Europa und Internationales
28.05.2025

Europa News 3|2025

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Kommissionspräsidentin skizziert Herausforderungen des neuen EU-Budgets nach 2027, Vorläufige Einigung zu überarbeiteter EU-Führerscheinrichtlinie erzielt und Pharmaunternehmen klagen gegen Kommunalabwasserrichtlinie



Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Europäischer Rat: Ukraine, Naher Osten, europäische Verteidigung und künftiger MFR auf der Tagesordnung
Wirtschaft
  • EU-Kommission stellt neue Binnenmarktstrategie vor

  • Kommission schlägt vierten Omnisbus zur Entlastung von Unternehmen vor

  • Europaparlament verabschiedet neues Instrument für Grenzregionen

  • "Choose Europe for Science": EU-Kommission will mehr Forschende nach Europa locken

Kohäsion

  • Präsidentin von der Leyen skizziert Herausforderungen des neuen EU-Budgets auf der jährlichen EU-Haushaltskonferenz 2025

  • Kohäsion: Europäisches Parlament verabschiedet Position zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028

  • Neue Vorschläge zur Umprogrammierung der laufenden Kohäsionsmittel

Umwelt

  • Kommunalabwasserrichtlinie: Pharmaunternehmen und Polen klagen vor EuGH

Stadtentwicklung

  • Informelle Sitzung der Minister für Kohäsion und Städte mit gemeinsamer Erklärung

  •  

    Ausschreibung der Europe Direct Zentren 2026-2030 in Deutschland gestartet

Verkehr
  • CO2-Grenzwerte: Europäisches Parlament gibt Autoherstellern mehr Zeit

  • Vorläufige Einigung zu überarbeiteter EU-Führerscheinrichtlinie

Migration

  • EU-Kommission präsentiert Liste sicherer Herkunftsländer und schlägt beschleunigte Umsetzung von Grenzasylverfahren vor

Katastrophenschutz

  • Neue EU-Strategie zur Krisenvorsorge

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
  • Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 165. Plenartagung am 14./25. Mai 2025

Institutionelles

Europäischer Rat: Ukraine, Naher Osten, europäische Verteidigung und künftiger MFR auf der Tagesordnung

Am 20. März 2025 kamen die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel zusammen. Es war der letzte Europäische Gipfel für Bundeskanzler Olaf Scholz. Im Vordergrund des Treffens standen erneut der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft der EU. In ihren Schlussfolgerungen bekräftigten die Politikerinnen und Politiker den Einsatz der EU für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine, der sich auf die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht stützt. Russland wurde aufgefordert, echten politischen Willen zur Beendigung des Krieges zu zeigen, indem es einem Austausch von Kriegsgefangenen, der Freilassung von Zivilpersonen und die Rückkehr aller ukrainischen Kinder in ihre Heimat veranlasst. Ferner verwies der Europäische Rat auf die Notwendigkeit von robusten und glaubwürdigen Sicherheitsgarantien für die Ukraine. In diesem Zusammenhang wurden die Bemühungen begrüßt, die mit gleichgesinnten NATO-Partnern gestartet wurden. Der Ukraine wurde weitere finanzielle Unterstützung durch die Ukraine-Fazilität und für ihre Verteidigungskapazitäten zugesagt. Allerdings war die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas vor Beginn des Gipfels mit ihrem Plan gescheitert, 20-40 Milliarden Euro an zusätzlicher Militärhilfe für die Ukraine zu mobilisieren. Erneut stimmte Ungarn diesem Teil der Schlussfolgerungen nicht zu.

Ein weiteres Thema des Gipfels war die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Einigkeit bestand darüber, dass die EU der Vereinfachung und Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwand und der Verringerung der Energiepreise Vorrang einräumen müsse. Begrüßt wurde die Ankündigung der EU-Kommission, den administrativen Aufwand für Unternehmen um 25 Prozent bzw. 35 Prozent für KMU zu reduzieren.

Von den Ko-Gesetzgebern erwartet der Europäische Rat eine schnelle Einigung zu den sogenannten Omnibus-Paketen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen (s. Europa News 2/2025). So sollen der Gesetzesvorschlag zur Verschiebung des Inkrafttretens der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit (CSRD) und zu Sorgfaltsketten in der Lieferkette bis spätestens Juni 2025 angenommen werden. Zudem forderte der Rat weitere Vereinfachungsinitiativen, insbesondere im Hinblick auf die Dekarbonisierung der Industrie. Die Kommission wurde aufgefordert, weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung in den existierenden Rechtsvorschriften der EU zu identifizieren.

