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Europa und Internationales 29.04.2026

Europa News 2|2026

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Europäisches Parlament fordert Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028–2034, Europäische Kommission sondiert neue Richtlinie für erschwinglichen Wohnraum, Herstellerverantwortung in Kommunalabwasserrichtlinie hat weiter Bestand

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles 
  • Neues Rahmenabkommen zwischen EP und Kommission 
  • Bericht des EuGH zum AdR

Wirtschaft

  • Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung

Kohäsion

  • Informeller Europäischer Rat in Zypern diskutiert Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028–2034
  • Europäisches Parlament fordert Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028–2034
  • Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028–2034

Wohnen

  • Europäische Kommission sondiert neue Richtlinie für erschwinglichen Wohnraum

Umwelt

  • EU-Chemikalienagentur empfiehlt PFAS-Verbot mit Ausnahmen
  • Herstellerverantwortung in Kommunalabwasserrichtlinie hat weiter Bestand

Stadtentwicklung

  • EU-Ministerrat verabschiedet Schlussfolgerungen zur EU-Agenda für Städte
  • Neue Studie der Kommission zu Grünflächen in Städten

Energie

  • Strategien zur Erschwinglichkeit von Energie und Energiesicherheit von EU-Kommission

Verkehr

  • Zahlen zu Verkehrstoten

Soziales

  • Europäische Kommission veröffentlicht Gleichstellungsstrategie 2026-2030

Migration

  • Europäische Kommission wählt Regionen und Städte für Fallstudien zu den Auswirkungen der Grenzkontrollen im Schengen-Raum aus

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
  • Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 170. Plenartagung vom 4. bis 5. März 2026

Institutionelles

Am 11. März 2026 hat das Europäische Parlament ein neues Rahmenabkommen mit der Europäischen Kommission verabschiedet. Es stellt eine Aktualisierung der bisherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2010 dar und trägt aktuellen politischen und institutionellen Entwicklungen Rechnung. Ziel ist es, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den beiden EU-Organen neu zu justieren, den Informationsaustausch zu verbessern und die Einbindung des Parlaments in zentrale politische Prozesse zu stärken. 

Im Mittelpunkt steht eine deutlich gestärkte Rolle des Europäischen Parlaments. Künftig erhält es einen frühzeitigeren und umfassenderen Zugang zu Informationen. Gleichzeitig wird die Gleichbehandlung von Parlament und Rat expliziter festgeschrieben. Die Kommission soll dabei verstärkt als “ehrliche Vermittlerin" zwischen den Institutionen agieren und sich durch eine stärkere Präsenz im Parlament in Form von Kommissionsmitgliedern oder Stellvertretern einer erweiterten politischen Rechenschaft gegenüber dem Parlament stellen. Auch inhaltlich wird die Zusammenarbeit vertieft: Das Parlament soll stärker in internationale Verhandlungen sowie in die Entwicklung politischer Initiativen eingebunden werden. 

Weitere Änderungen betreffen konkrete Verfahren. So wird die Zusammenarbeit bei der Aufstellung und Verabschiedung des EU-Haushalts intensiviert. Darüber hinaus wird das Initiativrecht des Parlaments nach Artikel 225 AEUV gestärkt, indem die Kommission stärker verpflichtet wird, auf entsprechende Anträge des Parlaments einzugehen. (Kon)

Der Europäische Rechnungshof hat am 26. März 2026 einen Sonderbericht zur Funktionsweise der beratenden EU-Gremien – dem Ausschuss der Regionen (AdR) und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) veröffentlicht. Ziel der Prüfung war es, zu bewerten, ob die bestehenden Verfahren geeignet sind, rechtzeitig qualitativ hochwertige und politisch relevante Stellungnahmen zu erarbeiten, die im EU-Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.

Der AdR erhält insgesamt ein positives Zeugnis: Neben einer hohen fachlichen Expertise, einem professionellen Niveau der Stellungnahmen, der Einbindung unterschiedlicher Interessen sowie bereits bestehender Qualitätsmanagementverfahren wurden insbesondere die Abstimmung der Prioritäten des AdR auf den Gesetzgebungszyklus der EU-Organe gelobt. Auch die verbesserte Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, die den Austausch und die Bewertung von Gesetzgebungsvorhaben stärkt, wird positiv hervorgehoben.

