Systemen kompatibel bleiben. (Opp)

Wohnen

Mit dem neuen Rechtsakt adressiert die Europäische Kommission erstmals angespannte Wohnungsmärkte. Er enthält präzise Vorgaben für Städte, um Kurzzeitvermietungen zu beschränken.
 

Kurzzeitvermietungen im Mittelpunkt

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Rechtsakt für Erschwingliches Wohnen vorgestellt. Die Verordnung schafft einen Rahmen für Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum. Der Entwurf stellt die wiederholte Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken in den Mittelpunkt und zielt darauf ab, die Rechtssicherheit für die jeweils zuständigen Behörden zu stärken, die Restriktionen gegenüber Kurzzeitvermietungen ergreifen. Beschränkungen sollen ausdrücklich erlaubt sein, wenn die betreffenden Wohnungen in "areas under housing stress" liegen. Diese angespannten Wohnungsmarktgebiete müssen im Vorhinein identifiziert werden und anhand eines Indikators des Verhältnisses zwischen durchschnittlichen Wohnungs-/Haus-Preisen und Einkommen festgelegt werden. Dieses Ziel einer einheitlichen EU-weiten Indikatorik würde in deutschen Städten zu erheblichem Mehraufwand führen, weil sie eigene Gutachten erstellen müssten. 

Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz

Hauptwohnsitze sollen vollständig von Restriktionen jedweder Art ausgenommen werden. Leidglich die Kurzzeitvermietung von Zweit- und Nebenwohnsitzen soll laut dem Verordnungsvorschlag begrenzt werden können. Der Deutsche Städtetag sieht diesen Vorschlag skeptisch, da dies die Möglichkeit eröffnen würde, die Regulierung durch unerkannte Verlagerung des Lebensmittelpunkts vom Haupt- auf den Zweitwohnsitz zu umgehen.

Beschleunigung des Wohnungsbaus

In einer separaten Empfehlung zur Verbesserung der Bezahlbarkeit und des Wohnungsangebots empfiehlt die Kommission ortsspezifische Maßnahmen. So sollen die zuständigen Behörden Pläne zur Beschleunigung des Wohnungsbaus entwickeln mit einem besonderen Schwerpunkt auf sozialem Wohnungsbau. Der Bau und die Sanierung sollen durch schnellere Genehmigungsverfahren, effizientere Beschaffungsverfahren und moderne Bauweisen beschleunigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Abweichungen von lokalen Bebauungsvorschriften ermöglicht werden, sofern wesentliche Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards eingehalten werden. (Ber)

Eine deutsche Organisation hat eine Europäische Bürgerinitiative gestartet, um stärkere Mieterrechte, Maßnahmen gegen Immobilienspekulation und die Bekämpfung von Leerstand zu fordern. Innerhalb der nächsten zwölf Monate müssen 1 Million Unterschriften gesammelt werden, um die Europäische Kommission zu einer Stellungnahme zu verpflichten.
 

Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Recht auf Wohnen! Jetzt und für immer" registriert, mit der Bürgerinnen und Bürger Europas sich für gerechten Zugang zu bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum einsetzen. Die Petition wurde von der in Berlin ansässigen Organisation HouseEurope initiiert. Sie stützt sich auf drei zentrale Säulen: Nutzung, Investition und Schutz. Konkret werden unter anderem die Regulierung von Kurzzeitvermietungen, die Bekämpfung von Leerstand und dessen leichtere Umwandlung in Wohnraum, stärkere Mieterrechte sowie Maßnahmen gegen Immobilienspekulation und die Einrichtung einer EU-Wohnungsagentur gefordert. Die Organisatoren haben nun zwölf Monate Zeit, um eine Million gültige Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zu sammeln. Sofern die Bürgerinitiative die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht, ist die EU-Kommission zu einer Prüfung und offiziellen Stellungnahme verpflichtet. Eine rechtliche Pflicht zur Vorlage eines neuen Gesetzgebungsvorschlags besteht jedoch nicht. (Wis)

Soziales

Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den Vorschlag für den sogenannten „EU KIDS-Act“ vorgelegt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Risiken im digitalen Raum zu schützen und einen europaweit einheitlichen Ansatz für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige zu schaffen. Der Vorschlag betrifft neben sozialen Medien auch Videoplattformen, Online-Spiele sowie KI-Chatbots.
 