Im Bereich Energie wurde in den Schlussfolgerungen der Aktionsplan der Kommission für erschwingliche Energie (s. Europa News 2/2025) begrüßt und alle einschlägigen Interessenträger dazu aufgefordert, unverzüglich mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zu beginnen. Vor 2030 solle eine echte Energieunion geschaffen werden, die eine ehrgeizige Elektrifizierung unter Nutzung aller klimaneutralen Lösungen erfordere.

Schließlich führten die Staats- und Regierungschefs einen ersten Gedankenaustausch über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Jahre 2028 – 2034 und neue Eigenmittel für die EU. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde jedoch noch kein Beschluss gefasst. Die Verhandlungen zum MFR sollen im Laufe dieses Jahres beginnen.

Ber

Wirtschaft

EU-Kommission stellt neue Binnenmarktstrategie vor

Um den Handel innerhalb der EU zu stärken und nach wie vor bestehende Markthemmnisse innerhalb des EU-Binnenmarktes zu beseitigen, hat die Europäische Kommission am 21. Mai 2025 eine Binnenmarktstrategie vorgelegt. Die Strategie adressiert verschiedene Bereiche, in denen Erleichterungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu einer Steigerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb des Binnenmarktes führen sollen.

Im Vordergrund steht die Beseitigung der wichtigsten zehn Hürden, die von verschiedenen Interessenträgern im Rahmen einer umfassenden Konsultation genannt wurden. Dazu zählen u.a. die komplizierte Niederlassung von Unternehmen; die mangelnde Eigenverantwortung der EU-Mitgliedstaaten, bestehende nationale Hürden zu beseitigen; das Fehlen einheitlicher Standards; divergierende nationale Vorschriften für Dienstleistungen; die mangelnde Harmonisierung der Abfallwirtschaftsgesetzgebung und ungerechtfertigte territoriale Angebotsbeschränkungen, die zu hohen Preisen für Verbraucherinnen und Verbrauchern führen.

Weiterhin widmet sich die Strategie dem Dienstleistungssektor, der den größten Teil der europäischen Wirtschaft ausmacht. So soll u.a. eine Rechtsvorschrift für Baudienstleistungen vorgelegt werden, um die Bestimmungen im Bausektor zu modernisieren. Industriebezogene Dienstleistungen wie etwa Installations-, Wartungs- oder Reparaturdienstleistungen sollen erleichtert werden, beispielsweise durch eine Harmonisierung von Dienstleistungsgenehmigungen und einheitliche Zertifizierungssysteme. Eine Initiative für papierlose Mobilität von Gütern und Fahrgästen in der EU soll ebenfalls lanciert werden.

Um die gemeinsame Verantwortung mit den Mitgliedstaaten zu stärken, sollen diese jeweils einen hochrangigen Vertreter für den Binnenmarkt benennen, der die Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften auf nationaler Ebene fördert und überwacht und die Verhältnismäßigkeit nationaler Maßnahmen prüfen soll. Falls nötig, erwägt die Kommission auch, ein EU-Gesetz zur Verhinderung von Markthemmnissen vorzulegen.

Um KMU bei ihren Tätigkeiten innerhalb des Binnenmarktes zu unterstützen, wird eine neue Kategorie der "kleinen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung" eingeführt, mit der auch Unternehmen mit mehr als 250 und weniger als 750 Beschäftigten von den Vorteilen, die KMU gewährt werden, profitieren sollen. Dazu zählt etwa die Ausnahme von den Aufzeichnungspflichten der DSGVO. Zudem soll ein Online-Tool für eine einfache Überprüfung des KMU-Status eingerichtet werden. Nicht profitieren werden von diesen Erleichterungen jedoch die meisten kommunalen Unternehmen. So gilt weiterhin gemäß EU-Recht, dass Unternehmen, die zu mehr als 25 Prozent im öffentlichen Eigentum stehen, aus dem Anwendungsbereich für KMU ausgenommen sind.

Im Bereich der Abfallwirtschaft plant die Kommission eine EU-weite Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien mit einem digitalen One-Stop-Shop für Informationen, Registrierung und Berichterstattung. Dies soll Bestandteil der künftigen EU-Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden. Der grenzüberschreitende Transport von Abfallrohstoffen zur Wiederverwertung soll gefördert und auch die digitale Kreislaufwirtschaft besser unterstützt werden.

