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Europa und Internationales 18.02.2026

Europa News 1|2026

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Europäischer Rat berät Neuen Mehrjähriger Finanzrahmen 2028-2034, EU-Parlament: Wohnungsausschuss nimmt finalen Bericht an – Abstimmung im Plenum Anfang März, Neue Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement vorgestellt

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles 
  • Zypern übernimmt EU-Ratspräsidentschaft
  • Bulgarien tritt der Euro-Zone bei

Kohäsion

  • Europäischer Rat berät Neuen Mehrjähriger Finanzrahmen 2028-2034

  • Europaparlament: Ausschussübergreifende Debatte zum Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-203

  • Deutscher Städtetag auf Konferenz zur städtischen Dimension in der EU-Kohäsionspolitik in Rom

Wirtschaft

  • Konkretisierungen zur Inhouse-Vergabe durch EuGH-Urteil

Wohnen

  • Informelles Ministertreffen des EU-Rats berät zu Wohnungspolitik auf EU-Ebene

  • EU-Parlament: Wohnungsausschuss nimmt finalen Bericht an – Abstimmung im Plenum Anfang März

Soziales

  • EU-Kommission veröffentlicht Fahrplan zu hochwertigen Arbeitsplätzen
  • EU-Anti-Rassismus-Strategie 2026-2030 veröffentlicht

Digitales

  • Verordnung über digitale Netze sieht neue Vorschriften für Glasfaserausbau vor

Energie

  • Neue Leitlinien und delegierter Rechtsakt zu Gebäude-Energieeffizienz veröffentlicht

Umwelt

  • EU-Parlament beschließt späteres Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung ab Ende 2026

Innenpolitik

  • Neue Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement vorgestellt

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Am 1. Januar 2026 übernahm Zypern den Vorsitz des Rates der Europäischen Union von Dänemark. Das Motto der zypriotischen Ratspräsidentschaft lautet "Eine autonome Union – offen für die Welt". Ziel des Programms der Ratspräsidentschaft ist eine EU, die ihre strategische Autonomie mit multilateraler Zusammenarbeit und globalem Engagement verbindet. Zypern möchte sich ebenfalls für ein geeintes Europa einsetzen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents stärken.

Oberste Priorität hat für die Ratspräsidentschaft der künftige Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2028-2034. Zypern möchte die Verhandlungen über alle sektorspezifischen Gesetzgebungsdossiers des vorgeschlagenen MFR voranbringen und bis Juni 2026 einen ausgereiften Verhandlungsrahmen mit Richtwerten vorlegen. Insbesondere die Verhandlungen über den Europäischen Fonds für wirtschaftliche, territoriale, soziale, ländliche und maritime Entwicklung, für nachhaltigen Wohlstand und Sicherheit (NRP-Fonds) sollen vorangebracht werden. Einen speziellen Fokus legt Zypern darauf, die wirtschaftlichen Unsicherheiten und die finanziellen Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten stärker im MFR zu berücksichtigen. Die Kohäsionspolitik wird auch von Zypern als eine Kernpolitik der EU bewertet und das Land beabsichtigt, an einer Überarbeitung der Urbanen Agenda und der Territorialen Agenda 2030 der EU zu arbeiten.

Weiterer Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft ist die Sicherheit Europas unter verschiedenen Gesichtspunkten. So möchte Zypern die Umsetzung des Weißbuchs zur Zukunft der europäischen Verteidigung 2030 und das Paket zur militärischen Mobilität mit Fokus auf der Schaffung eines "Schengen-Raums" für militärische Zwecke voranbringenIm Bereich Migration soll der vollständigen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Vorrang eingeräumt werden, das am 1. Juni 2026 vollständig in Kraft treten wird. Darüber hinaus sollen die Gesetzgebungsverfahren über das Konzept des sicheren Drittstaates und die EU-Liste sicherer Herkunftsländer abgeschlossen werden. Auch im Bereich Klimaschutz und Umwelt werden die sicherheitspolitischen Auswirkungen des Klimawandels betont. Dieser wird als Krisenmultiplikator bezeichnet, der wichtige Infrastrukturen gefährde, woraus eine starke regionale Komponente abgeleitet wird. In diesem Zusammenhang soll in den kommenden sechs Monaten schwerpunktmäßig an der Umsetzung der europäischen Wasserresilienzstrategie gearbeitet werden und Diskussionen über das geplante EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz geführt werden.