Gestaffelter Zugang zu sozialen Medien

Der Gesetzesentwurf sieht einen nach Altersgruppen gestaffelten Zugang zu sozialen Medien vor. Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Für 13- bis unter 15-Jährige sind sogenannte Mini-Accounts vorgesehen, die von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt werden. Die Nutzung soll auf eine Stunde täglich begrenzt werden. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Social-Media-Konten eröffnen können. Für alle von Minderjährigen genutzten Dienste sollen zudem strengere Sicherheitsanforderungen gelten. Dazu gehören unter anderem Einschränkungen von Funktionen wie endlosem Scrollen und Push-Benachrichtigungen während der Nachtruhe sowie standardmäßig private Profile.

Stärkere Rechenschaftspflichten für Plattformbetreiber

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Altersüberprüfung. Online-Dienste und App-Stores sollen hierzu entsprechende Instrumente einsetzen; der Schutz von personenbezogenem Daten muss dabei stets gewährleistet werden. Die Plattformbetreiber sollen zudem stärker zu Verantwortung gezogen werden. Anbieter sehr großer Online-Plattformen sollen nachweisen müssen, dass ihre Dienste für Kinder sicher sind und deren Wohlergehen berücksichtigen.

Kinder- und Jugendschutz, digitale Bildung und Medienkompetenz

Für den Kinder- und Jugendschutz, digitale Bildung und Medienkompetenz hat der Kommissionsvorschlag höchste Relevanz. Die neuen europäischen Vorgaben würden dabei neben den bestehenden Anforderungen aus dem "Digital Services Act" (DSA) einen weiteren europäischen Rahmen für den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum schaffen. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beraten. (Opp)

Umwelt

Im Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwältin zur Klage Polens gegen die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) ihre Stellungnahme veröffentlicht. Die Generalanwältin empfiehlt dem Gerichtshof, Bestimmungen bezogen auf die Herstellerverantwortung für die Beseitigung von Mikroschadstoffen aufzuheben.
 

Die KARL ist seit 2025 in Kraft und muss bis 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie schreibt eine Viertbehandlung zur Entfernung von Mikroschadstoffen vor, die in bestimmten Siedlungsgebieten eingeführt werden soll. 80 Prozent der Kosten dieser zusätzlichen Behandlung sollen laut Richtlinie die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika als maßgebliche Verursacher der Mikroschadstoffe tragen. Gegen diese erweiterte Herstellerverantwortung richtet sich die vorliegende Klage Polens. Weitere Direktklagen von betroffenen Unternehmen und Verbänden hat das Gericht als unzulässig abgewiesen.

Die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Juliane Kokott hat dem EuGH im September in ihrer Stellungnahme empfohlen, die Bestimmungen aufzuheben. Sie sieht in den relevanten Artikeln 9 Abs. 1 Buchst. a und Anhang III der neuen Kommunalabwasserrichtlinie offensichtliche Ermittlungs- und Beurteilungsfehler. Die Auswahl der belasteten Branchen sei unzureichend belegt. Die Stellungnahme der Generalanwältin ist für den EuGH nicht bindend. (Fia)

Erstmals veröffentlichte die Kommission einen umfassenden Bericht zu den Auswirkungen der EU-Nitratrichtlinie. Trotz erreichter Fortschritte ist die Belastung von Grund- und Oberflächengewässern nach wie zu hoch.
 