Insgesamt sollen die verschiedenen Maßnahmen dazu beitragen, den Binnenmarkt zu vollenden, wodurch dessen Vorteile laut EU-Kommission für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger verdoppelt werden könnten.

Ber

Kommission schlägt vierten Omnibus zur Entlastung von Unternehmen vor

Parallel zur Binnenmarktstrategie stellte die Kommission am 21. Mai 2025 auch ein viertes Entlastungspaket vor (Omnibus IV). Durch dieses sollen Verwaltungskosten für Unternehmen um weitere 400 Millionen Euro reduziert werden. Zur Effizienzsteigerung sieht das Paket die Digitalisierung von bisher papiergestützten Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und anderen Dokumenten vor. Für die leichtere Ansiedlung von Unternehmen wird die EU-Kommission ein "28. Regime" für das EU-Firmenrecht vorstellen, dass EU-weit einheitliche Regeln für die Niederlassung von Firmen einführen soll. Weitere Entlastungen für KMU sollen in den kommenden Monaten etwa durch die Reform des Vergaberechts und einen "Digital-Omnibus" folgen.

Ber

Europaparlament verabschiedet neues Instrument für Grenzregionen

Das Europäische Parlament hat am 6. Mai 2025 offiziell das Instrument der Grenzregionen für Entwicklung und Wachstum (BRIDGEforEU) angenommen. Eine Einigung hierzu mit dem Rat der EU war bereits im Dezember 2024 im Rahmen von Trilogverhandlungen erzielt worden. Mit der Verordnung sollen administrative und rechtliche Hürden in Grenzregionen abgebaut werden, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen.

Der Verabschiedung dieses Instruments gingen jahrelange Verhandlungen voraus. Bereits 2018 hatte die Kommission einen Vorschlag für einen "grenzüberschreitenden Mechanismus" vorgelegt, der jedoch keine Zustimmung im Rat fand. Das nun beschlossene Instrument baut daher verstärkt auf freiwillige Elemente. So können regionale und lokale Behörden und private Akteure grenzüberschreitende Hindernisse an spezielle Koordinationsstellen melden, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis eingerichtet werden können. Diese Stellen sollen dann die Probleme analysieren und konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten. Damit können sie sich an nationale Behörden wenden, um diese auf bestehende Hindernisse aufmerksam zu machen. Diese wiederum können dann entscheiden, welche administrativen Anpassungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erforderlich und möglich sind.

Ber

"Choose Europe for Science": EU-Kommission will mehr Forschende nach Europa locken

Auf einer Konferenz mit dem Titel "Choose Europe for Science" in der Pariser Sorbonne-Universität kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang Mai ein Finanzpaket in Höhe von 500 Millionen Euro für die Anwerbung von Forschenden aus Drittstaaten an. Das Geld soll für den Zeitraum von 2025 bis 2027 über das Forschungsförderprogramm Horizont Europa bereitgestellt werden. Ausgezahlt werden soll es in Form von "Superstipendien" mit siebenjähriger Laufzeit an Spitzen- und Nachwuchsforschende, die sich in der EU ansiedeln.

In den kommenden Monaten plant die Kommission weitere Initiativen, um die Bedingungen für die Wissenschaft und Forschung in der EU zu verbessern. Unter anderem soll ein Gesetz für den europäischen Forschungsraum vorgestellt werden, das den freien Austausch von Wissen und Daten in Europa stärken soll. Außerdem soll eine Start-Up- und Scale-Up-Strategie auf den Weg gebracht werden, damit wissenschaftliche Innovationen künftig vermehrt in der EU in Geschäftsmöglichkeiten umgesetzt werden. Dabei soll zusätzlich auch ein europäisches Innovationsgesetz helfen.

Ber

Kohäsion

Präsidentin von der Leyen skizziert Herausforderungen des neuen EU-Budgets auf der jährlichen EU-Haushaltskonferenz 2025

Anlässlich des bevorstehenden Vorschlages der Europäischen Kommission zum nächsten europäischen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) stand die EU-Haushaltskonferenz vom 20. bis 21. Mai in diesem Jahr vor besonderen Vorzeichen. Mit Spannung wurde deshalb die Eröffnungsrede von Präsidentin von der Leyen erwartet.