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas möchte sich der zypriotische Ratsvorsitz für die konsequente und wirksame Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln einsetzen und u.a. die Modernisierung des Beihilferechts unterstützen. Auch die Verbesserung der Energienetzinfrastruktur in der EU und die Gewährleistung erschwinglicher Energiepreise zählen zu den zypriotischen Prioritäten. Für die Stärkung der Digitalisierung sollen die Arbeiten an einem Gesetz über die Entwicklung von Cloud- und KI-Technologien aufgenommen werden und die Verhandlungen zur Verordnung für digitale Netze begonnen werden.

Die Förderung und der Schutz europäischer Grundwerte werden ebenfalls im Programm hervorgehoben. So soll der Europäische Demokratieschutzschild und die EU-Strategie für die Zivilgesellschaft vorangebracht werden. Die Präsidentschaft möchte sich für den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern, bezahlbarem Wohnraum und hochwertigen Arbeitsplätzen mit angemessenen Arbeitsbedingungen einsetzen. So soll die Umsetzung des Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum gefördert werden. Maßnahmen dazu sollen auch auf einem informellen Ministertreffen am 11. und 12. Mai 2026 in Nikosia besprochen werden. Auchdie von der EU-Kommission angekündigte Strategie zur Armutsbekämpfung wird als Priorität der Ratspräsidentschaft erwähnt. (ber)

Am 1. Januar 2026 hat Bulgarien den Euro eingeführt. Damit ist das Land das 21. Mitglied der Euro-Zone. Der Beitritt des Landes geht auf den Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 8. Juli 2025 zurück.

Ab sofort können die mehr als 6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Bulgariens mit dem Euro bezahlen. Auch für Touristen wird der Besuch des Landes einfacher, da künftig kein Währungsumtausch mehr erforderlich ist. Der Euro ersetzt die bisherige nationale bulgarische Währung Lew. Der Lew ist offiziell seit dem 1. Februar 2026 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Vorhandene Lew-Banknoten können auch in Deutschland noch bis zum 2. März 2026 kostenlos zum festgelegten Umrechnungskurs von 1,95 Lew je 1 Euro umgetauscht werden. (Ber)

Kohäsion

Beim Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel wurde über die Struktur des neuen Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 debattiert. Die Staats- und Regierungschefs nahmen dabei eine von der dänischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Verhandlungsbox in den Schlussfolgerungen zur Kenntnis. Die Dänen bündelten darin die wesentlichen Elemente des kommenden MFR, die in den Verhandlungen angegangenen werden müssen. Dabei geht es noch nicht um konkrete Mittelzuweisungen, sondern um die vorgeschlagene Architektur des MFR. Darunter fällt auch die Neugestaltung des MFR, die Zusammenlegung der europäischen Kohäsionspolitik in einen Superfonds mit anderen Programmen und die Erstellung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne.

Zypern wurde als nächster Vorsitz des Rates ab Januar 2026 dazu aufgefordert, die intensive Arbeit der Dänen fortzuführen. Ziel ist es, eine Einigung des Europäischen Rates zum MFR vor Ende 2026 erzielen zu können. Dies ist nötig, um sicherzustellen, dass die EU-Finanzmittel die Begünstigten im Januar 2028 und damit ohne Unterbrechung erreichen.

In einem Europäischen Rat am 19. und 20. März 2026 sollen die Verhandlungen weitergeführt werden. (fia)

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für regionale Entwicklung (REGI), des Landwirtschaftsausschusses (AGRI) sowie des Haushaltsausschusses (BUDG) am 20. Januar 2026 im Europaparlament tauschten sich die Abgeordneten mit Exekutiv-Vizepräsident Fitto (Kohäsion und Reformen), Kommissar Serafin (Haushalt) und Kommissar Hansen (Landwirtschaft) aus.