Gleichzeitig identifiziert der Rechnungshof auch strukturelle Schwächen, wie verspätete Stellungnahmen, deren begrenzte Berücksichtigung im Gesetzgebungsprozess, mangelnde Transparenz sowie Defizite bei der Wirkungsmessung. Als Ursachen der Verspätungen werden langwierige interne Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse im AdR sowie die begrenzte Anzahl an Sitzungen der Fachkommissionen und Plenartagungen (nur 5-6 pro Jahr) genannt. In rund 75 Prozent der Stellungnahmen werden externe Experten eingebunden. Der Rechnungshof kritisiert jedoch die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Auswahlverfahren von Sachverständigen durch die AdR-Berichterstatter.

Der AdR erkennt den Reformbedarf grundsätzlich an und hat mehrere Empfehlungen des Rechnungshofes akzeptiert. Dazu soll bis Dezember 2026 die Transparenz bei der Auswahl von Sachverständigen erhöht werden, indem u.a. klare, transparente und öffentlich zugängliche Kriterien sowie strukturierte Verfahren eingeführt werden. Auch der Aufbau eines zentralen Sachverständigenregisters ist geplant. Eine Ausweitung der Sitzungen wird vom AdR aus finanziellen und personellen Gründen jedoch kritisch gesehen, da sie die lokale Verankerung der Mitglieder in ihren Gemeinschaften beeinträchtigen könnte. (Kon)

Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 4. März einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung - Industrial Accelerator Act (IAA) - vorgelegt. Der IAA beabsichtigt beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der industriellen Dekarbonisierung und für bestimmte Sektoren verbindliche "Made in EU" - und/oder CO2-arme Anforderungen in der öffentlichen Beschaffung und in Förderprogrammen zu verankern. Die Kriterien sollen ab dem Jahr 2029 für ausgewählten Sektoren gelten, beispielsweise in den Bereichen Stahl, Zement, Aluminium und Pkw. Auch sollen "Made in EU"-Kriterien für öffentliche Beschaffungen und Förderung in Verbindung mit sogenannten Netto-Null-Technologien wie PV-Anlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Windkraftanlagen gelten. Hingegen sollen Bieter aus Drittstaaten von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die EU-Kommission diese nicht als "vertrauenswürdige Partner" einstuft. Abweichungen sollen für Fälle möglich sein, wo unverhältnismäßig hohe Mehrkosten entstehen würden, keine geeigneten Angebote eingereicht wurden oder es keine zumutbare Alternative gibt.

Die Mitgliedstaaten sollen zudem Industriebeschleunigungsgebiete benennen, um die Schaffung strategischer Fertigungscluster zu fördern. Projekte in diesen Gebieten sollen von schnelleren Genehmigungsverfahren, einer besseren Koordinierung und einem besseren Zugang zu Infrastruktur-, Finanzierungs- und Kompetenzökosystemen profitieren. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Industriezentren zu schaffen, die Investitionen anziehen, die Dekarbonisierung erleichtern und die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette stärken. Investitionen aus dem Ausland sollen laut EU-Kommission stärker zu hochwertigen Arbeitsplätzen in der EU beitragen. Zu diesem Zwecke sollen ausländische Direktinvestitionen über 100 Millionen Euro in Sektoren wie für Elektrofahrzeuge, PV, Batterien und kritische Rohstoffe an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. 

Die Kommissionsvorschläge müssen als nächstes im Europäischen Parlament und Rat der Europäischen Union verhandelt werden, bis Kompromisse erzielt werden können. Weiterhin plant die EU-Kommission, im Sommer ihren Vorschlag zur Reform des EU-Vergaberechts vorzulegen. (fia)

Kohäsion

Die EU-Staats- und Regierungschefs trafen sich am 23. und 24. April 2026 auf Einladung der zypriotischen Ratspräsidentschaft zu einem informellen Gipfel in Lefkosia und Agia Napa auf Zypern. Auf der Tagesordnung stand neben der aktuellen Lage in der Ukraine und dem Krieg im Nahen Osten auch der künftige Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034. Ziel der Diskussionen war es, Optionen auszuloten, um die neuen Ambtionen auf EU-Ebene mit angemessenen finanziellen Mitteln in Einklang zu bringen. 