Sie machte deutlich, dass der jetzige EU-Haushalt, der aus den Jahren 2019 und 2020 stammt, für eine Welt entworfen wurde, die es nicht mehr gibt. Die geopolitischen Spannungen seien seit 2020 gestiegen und die Regeln für den globalen Handel würden neu geschrieben. Extreme Wetterereignisse würden aufgrund des Klimawandels immer häufiger auftreten und der technologische Wandel etwa bei der Künstlichen Intelligenz vollziehe sich rascher als damals angenommen. Daraus zog Präsidentin von der Leyen eine Lehre für den neuen MFR: Dieser brauche viel mehr Flexibilität, weil es ungewiss sei, welche Herausforderungen als nächstes auf die EU zukommen. Derzeit seien 90 Prozent der Haushaltsmittel von Anfang an zugewiesen. Im Rahmen des laufenden MFR machten Flexibilitätsregelungen weniger als 4 Prozent aus. Es müsse künftig ein Gleichgewicht zwischen langfristigen Investitionen und der Möglichkeit geben, sich reibungslos an neue Gegebenheiten anzupassen, argumentierte von der Leyen. Der nächste Haushalt müsse da, wo es darauf ankommt, schnell, effizient und wirkungsvoll Ergebnisse liefern.

Die zweite Lehre für den neuen Haushalt soll mehr Kohärenz bei der Finanzierung europäischer Prioritäten sein. Zu viele EU-Instrumente verwässerten die Kaufkraft und es gebe eine mangelnde Abstimmung zwischen der europäischen, der nationalen und der regionalen Ebene, dem Privatsektor und anderen Institutionen, so die Kommissionspräsidentin. Insbesondere stellte sie fest, "dass die staatlichen Stellen vor Ort bei der Ausgestaltung von Reformen und Investitionen eng einbezogen werden müssen. Denn in jedem Gebiet bestehen ganz eigene Anforderungen. (...) Wir müssen also auf die Stimmen aus unseren Regionen hören – anstatt ein Patentrezept für alle haben zu wollen. Aus diesem Grund wird der neue Haushalt auf einer neuen Struktur erstellt. Der Schwerpunkt wird dabei auf nationalen und regionalen Partnerschaften für Investitionen und Reformen liegen. Diese Partnerschaften werden durch europäische Prioritäten geprägt sein." Hierbei griff Ursula von der Leyen Überlegungen der Kommission über die Zukunft der Kohäsion auf, wonach es für jeden Mitgliedstaat künftig einen nationalen Plan geben soll, der die Schwerpunkte auf die gemeinsamen Prioritäten in der EU legt. Der Deutsche Städtetag kritisiert diese Ideen als nicht zielführend in einer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum nächsten europäischen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR).

Ursula von der Leyen kündigte weiterhin an, dass die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik im nächsten MFR zentral verankert sein werden. Der neue Haushalt soll zudem einfach gestaltet werden durch standardisierte Angebote und eine zentrale Anlaufstelle.

Sie erklärte zudem, warum es im nächsten Haushalt einen neuen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit geben soll. In diesem Fonds soll die Investitionskraft auf EU-Ebene in strategische Sektoren gelenkt werden, wie der künstlichen Intelligenz, der Raumfahrt, saubere Technologien, Biotechnologien und Verteidigung. Der Fonds soll dem gesamten Binnenmarkt nutzen und einem einzigen Regelwerk folgen. Er soll eine zentrale Anlaufstelle für Projektträger schaffen, für kleine, mittlere oder größere Unternehmen bis hin zu Forschern und Universitäten.

Präsidentin Von der Leyen verwies auch darauf, dass in den kommenden Jahren neue Prioritäten finanziert und die Darlehen für NextGenerationEU zurückgezahlt werden müssen: "Es ist klar, dass die nationalen Haushalte das allein nicht stemmen können. Wir brauchen also neue Eigenmittel." Sie erwarte hierzu schwierige Diskussionen mit den Mitgliedsstaaten.

Fia

Kohäsion: Europäisches Parlament verabschiedet Position zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028

Am 7. Mai 2025 verabschiedete das Europäische Parlament seine Prioritäten für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 in einer Entschließung mit dem Titel "Ein neu gestalteter langfristiger Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel".

Zwar fordert auch das Parlament, dass der künftige EU-Haushalt ab 2028 die aktuellen geopolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Realitäten widerspiegeln und flexibel sein sollte. Doch stellt sich das Europäische Parlament gegen die Überlegungen der Kommission zu einem nationalen Plan pro Mitgliedstaat als Grundlage für Ausgaben in den Mitgliedstaaten bei der Kohäsion.