Im Zentrum stand die geplante Zusammenlegung der Kohäsionsmittel mit den Förderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Abgeordnete warnten insbesondere vor einer Renationalisierung der Kohäsionsmittel durch die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPs). Für den REGI-Ausschuss stand vor allem die Einbindung der Regionen und Städte im Mittelpunkt. Exekutiv-Vizepräsident Fitto betonte die Förderungsmöglichkeiten auch für Übergangs- und stärker entwickelte Regionen. Er ließ jedoch offen, wie diese konkret wirken sollen. Gleichzeitig deutete er an, dass regionale Kapitel in den NRPs wohl nicht verpflichtend werden, da nicht alle Mitgliedstaaten Regionen haben, die direkt mit der Kommission zusammenarbeiten. EVP-Rapporteur Novakov forderte eine verstärkte Einbindung der Bürgermeister und Städte in die Verwaltung der Kohäsionsmittel, warnte aber zugleich davor, dass ein zu schneller, schwacher Kompromiss die Wirkung der Mittel untergraben könnte.

Weitere Themen der Debatte waren die EU-Fazilität, die eine direktere Förderung für Städte ermöglichen soll, sowie die Forderung nach einer festen Mittelquote für nachhaltige Stadtentwicklung wie in  der aktuellen Förderperiode.

Das Europäische Parlament legte die Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den verschiedenen Fonds fest. Für die NRP-Verordnung sind jeweils Nobert Lins von der EVP und Sabrina Repp von der S&D-Fraktion als Schattenberichterstatter zuständig. Für den Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) ist der Deutsche Rasmus Andresen von der Grünen/EFA-Fraktion Schattenberichterstatter. Für Horizon Europe und den Wettbewerbsfond wurde Christian Ehler von der EVP-Fraktion zum Berichterstatter ernannt. Die Zeitschiene sieht eine Behandlung der Dossiers in diesem Halbjahr vor. (Wie)

Der Beigeordnete des Deutschen Städtetages für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Hilmar von Lojewski, moderierte am 14. Januar 2026 in Rom auf einer Konferenz des Forschungsnetzwerkes ESPON der Europäischen Kommission zum Thema "Die städtische Dimension der Kohäsionspolitik verstehen und stärken" das Eröffnungspanel. Die Konferenz diente der Vorstellung einer umfassenden Studie zur städtischen Dimension der EU-Kohäsionspolitik, an der sich der Deutsche Städtetag als Beobachter beteiligt hatte. Der Bericht wurde am 2. Februar 2026 veröffentlicht und ist auf der ESPON Website in englischer Sprache verfügbar.

In der Studie wurde die Umsetzung der Kohäsionsfonds und weiterer EU-Programme in 8 europäischen Städten untersucht: Budapest, Florenz, Prag, Rotterdam, Straßburg, Valencia und Warschau. Dabei zeigte sich, wie unterschiedlich sich die Umsetzung der Fonds in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gestaltet. Während einige Städte als Verwaltungsbehörden direkt für die Umsetzung der Kohäsionsfonds vor Ort verantwortlich sind, erhalten andere Städte aufgrund unklarer Kompetenzzuteilung oder politischer Konflikte mit anderen Regierungsebenen kaum Spielraum bei der Ausgestaltung der Kohäsionspolitik. Ein besonderer Fokus der Studie lag auch auf den Instrumenten der EU-Kohäsionspolitik, die eine Zusammenarbeit zwischen Metropolen und den umliegenden Agglomerationsgebieten fördern sollen (ITI, CLLD).