Deutschland hat weiterhin Nachholbedarf

Am 15. Juli 2026 hat die Europäische Kommission erstmals eine umfassende Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie vorgestellt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Belastung von Grund- und Oberflächengewässern durch landwirtschaftliche Nährstoffeinträge in Teilen der EU, darunter Deutschland, weiterhin trotz erzielter Fortschritte zu hoch sei. An 25,3 Prozent der deutschen Grundwassermessstellen wurde eine durchschnittliche Nitratkonzentration über dem Grenzwert der EU-Trinkwasserrichtlinie festgestellt.  Gleichwohl sieht die Kommission Potenzial für eine einfachere und flexiblere Umsetzung, etwa durch weniger Verwaltungsaufwand für kleinere landwirtschaftliche Betriebe und stärker an örtliche Bedingungen angepasste Maßnahmen. Die bisherige Obergrenze von 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger je Hektar bewertet die Behörde weiterhin als wirksam und wissenschaftlich begründet. 

Engere Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie

Von kommunaler Relevanz ist vor allem die geplante stärkere Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie. Bis Ende 2027 sollen die Überwachungszyklen von Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie aufeinander abgestimmt werden und so Monitoring und Berichterstattung besser aufeinander abgestimmt werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. (Ber)

Energie

Mit mehreren Maßnahmen möchte die Europäische Kommission die Dekarbonisierung des europäischen Energiesystems weiter vorantreiben. Dafür soll die Elektrifizierung verschiedener Sektoren vorangetrieben und das EU-Emissionshandelssystem reformiert werden.
 

Angesichts der hohen Energiepreise und dem steigenden Investitionsbedarf in die europäischen Stromnetze hat die Europäische Kommission am 17. Juli 2026 mehrere Maßnahmen zur weiteren Dekarbonisierung des europäischen Energiesystems vorgelegt. Damit soll der Umstieg auf strombasierte Technologien beschleunigt und die Stromnetzte effizienter genutzt werden.

Elektrifizierung umfassend ausbauen

Mit einem Aktionsplan für Elektrifizierung soll die Elektrifizierung insbesondere in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie vorangetrieben werden. Dabei soll bis 2040 ein Elektrifizierungsgrad von 46 Prozent erreicht werden. Im Wärmebereich sieht die Kommission u.a. mehr Großwärmepumpen und eine stärkere Nutzung von Abwärme vor.

Digitalisierung des Stromnetzes beschleunigen

Mit einer Änderung der Strommarktverordnung sollen intelligente und digitale Netzlösungen gestärkt und der Ausbau intelligenter Messsysteme beschleunigt werden.

Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in europäischen Emissionshandel

Darüber hinaus hat die Kommission eine Reform des bestehenden EU-Emissionshandelssystems vorgelegt. Neben Änderungen für Industrie, Luft- und Schifffahrt sollen künftig auch Abfallverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als drei Tonnen pro Stunde in den Emissionshandel einbezogen werden. Die Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten soll ab 2031 stufenweise eingeführt werden. Die vorgesehene Zertifikatspflicht könnte für kommunale Entsorgungsunternehmen zusätzliche CO2-Kosten mit sich bringen und sich somit mittelbar auch auf die Abfallgebühren auswirken. Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle sollen weiterhin ausgenommen bleiben. (Ber)

Eine neue EU-Verordnung führt einheitliche Regeln für Verpackungen in allen EU-Mitgliedstaaten ein. Damit soll die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessert werden und die Kreislaufwirtschaft angekurbelt werden.
 

Seit dem 12. August 2026 gilt EU-weit die neue EU-Verpackungsverordnung, die vereinheitlichte Regeln für Verpackungen in den Mitgliedsstaaten vorschreibt. Darunter fallen unter anderem strengere Obergrenzen für PFAS, sogenannte „Ewigkeitschemikalien“, die in Lebensmittelverpackungen vorkommen. Zudem gelten neue Anforderungen für die Kennzeichnung und Identifizierung von Verpackungen. Die Verordnung bringt eine Reihe neuer Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Erzeuger müssen zukünftig für das Inverkehrbringen von Verpackungen eine technische Dokumentation sowie eine Konformitätsdokumentation ausstellen, in der Verpackungen anhand der geltenden Anforderungen bewertet werden. Ziel der Verordnung ist, den Verpackungsverbrauch und die Menge an Verpackungsabfällen in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Gleichzeitig sollen die bislang unterschiedlichen nationalen Vorgaben stärker harmonisiert werden, um damit einheitliche Bedingungen für den EU-Binnenmarkt zu schaffen. (Wis)

In eigener Sache

Das Europabüro des Deutschen Städtetages richtet künftig regelmäßig die monatlichen Treffen des informellen Europäischen Netzwerks der Kommunalbehörden in Brüssel aus. Diese dienen der Koordination der kommunalen Interessenvertretung gegenüber der EU.
 