Stattdessen fordert er eine Struktur, die Transparenz und parlamentarische Rechenschaftspflicht gewährleistet und die regionalen und lokalen Behörden sowie alle relevanten Akteure einbezieht. Das Parlament fordert explizit einen verbesserten Zugang zu EU-Mitteln für Städte, Regionen und städtische Behörden. Der Deutsche Städtetag hatte sich gegenüber dem Europäischen Parlament dafür stark gemacht.

Fia

Neue Vorschläge zur Umprogrammierung der laufenden Kohäsionsmittel

Am 1. April 2025 hat die Europäische Kommission ihre Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 vorgestellt und dabei Vorschläge zur Änderung der aktuellen, durch die Kohäsionspolitik finanzierten Programme präsentiert. Als neue mögliche Zielsetzungen für die EU-Mittel werden die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Beschleunigung der Energiewende, die Stärkung der Verteidigung, erschwinglicher Wohnraum und die Verbesserung der Wasserresilienz genannt. Auch die Europäische Stadtinitiative soll gestärkt werden.

Die Kommission schlägt Änderungen in zwei fondsspezifischen Verordnungen (dem 
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Fonds für einen gerechten Übergang) vor, damit die Mitgliedstaaten und Regionen ihre Finanzierungspläne an die strategischen Prioritäten der EU anpassen können. Die Mitgliedstaaten können dann einen Teil ihrer Mittel für den Zeitraum 2021-2027 für neue Investitionen umprogrammieren.

Die Kommission begründet den Schritt u.a. damit, dass der Rechtsrahmen für die kohäsionspolitischen Fonds 2021-2027 vor den aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Ereignissen verhandelt und angenommen wurde. Seitdem haben sich einige der strategischen politischen Prioritäten der EU verändert. Angesichts des sich wandelnden globalen und regionalen Kontexts bietet die Halbzeitüberprüfung eine entscheidende Gelegenheit, die Umsetzung und Wirksamkeit der Kohäsion hinsichtlich der sich verändernden Prioritäten zu bewerten. Zudem moniert die Kommission, dass die Entwicklungen einer raschen Inanspruchnahme und Auszahlung der Mittel nicht förderlich waren, was zu Verzögerungen bei der Umsetzung im Vergleich zu früheren Programmplanungszeiträumen geführt habe.

Für die neuen Prioritäten gibt es keine zusätzlichen Mittel. Die Mitgliedstaaten und Regionen müssen bestehende Mittel aus ihren kohäsionspolitischen Haushalten 2021–2027 umschichten, um diese neuen strategischen Prioritäten zu unterstützen. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, den Vorschlägen zu folgen.

Fia

Umwelt

Kommunalabwasserrichtlinie: Pharmaunternehmen und Polen klagen vor EuGH

Am 7. März 2025 haben sechs deutsche Pharmaunternehmen vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) Klage gegen die überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie der EU eingereicht. Unterstützt werden sie dabei von ihrem Dachverband Pharma Deutschland. Die Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten und muss bis Ende 2028 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie führt unter anderem eine erweiterte Herstellerverantwortung für alle Hersteller von Pharma- und Kosmetikprodukten, die in der EU verkaufen und deren Produkte Gewässer belasten, ein. Sie müssen sich mit mindestens 80 Prozent an den Kosten der Abwasserreinigung beteiligen. Damit soll insbesondere die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in den Kläranlagen finanziert werden, durch die pharmazeutische Rückstände und Mikroplastik besser aus dem Wasser gefiltert werden können. Die Pharmaindustrie sieht in der Regelung einen Verstoß gegen EU-Recht und argumentiert, dass sich die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der EU stützen lasse. Außerdem wird argumentiert, dass eine Lenkungswirkung durch die Richtlinie ausbleibe, da der gewünschte Effekt von Medikamenten fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden sei. Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen drohe deshalb eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in der EU vertreiben ließen.

Am 10. März 2025 reichte auch Polen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Artikel 9 der Richtlinie ein – ebenfalls mit dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Aufhebung der erweiterten Herstellerverantwortung. Das Land argumentiert, dass die Kostenverteilung auf die Hersteller gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts verstoße, insbesondere gegen das Verursacherprinzip, das Diskriminierungsverbot und das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Aus städtischer Sicht ist die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung jedoch der richtige Ansatz, da sie Anreize zur Vermeidung von Abwasserverschmutzung an der Quelle setzt und die Abwasserreinigung nicht allein durch die Kommunen am Ende des Wasserkreislaufs finanziert werden muss.