EU-Ratspräsident Antonio Costa bestätigte, dass neue eigene Ressourcen für die EU eine wichtige Rolle für die Finanzierung des künftigen Budgets spielen werden. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich beispielswiese die Einführung einer Steuer auf Elektroschrott oder einen Unternehmensbeitrag für Europa für Großunternehmen ins Spiel gebracht. Grundsätzlich sehen die meisten EU-Mitgliedsstaaten ein, dass neue Eigenressourcen notwendig sind, doch bezüglich der Vorschläge der Kommission sind sie sich uneinig. Laut Ratspräsident Costa stoßen die Vorschläge, die das Europäische Parlament kürzlich formuliert hatte, auf Interesse. Die Abgeordneten schlagen beispielsweise eine Steuer auf digitale Dienste, Online-Glücksspiele und Krypto-Anlagen vor.

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte auf dem Gipfel, die Hinwendung zu neuen Prioritäten erfordere eine Reduzierung der Ausgaben in anderen Bereichen des EU-Budgets. Horizontale Kürzungen seien notwendig, wenn man eine Einigung in diesem Jahr erreichen wolle. Eine erneute gemeinsame EU-Schuldenaufnahme lehnte der Kanzler ab.

Beim offiziellen Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 werden die Politikerinnen und Politiker die Vorschläge zum nächsten MFR intensiver diskutieren und sich dabei auf eine sogenannten "Verhandlungsbox" stützen, die derzeit von der zypriotischen Ratspräsidentschaft vorbereitet wird. Antonio Costa unterstrich, dass eine endgültige Einigung im Rat bis Ende des Jahres erzielt werden müsse, damit das Budget Anfang 2028 planmäßig zur Verfügung stehe. Er brachte diesbezüglich einen EU-Sondergipfel im November 2026 ins Spiel. (Ber)

Am 15. April 2026 haben die Abgeordneten im Haushalts-Ausschuss des Europäischen Parlaments (EP) einen Zwischenbericht zum Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028–2034 angenommen. Der Bericht der beiden Berichterstatter Siegfried Mureșan (EVP) und Carla Tavares (S&D) gilt als wichtiger Standpunkt des EPs in den Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union über das Gesamtvolumen des MFR. So fordert das Europäische Parlament einen deutlich aufgestockten MFR 2028–2034, der auf mindestens 1,27 % des EU-BNE für Programme festgesetzt wird, wobei die Tilgungsbeitrag der Rückzahlung der Next Generation EU nicht berücksichtigt wird, der über die Obergrenzen hinaus verbucht werden sollte. Die Aufstockung des Gesamthaushalts sowie der einzelnen Programme und Fonds wird von Parlamentariern als unerlässlich angesehen, um die Union mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Das Parlament unterstreicht, dass der EU-Haushalt ein Investitionshaushalt bleiben muss, der in der Lage ist, Bürger, Regionen und Unternehmen, insbesondere KMU, zu unterstützen, und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt der Union zu stärken. 

Die Maßnahmen, die im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne getätigt werden, sollen mit soliden, eigenständigen und vorhersehbaren Mitteln ausgestattet werden. Das EP unterstreicht zudem die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Zusammenlegung von Programmen die parlamentarische Kontrolle nicht untergräbt oder die Klarheit der Ziele beeinträchtigt. Die Entschließung fordert eine umfassende demokratische Rechenschaftspflicht in sämtlichen Bereichen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens. Darüber hinaus werden Vereinfachungsmaßnahmen abgelehnt, die zu einer Reduzierung der Transparenz führen würden. Der Bericht wurde im Plenum am 28. April angenommen. (fia)

 

 

Am 24. Februar 2026 hat der Europäische Rechnungshof seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Fonds über nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 (MFR) veröffentlicht. Der Fonds soll zentrale Politikbereiche wie Kohäsion, Landwirtschaft, Fischerei, maritime Politik sowie Wohlstand und Sicherheit bündeln und mit rund 865 Milliarden Euro etwa 44 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen. Kern des Vorschlags ist die Zusammenführung bislang getrennter Förderinstrumente in sogenannten nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen, wodurch die Mittelverwendung vereinfacht, stärker ergebnisorientiert ausgerichtet und flexibler in Bezug auf nationale Bedürfnisse werden soll. 

Der Rechnungshof äußert jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Steuerbarkeit dieses Ansatzes. Insbesondere die Ausarbeitung und Abstimmung der NRPP könnte sich als anspruchsvoll erweisen, da europäische Zielsetzungen und nationale Prioritäten miteinander in Einklang gebracht werden müssen. 