Seit Anfang September ist Ulrich Fikar, Europareferent im Brüsseler Büro des Deutschen Städtetages, Ko-Vorsitzender des Europäischen Netzwerks der Kommunalbehörden (ELAN). ELAN ist ein informelles Netzwerk der Repräsentantinnen und Repräsentanten nationaler Verbände lokaler und regionaler Behörden mit Sitz in Brüssel. Die teilnehmenden Verbände sind zudem auch Mitglied des Council of European Municipalities and Regions (CEMR). Weitere Ko-Vorsitzende stammen aus den Verbänden Vereniging van Nederlandse Gemeenten (Niederlande), Kommunernes Landsforening (Dänemark) und Kuntaliitto (Finland). Die Treffen finden einmal im Monat statt und dienen der Abstimmung bei der gemeinsamen Interessenvertretung und weiterer Vorhaben. Zudem können Schwerpunkte für die Treffen durch die Vorsitzenden festgelegt werden. 

Bei seinem ersten Treffen als Ko-Vorsitzender am 9. September referierte Ulrich Fikar über die Auswirkungen aktueller EU-Vorhaben auf kommunale Kompetenzen bei Genehmigungen und der Raumplanung. Die Präsentation kann bei Interesse angefragt werden: ulrich.fikar@staedtetag.de (Fia)

Im Rahmen der Diskussion mit Europäischer Kommission und Europaabgeordneten forderten Städtevertreterinnen und -vertreter aus verschiedenen EU-Staaten eine feste Quote im künftigen EU-Budgets für städtische Entwicklung.
 

Das Prager Haus in Brüssel wurde am 28. September 2026 zum Treffpunkt für europäische Metropolregionen, Städte und Ballungsräume mit Vertreterinnen. Anlass war ein Runder Tisch zur städtischen Dimension im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2028–2034. Die Kernbotschaft war klar: Städte und ihre urbanen Einzugsgebiete benötigen eine stabile und vorhersehbare Finanzierung und mindestens 15 Prozent der Mittel der Kohäsionspolitik für die nachhaltige Stadtentwicklung.

Neben dem Deutschen Städtetag und den tschechischen Städten Prag, Brünn und Hradec Králové nahmen an der Diskussion Vertreter aus Budapest, Warschau, Barcelona und der Selbstverwaltungsregion Bratislava sowie von ICLEI und Eurocities teil. Die Europäische Kommission wurde durch Experten der Generaldirektion Haushalt, der Generaldirektion Regional- und Stadtpolitik und des Generalsekretariats REFORM vertreten. Auch Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Parlaments nahmen an der Diskussion teil. Die Ständige Vertretung Tschechiens bei der EU brachte die Perspektive des Mitgliedstaats ein und erläuterte den Stand der Verhandlungen im Rat der Europäischen Union. Die Veranstaltung wurde gemeinsam vom Verband der Gemeinden der Metropolregionen und Ballungsräume der Tschechischen Republik (MOA), der Vertretung der Hauptstadt Prag bei der EU und dem Netzwerk Eurocities organisiert. 

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass der künftige EU-Haushalt Wettbewerbsfähigkeit und territorialen Kohäsion miteinander verbinden muss. Ein großer Teil der europäischen Wettbewerbsfähigkeit entsteht gerade in den Städten und ihren funktionalen Stadtgebieten. Metropolregionen und Ballungsräume umfassen dabei nicht nur die Kernstädte, sondern ein ganzes Ökosystem, das umliegende Gemeinden, das weitere Umland, Unternehmen und weitere Partner einschließt. (Fia)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber), Hannes Oppold (opp) und Isabell Wiesner (wis)