Ber

Stadtentwicklung

Informelle Sitzung der Minister für Kohäsion und Städte mit gemeinsamer Erklärung

Am Mittwoch, den 21. Mai 2025 fand ein informelles Treffen der für Kohäsionspolitik, territoriale Entwicklung und Städtepolitik zuständigen Minister in Warschau statt. Während des informellen Ministertreffens wurden folgende Themen diskutiert:

  • Rolle der territorialen Dimension und der Regionalpolitik für die nachhaltige Entwicklung der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen
  • Zukunft der Territorialen Agenda der EU 2030
  • Unterstützung für nachhaltige Stadtentwicklung in funktionalen Gebieten sowie die städtische Dimension der Kohäsionspolitik

Im Anschluss wurde eine gemeinsame Erklärung als informeller politischer Standpunkt zur Bedeutung der territorialen Dimension und ihrer Integration in entwicklungsfördernde Maßnahmen nach 2027 verabschiedet. Unter anderem fordern die Minister darin, dass die drei Dimensionen der transformativen Entwicklung europäischer Städte - gerecht, grün und produktiv -, wie sie in der Neuen Leipzig-Charta anerkannt werden, in den künftigen EU-Politiken angemessen berücksichtigt werden, um so zur Verwirklichung der gemeinsamen EU-Prioritäten auch auf lokaler Ebene beizutragen. Die Erklärung beinhaltet eine Aufforderung an die Kommission, dafür zu sorgen, dass die strategischen, legislativen und finanziellen Rahmenbedingungen der EU für die Zeit nach 2027 sowie die laufenden politischen Maßnahmen, insbesondere die neue politische Agenda für die Städte, eine territoriale Dimension enthalten. Zudem fordern die Minister, die Erneuerung der Territorialen Agenda 2030 zu initiieren.

An dem Treffen nahmen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Länder und wichtiger EU-Institutionen und -Organisationen teil, darunter Beamte der Europäischen Kommission, des Generalsekretariats des Rates der EU, des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.

Fia

Ausschreibung der Europe Direct Zentren 2026-2030 in Deutschland gestartet

Anfang Mai hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland die Ausschreibung für die neue Generation der Europe Direct Zentren in Deutschland für den Zeitraum 2026 – 2030 gestartet. Das Netzwerk wird alle fünf Jahre neu ausgeschrieben. Die Europe Direct Zentren fungieren als lokale Ansprechpartner für EU-Themen und beantworten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur EU. Sie fördern den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, leisten einen Beitrag zur europäischen politischen Bildung und haben die Aufgabe, den Menschen die EU näherzubringen. Das Europe Direct Netzwerk besteht seit 2005 und zählt heute rund 438 Zentren in allen EU-Mitgliedsstaaten. Somit ist das Netzwerk ein zentrales Instrument für die EU-Kommunikation auf lokaler Ebene.

Für die kommenden fünf Jahre werden in Deutschland insgesamt 48 Zentren gesucht. Bewerben können sich juristische Personen mit Sitz in Deutschland, darunter auch Kommunen, private Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteure. Die erfolgreichen Antragsteller unterzeichnen eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Für die Kommunikationsaktivitäten steht einem Europe Direct Zentrum eine Pauschalförderung in Höhe von 44.000 Euro von der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland zur Verfügung, die nach der Vorlage eines jährlichen Kommunikationsplans gewährt wird. Diese deckt einen Teil der Kosten für den Betrieb eines Europe Direct Zentrums ab. Im Gegenzug verpflichtet sich die Träger der Zentren, die zusätzlichen finanziellen und operativen Ressourcen, die für die Durchführung der Tätigkeiten des Zentrums nötig sind, bereitzustellen. Bewerbungen sind bis zum 24. Juni 2025 über das europäische elektronische Einreichungsportal möglich. Dort stehen alle weiteren Hinweise zur Bewerbung und ausführliche Informationen zur Verfügung.

Ber

Verkehr

CO2-Grenzwerte: Europäisches Parlament gibt Autoherstellern mehr Zeit

Im Rahmen des Europäischen Automobilaktionsplans (s. Europa News 2/2025) haben die Europaabgeordneten den europäischen Autofirmen mehr Zeit für die Einhaltung von strengeren Abgas-Grenzwerten eingeräumt. Anfang Mai stimmten das Europäische Parlament in Straßburg dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission mit großer Mehrheit zu. Auch der EU-Ministerrat stimmte den Änderungen zu.