Kritisch sieht der Rechnungshof zudem die geplante stärkere Ergebnisorientierung. Künftig sollen Zahlungen verstärkt an die Erreichung vorab definierter "Meilensteine" geknüpft werden, welche aktuell jedoch nicht ausreichend messbar, präzise und rechtssicher ausgestaltet sind. Dadurch entstehe das Risiko einer uneinheitlichen Anwendung sowie einer eingeschränkten Vergleichbarkeit und Ungleichbehandlung zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem könnte die stärkere Verlagerung der Verantwortung auf die Mitgliedstaaten die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung für die europäischen Rechnungsprüfer erschweren und die Rolle der Kommission in der Aufsicht begrenzen, wodurch Transparenzeinbußen zu befürchten sind. 

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse. Zwar könnten Vereinfachungen auf EU-Ebene erreicht werden, gleichzeitig bestehe jedoch die Gefahr, dass sich die Komplexität auch im Hinblick auf mehr administrativen Aufwand auf die nationale und regionale Ebene verlagert. Der Rechnungshof sieht im Rahmen der bisherigen Vorschläge außerdem keine ausreichend fundierten Garantien dafür, dass die neuen Partnerschaftspläne den spezifischen Anforderungen einzelner Regionen gerecht werden. Zudem könnte das Partnerschaftsprinzip sowie die Mehrebenen-Governance geschwächt werden, was aber insbesondere für die Kohäsionspolitik von zentraler Bedeutung sei. (Kon)

Wohnen

Am 16. Dezember 2025 legte die Kommission einen Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vor, in dem ein neuer Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum für das vierte Quartal 2026 angekündigt wird. Ziel der Kommission ist es, anhand öffentlich verfügbarer Daten Gebiete mit Wohnraumknappheit zu ermitteln, und regionale und lokale unter uneingeschränkter Wahrung der Subsidiarität in die Lage zu versetzen, rechtsichere Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum in diesen Gebieten zu ergreifen, insbesondere bei der Regelung kurzfristiger Vermietungen. Zu diesem geplanten Rechtsakt, der wahrscheinlich als eine Richtlinie vorgelegt wird, führte die Kommission vom 6. März bis 3. April 2026 eine Sondierung durch. Der Deutsche Städtetag hat sich mit einer kritischen Stellungnahme zur Initiative beteiligt. Im Rahmen der Sondierung fand am 23. März 2026 ein Stakeholder-Workshop statt bei dem der Deutsche Städtetag mit einem Kurzvortrag aktiv mitwirkte. Dabei wurde auch ein Vereinfachungspaket in Form eines Omnibus-Verfahren für den Bereich Wohnen für2027 angekündigt.

Umwelt

Am 26. März 2026 veröffentlichte die EU-Chemikalienagentur (ECHA) eine Pressemitteilung, in der sie ein Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), den sogenannten "Ewigkeitschemikalien", vorbehaltlich gezielter Ausnahmen empfiehlt. In seiner Stellungnahme betonte der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA, dass PFAS gesundheitsschädlich sind. Sie können krebserregend sein, die Leber schädigen oder die Fruchtbarkeit verringern. Zugleich belasten sie die Umwelt, Gewässer und Böden. Momentan sind PFAS dennoch in vielen Alltagsprodukten enthalten. Laut dem Ausschuss für Risikobeurteilung reichen die bisherigen Regulierungen von PFAS nicht aus. Auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA unterstrich in seinem Stellungnahmeentwurf, dass eine EU-weite Regulierung notwendig sei. Diese könnte Handelsverzerrungen vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarkts gewährleisten. In ihrem Mandatsschreiben an EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte Kommissionspräsidentin eine umfassende Regulierung von PFAS im Laufe des Mandats der Kommission angekündigt. Deren Umfang und Ausnahmen für alternativlose PFAS-Produkte sind derzeit noch unklar. Der ECHA-Ausschuss für sozioökonomische Analyse will bis Ende 2026 eine finale Stellungnahme veröffentlichen. Die finalen Stellungnahmen der ECHA dienen dann als Grundlage für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Chemieunternehmen warnen bereits vor den wirtschaftlichen Folgen eines PFAS-Verbots. (Ber)

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit einer Entscheidung vom 18. Februar 2026 die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abgewiesen. Die Klagen zielten darauf ab, die in der KARL festgelegte Herstellerverantwortung aufzuheben. Die Gerichtsentscheidung entspricht damit der Rechtsauffassung des Deutschen Städtetages und der kommunalen Wasserwirtschaft, wonach die Klagen vor dem europäischen Gericht keinen Bestand haben konnten. Die Herstellerverantwortung soll 80% der Kosten für die in der Richtlinie verbindliche Errichtung der sogenannten vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen nach dem Verursacherprinzip den Herstellern zuweisen. Ohne sie würden die erheblichen Kosten der weitergehenden Abwasserbehandlung auf die Gebührenzahler verlagert.

Unterdessen wurde im Europäischen Parlament auf Initiative der EVP-Fraktion eine Resolution erarbeitet, welche den Stopp der Umsetzung der Herstellerverantwortung in der Richtlinie fordert, bis die Kosten und Risiken für pharmazeutische Industrie weiter beleuchtet werden. Der Deutsche Städtetag hat sich in einem Schreiben zusammen mit dem Verband kommunalen Verbänden gegen die Resolution ausgesprochen. Die Einbringung der Resolution wurde aufgrund des Drucks aus der kommunalen Ebene nun erstmal vertagt und es werden weitere Beratungen innerhalb des Europäischen Parlamentes geführt. Eine Resolution ist unverbindlich, fordert die Europäische Kommission aber zum Handeln auf. (fia)

Stadtentwicklung

Die für Kohäsionspolitik zuständigen Ministerinnen und Minister trafen sich am 26. Februar 2026 zu einer Sitzung des Rates der EU in Brüssel. Dabei verabschiedeten sie Schlussfolgerungen zur EU-Agenda für Städte, die die Europäische Kommission im Dezember 2025 vorgestellt hatte (siehe Europa News 6/2025)

Darin wird die Bedeutung der Städte und ihrer funktionalen Stadtgebiete für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt betont. Städte spielten eine Schlüsselrolle beim Voranbringen der sozialen Inklusion und bei Innovation. Die Schlussfolgerungen unterstreichen außerdem den wichtigen Beitrag der Städte zur Dekarbonisierung, Klimaanpassung, Energiewende und im Bereich nachhaltige Mobilität. Daher heben die Ministerinnen und Minister hervor, wie wichtig angesichts der wachsenden Herausforderungen die Unterstützung der Städte sei. Im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 seien mehr als 24 Milliarden Euro aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für nachhaltige Stadtentwicklung bereitgestellt worden. Auch in Zukunft müsse die langfristige Unterstützung für die integrierte Stadtentwicklung sichergestellt werden, aufbauend auf den aktuellen Errungenschaften. 

Die Schlussfolgerungen heben auch die Rolle der Europäischen Investitionsbank bei der Bereitstellung von Finanzmitteln und Beratungsdiensten für den nachhaltigen städtischen Verkehr, sozialen, erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum, Energieeffizienz und Entwicklung grüner Infrastruktur hervor. Zudem erkennt der Rat der EU an, dass Städte bei der Politikgestaltung der EU unverzichtbare Partner seien und, sofern angemessen, in den Dialog und die Konsultation mit den EU-Institutionen einbezogen werden sollten. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die Komplementarität zwischen der bereits existierenden Urban Agenda und der neuen EU-Agenda für Städte klar herauszuarbeiten und Doppelung und Parallelstrukturen zu vermeiden. (Ber)

Die General Direktion Umwelt der Europäischen Kommission hat gemeinsam mit der Universität Kopenhagen eine Studie durchgeführt über die Bewertung des Zugangs zu Grünflächen in städtischen Gebieten. Auf Basis des sogenannten "3-30-300"-Begrünungsprinzip für Stadtforstwirtschaft und Begrünung, wurden in 862 europäischen Städten Zugänge zu Grünflächen untersucht. Das Begrünungsprinzip sieht vor, dass von jedem Wohnsitz aus drei Bäume zu sehen sind, dass in jedem Stadtviertel eine Baumkronendecke von 30 Prozent vorhanden ist und dass man in einem Umkreis von 300 Metern zu einer hochwertigen Grünfläche wohnt.  