Die neuen Grenzwerte gelten seit diesem Jahr und zahlreichen Herstellern, die diese noch nicht erfüllen, hätten hohe Geldstrafen gedroht. Mit der nun verabschiedeten Änderung bleiben die Grenzwerte zwar bestehen, die Autobauer haben aber bis 2027 Zeit, um diese zu erreichen. Falls sie die Werte in diesem Jahr noch nicht erreichen, müssen die Werte dafür 2026 und 2027 umso besser sein. Durch größere Anstrengungen in den nächsten zwei Jahren können somit Strafzahlungen vermieden werden. Mit der Gesetzesänderung reagierten die EU-Institutionen auf Forderungen von Autoherstellern und -zulieferern, die Branche angesichts des insgesamt schwierigen Geschäftsumfeldes nicht noch weiter zu belasten. Insbesondere der Absatz von E-Autos schwächelt nach wie vor in der EU.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Anfang des Jahres einen strategischen Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Automobilbranche begonnen. Derzeit arbeitet die Kommission unter anderem an Empfehlungen, um den Anteil von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten zu erhöhen.

Ber

Vorläufige Einigung zu überarbeiteter EU-Führerscheinrichtlinie

Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben sich am 25. März 2025 auf einen Kompromiss für eine überarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie geeinigt. Die Aktualisierung der Richtlinie ist Teil des Pakets der Europäischen Kommission zur Straßenverkehrssicherheit, das 2023 vorgestellt wurde.

Die Einigung sieht vor, einen digitalen Führerschein bis Ende 2030 einzuführen. Dieser soll von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden und in der künftigen europäischen Brieftasche (EU Digital Wallet) für die Europäische Digitale Identität zur Verfügung stehen. Dennoch soll weiterhin die Möglichkeit bestehen bleiben, einen physischen Führerschein zu beantragen. Ein neues System der gegenseitigen Anerkennung wird dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von schweren Verkehrsverstößen in allen Mitgliedstaaten angewendet wird.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden einheitliche Mindestanforderungen für ärztliche Untersuchungen sowie eine EU-weit geltende Probezeit von zwei Jahren für Fahranfänger eingeführt. Führerscheine sollen generell 15 Jahre gelten. Bei einer Verlängerung können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob eine ärztliche Untersuchung verlangt wird oder nicht. Künftig können die Mitgliedstaaten auch das begleitete Fahren ab 17 für einen Lkw-Führerschein (Kategorie C) einführen. Dies soll dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrern entgegenwirken. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren wird es für den Pkw-Führerschein künftig in allen EU-Staaten geben. Darüber hinaus werden Anpassungen vorgenommen, um es Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, einen Pkw-Führerschein in einem anderen Land als dem ihrer Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und dem Europäischen Parlament förmlich angenommen werden.

Ber

Migration

EU-Kommission präsentiert Liste sicherer Herkunftsländer und schlägt beschleunigte Umsetzung von Grenzasylverfahren vor

Am 16. April 2025 stellte die Europäische Kommission eine Verordnung über die Einrichtung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf EU-Ebene vor. Diese soll die Asylverfahrensordnung ergänzen, die im Rahmen der 2024 verabschiedeten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen wurde. Der Vorschlag verfolgt auch das Ziel, die geplanten Grenzasylverfahren früher anzuwenden und schließt sich an den Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches System für Rückführungen an, der bereits im März vorgestellt worden war (s. Europa News 2/2025).

Mit der Verordnung sollen jene Teile der Asylverfahrensverordnung, die die Festlegung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten betreffen, vorgezogen werden, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung auf nationaler Ebene zu geben. Der bisherige Anwendungsbeginn der Asylverfahrensverordnung war ursprünglich für den 12. Juni 2026 vorgesehen. In einem Anhang des Verordnungsvorschlags legte die EU-Kommission erstmals eine Liste sicherer Herkunftsstaaten auf EU-Ebene vor. Diese soll bereits bestehende nationale Listen ergänzen. Auf der EU-Liste stehen Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Außer dem Kosovo stehen diese Länder bisher noch nicht auf der deutschen Liste sicherer Herkunftsstaaten. Darüber hinaus sollen EU-Beitrittskandidatenländer in der Regel als sicher gelistet werden. So würden beispielsweise die Türkei und Serbien zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Asylanträge aus diesen beiden Ländern weisen ohnehin bereits eine niedrige Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent in den EU-Staaten auf.