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass nur ein kleiner Teil – weniger als 15 Prozent der europäischen Stadtbevölkerung – in vollem Umfang vom "3-30-300"-Begrünungsprinzip profitiert, einer Richtlinie für Stadtforstwirtschaft und Begrünung, die mittlerweile von Behörden und internationalen Organisationen weitläufig angewendet wird. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 13,5 Prozent der untersuchten Bevölkerung vollständig im Einklang mit diesen Kriterien leben, während 21 Prozent in Gebieten wohnen, die keinen der drei Maßstäbe erfüllen. (fia)

Energie

Als Reaktion auf die derzeitige Energiekrise präsentierte die Europäische Kommission am 22. April 2026 eine Mitteilung mit dem Titel "AccelerateEU" mit einem umfassenden Aktionsplan für die Beschleunigung der Energiewende. Der Plan beinhaltet fünf Säulen: Eine engere EU-Koordinierung, Schutz von Verbrauchern und Unternehmen vor Preisspitzen durch gezielte Entlastungen, die Förderung von heimischer sauberer Energie, ein Ausbau des Energiesystems und die Ankurbelung von Investitionen in erneuerbare Energien.

Bereits am 11. März 2026 hatte die Kommission ein Energiepaket vorgestellt, das darauf abzielt, die Energieunabhängigkeit der Europäischen Union als wichtigen Standortfaktor zu stärken, die Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig private Haushalte sowie Unternehmen spürbar zu entlasten. Hintergrund sind anhaltend hohe Energiepreise sowie geopolitische Risiken. 

Für den Zeitraum 2026-2030 wird ein Kapitalbedarf für die Energiewende von rund 660 Milliarden Euro veranschlagt, gefolgt von weiteren 695 Milliarden Euro zwischen 2031 und 2040. Um diese Summen zu mobilisieren, setzt die Kommission durch die Investitionsstrategie für saubere Energie verstärkt auf privates Kapital sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank. Letztere plant bereits Investitionen in Höhe von rund 75 Milliarden Euro, unter anderem im Bereich der Gebäude- und Energieeffizienz, innovativen Speicherlösungen und der Netzmodernisierung. Zur Finanzierung sollen u. a. ein Infrastruktur-Investitionsfonds mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro sowie rund 600 Milliarden Euro für Forschung und Innovation im Rahmen von Horizont Europa herangezogen werden.

Ein sogenanntes Bürger-Energiepaket zielt auf Verbraucher durch Senkung von Stromsteuern und Abgaben auf das EU-Mindestniveau sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Netzentgelten zu entlasten. Vorgesehen sind beispielsweise die. Zur Bekämpfung von Energiearmut sollen u.a. Gebäudesanierungsprogramme entwickelt sowie Frühwarnsysteme geplant werden. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften verbessern, die selbst Energie erzeugen und teilen können, etwa durch eigene Solar- oder Windkraftanlagen, und dafür Anreize setzen. Die Kommission sieht in diesen Energiegemeinschaften ein Einsparungspotenzial von bis zu 550 Euro pro Haushalt und Jahr. (Kon)

Verkehr

Die Europäische Kommission hat am 16. Februar 2026 den Halbzeitbericht zur Umsetzung des EU-Aktionsplans 2029-2030 im Bereich der Straßenverkehrssicherheit veröffentlicht. Aus diesem lässt sich ein leicht positiver Trend im Bereich der Verkehrstoten sowie Verletzten im Straßenverkehr ableiten. 

Im Jahr 2024 kamen in der EU insgesamt 19.940 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, was einen Rückgang um rund 2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 darstellt. Dies wird aufgrund der höheren Fahrzeugdichte sowie der höheren Anzahl an gefahrenen Kilometern als Erfolg gewertet. Jedoch fällt hier ein Unterschied zwischen den Mitgliedstaaten auf; je 1 Million Einwohner kommt Rumänien auf 78 Verkehrstote, während Schweden 20 Verkehrstote verzeichnet. In Deutschland stieg die Zahl hingegen leicht von 33 auf 34 Todesopfer. 77 Prozent der Unfalltoten sind Männer. Rund 30 Prozent der Unfälle sind auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, gefolgt von Trunkenheit mit rund 25 Prozent. Neben den Verkehrstoten kommt es zudem jährlich zu circa 100.000 Verletzten in Folge von Straßenverkehrsunfällen in der EU.

Die Erfolge führt die Kommission auf zahlreiche Maßnahmen zurück, darunter die Einführung der Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit im Juli 2024, welche u.a. zur stärkeren Verbreitung von Spurhalte- und Rückfahrassistenten geführt hat.

Die Kommission fordert weitere Anstrengungen, um das Ziel der Halbierung der Verkehrstoten bis 2030 gegenüber 2019 zu erreichen und bis 2050 auf nahezu null Verkehrstote zu kommen. Der Bericht schlägt daher Maßnahmen vor wie der Einführung intelligenter Verkehrssysteme, sichere Fußgängerüberwege sowie getrennte Fuß- und Radwege und der weiteren Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in innerstädtischen Bereichen. (Kon)

Soziales

Am 5. März 2026 stellte die Europäische Kommission eine aktualisierte Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für die Jahre 2026-2030 vor. Damit sollen die Ziele des Fahrplans für die Rechte der Frau, der bereits im letzten Jahr vorgelegt wurde, in konkrete Maßnahmen übertragen werden. Gleichstellung soll in allen Lebensbereichen verwirklicht werden, online wie offline. Darüber hinaus legt die Strategie einen besonderen Fokus auf neue Bedrohungen im Netz. Insbesondere Frauen sollen besser vor Cybergewalt und KI-bezogenen Risiken geschützt werden. Erreicht werden soll dies durch einen intensiven Dialog mit den großen Social-Media-Plattformen. Auch die Gesundheit von Frauen soll durch neue Initiativen, etwa in Zusammenarbeit mit der WHO, gestärkt werden. Die Kommission verspricht den Schutz von bereits erreichten Rechten, möchte ins Stocken geratene Fortschritte wieder in Gang bringen und betont, dass Gleichstellung die EU innovativer und wettbewerbsfähiger mache. Hauptziele der Strategie sind die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen, die Einbeziehung von Männern und Jungen und die Beschleunigung der Fortschritte zu einem wirklich geschlechtergerechten Europa. (Ber)

Migration

Im Auftrag der Generaldirektion HOME für Migration und Inneres der Europäischen Kommission wird derzeit eine Studie zu den Vorteilen des Schengen-Raums und den Kosten der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt. Bereits im Herbst 2025 hatte sich der Deutsche Städtetag mit Beiträgen aus mehreren deutschen Grenzstädten zu den Auswirkungen der Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen vor Ort in den Prozess der Studie eingebracht. Am 17. April führte die Kommission einen Stakeholder-Workshop zur den Zwischenergebnissen durch. 

Für die Studie wurde eine Vielzahl von Interessenvertretern in allen Staaten des Schengen-Raums konsultiert. Zudem werden 10 Fallstudien in vier deutsche Grenzregionen mit fünf Städten durchgeführt, die sich auf spezifische Binnengrenzregionen des Schengen-Raums konzentrieren. Die Ergebnisse dieser Fallstudien in Aachen, Frankfurt/Oder, Kehl, Saarbrücken und Trier werden Ende Mai 2026 erwartet.

Die bisherigen Ergebnisse der Studie stellen im Bereich grenzüberschreitende Mobilität fest, dass die Widereinführung von Grenzkontrollen massive Auswirkungen auf den Güterverkehr habe. Die größten negativen Auswirkungen beträfen den Freizeitverkehr, insbesondere grenzüberschreitende Tagesausflüge. Im Handelssektor führe eine 10-prozentige Erhöhung der Wartezeit zu einem Rückgang von Intra-EU-Handelsströmen um 9%. Auch die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität werde durch längere Wartezeiten an den Grenzen empfindlich beeinflusst. Die mittelfristige Auswirkung dessen sei eine Umorientierung der Arbeitskräfte Richtung Inland. Zudem führe eine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen zu erhöhter Skepsis der Bevölkerung gegenüber der europäischen Integration.

Im Stakeholder-Workshop forderte der Deutsche Städtetag die stärkere Berücksichtigung der konkreten Situation von Grenzstädten an den Schengen-Binnengrenzen in der Studie. Insbesondere die Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kommunen, das Alltagsleben von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern und die lokalen wirtschaftlichen Strukturen sollten näher beleuchtet werden. Die Studienmacher sicherten zu, die Ergebnisse der zehn Fallstudien aus den Grenzregionen intensiv zu analysieren und die Erkenntnisse aus den Grenzregionen möglichst auch in die allgemeinen Schlussfolgerungen der Studie einzubeziehen. Die Veröffentlichung der Studie wird im Herbst 2026 erwartet. (Ber)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber) und Marc Konjuhi (kon)