Asylbewerber aus als sicher eingestuften Ländern sollen künftig bereits vor Juni 2026 einem beschleunigten Grenzasylverfahren unterzogen werden. Dieses Verfahren muss innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein, inklusive möglicher Rechtsmittel. Dadurch können die Mitgliedstaaten Anträge schneller bearbeiten, auch wenn jeder Asylantrag weiterhin individuell geprüft wird. Ausnahmen für die beschleunigten Verfahren sollen gelten, wenn Antragstellern aus EU-Beitrittskandidatenländern einer individuellen Bedrohung im Herkunftsland ausgesetzt sind oder die Anerkennungsquote in der EU über 20 Prozent liegt.

Nun müssen sich noch der Rat der EU und das Europäische Parlament auf einen Kompromiss einigen und den Gesetzesvorschlag annehmen. Es ist mit einer zügigen Bearbeitung zu rechnen, damit die Einführung der beschriebenen Maßnahmen deutlich vor Juni 2026 stattfinden kann.

Ber

Katastrophenschutz

Neue EU-Strategie zur Krisenvorsorge

Als eine der Schlussfolgerungen aus dem Niinistö-Bericht zur Krisenvorsorge und Einsatzbereitschaft der EU, in dem verschiedene Bedrohungsszenarien für die EU und nötige Vorsorgemaßnahmen skizziert wurden (s. Europa News 6/2024), haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, am 26. März 2025 eine Strategie zur Krisenvorsorge vorgestellt.

Diese folgt einem integrierten, gefahrenübergreifenden und behördenübergreifenden Ansatz, der die relevanten Akteure auf allen Regierungsebenen, also auch Kommunen, mit einbezieht.  Die Strategie soll es den Mitgliedstaaten und der EU insgesamt ermöglichen, Bedrohungen besser zu verhindern beziehungsweise darauf zu reagieren. Die Strategie beinhaltet 30 Leitaktionen und einen Aktionsplan zur Förderung einer Kultur der "eingebauten Vorsorge".

Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch Frühwarnsysteme besser auf Krisen wie Naturkatastrophen oder hybride Bedrohungen vorbereitet werden. Auch soll die Bevölkerung praktische Vorsorgemaßnahmen ergreifen, etwa die Bevorratung mit grundlegenden Gütern zur Notfallversorgung für mindestens 72 Stunden. Die Strategie sieht auch die Entwicklung von Mindestvorsorgekriterien für grundlegende Dienstleistungen wie Krankenhäuser, Schulen, Verkehr und Telekommunikation vor. Zudem wird ein Fokus auf die Verfügbarkeit kritischer Ressourcen wie Wasser und eine verbesserte Anpassung an den Klimawandel gelegt.

Vorsorgeunterricht soll in die Lehrpläne aller Schulen aufgenommen werden und es sollen regelmäßig EU-weite Vorsorgeübungen mit Streitkräften, Katastrophenschutz, Polizei, Gesundheitspersonal und Feuerwehrleuten durchgeführt werden. So soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten intensiviert werden.

Ein EU-weiter Tag für die Krisenvorsorge soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Vorbereitung auf Krisensituationen schärfen und die Anstrengungen der nationalen und lokalen Gebietskörperschaften beim Katastrophenschutz vorstellen. Hierfür soll es breite Kommunikationskampagnen und Infoveranstaltungen vor Ort geben.

Die Integration bereits bestehender Vorsorgestrukturen soll durch die Einrichtung eines neuen EU-Krisenzentrums verbessert werden. Auf EU-Ebene soll außerdem eine umfassende Risiko- und Bedrohungsanalyse durchgeführt werden, um Krisen wie Naturkatastrophen oder hybriden Bedrohungen vorzubeugen. Die Mitgliedstaaten sollen bei der Katastrophenvorsorge künftig auch intensiver mit der NATO kooperieren. Schließlich sollen auch mit Unternehmen Notfallprotokolle ausgearbeitet werden, um die rasche Verfügbarkeit kritischer Materialien, Güter und Dienstleistungen im Katastrophenfall zu gewährleisten und kritische Produktionslinien aufrechtzuerhalten.

Ber

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia) und Yannik Bernardi (ber)