Trotz der Unterschiede konnten dank der Ergebnisse der Studie verschiedene politische Forderungen an die EU-Ebene, aber auch an die nationalen und regionalen Regierungen sowie an die städtischen Verwaltungen selbst formuliert werden. Viele dieser Forderungen sind auch aus deutscher Sicht relevant. Dazu zählt etwa, dass Städte als wichtige Akteure in der Umsetzung der EU-Investitionen anerkannt werden sollten und Ihnen eine zentrale Rolle in der Kohäsionspolitik zugestanden werden sollte, gerade im Rahmen der künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne, durch die die Kohäsionspolitik ab 2028 ausgestaltet werden soll. Für diese Pläne wird in der Studie gefordert, dass deren Erstellung unter permanenter Einbeziehung der Städte geschieht und diese nicht nur aktiv in die Planung, sondern auch in die Implementierung und das Management der Fonds eingebunden werden. Auch schlägt die Studie vor, gesetzlich zu verankern, dass ein bestimmter Prozentsatz der EU-Kohäsionsfonds für städtische Herausforderungen, etwa im Bereich der Klimaanpassung oder der Energiewende, eingesetzt werden muss. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sollte den Städten mehr Flexibilität beim Einsatz der Kohäsionsfonds ermöglicht werden.

Für die Verwaltung der Fonds vor Ort gibt die Studie praktische Empfehlungen, etwa die Einrichtung von auf EU-Finanzierung spezialisierten Referaten in den Rathäusern, die sich um die Integration der EU-Prioritäten in die städtischen Entwicklungsstrategien vor Ort kümmern und für die dezernatsübergreifende Koordination für die Bewerbung um EU-Fonds verantwortlich sind. In einigen Städten, die untersucht wurden, wurden auch sogenannte "One-Stop-Shops" eingerichtet, an die sich Antragsteller für EU-Fonds wenden können und während des gesamten Bewerbungs- und Auszahlungsprozesses begleitet werden. Auch das Anbieten von regelmäßigen Workshops für Verwaltungsmitarbeitende zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten wird empfohlen.

Die Ergebnisse der Studie wurden inzwischen in Brüssel in den Debatten über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 bereits mehrfach von Europaabgeordneten aufgegriffen und werden auch in den kommenden Monaten eine hilfreiche Grundlage für die Verteidigung städtischer Interessen in der Kohäsionspolitik gegenüber den EU-Institutionen bieten.

Eine Aufzeichnung der Konferenz in Rom mit verschiedenen Diskussionspanels und der Vorstellung der einzelnen Fallstudien der untersuchten Städte in englischer Sprache finden Sie auf dem YouTube-Kanal von ESPON. (Ber)

Wirtschaft

Durch ein Urteil vom 15. Januar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anforderungen an sogenannte Inhouse-Vergabelösungen im EU-Vergaberecht konkretisiert. Anlass war ein Fall aus den Niederlanden, in dem mehrere Gemeinden ohne Ausschreibung die Entsorgung von Hausmüll an ein gemeinsam kontrolliertes Abfallunternehmen vergeben hatten. Das beauftragte Unternehmen fungierte als Mutterunternehmen eines Konzerns, dessen Tochtergesellschaften teilweise am freien Markt tätig waren. Das niederländische Abfallunternehmen AVR-Afvalverwerking klagte gegen diese Vergabe. Daraufhin reichte das niederländische Berufungsgericht einen Vorabentscheidungsersuch beim EuGH zur Auslegung der Inhouse-Ausnahme in der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe ein.

Inhouse-Vergaben sind nach dem EU-Vergaberecht nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Nach den bisherigen rechtlichen Voraussetzungen gilt, dass das beauftragte Unternehmen mindestens 80 Prozent seiner Tätigkeiten für die kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber erbringt. Im vorliegenden Fall präzisierte der EuGH, dass diese "80-Prozent-Regel" wirtschaftlich-realistisch und nicht formal nach gesellschaftsrechtlichen Strukturen auszulegen ist. Entscheidend sei demnach der konsolidierte Umsatz der gesamten Unternehmensgruppe, was auch die Tätigkeiten der Tochterunternehmen miteinschließt. In seiner Begründung verweist der EuGH auf den Zweck des Vergaberechts, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Mit dem Urteil sollen gezielte Umgehungskonstrukte verhindert werden, bei denen Marktaktivitäten auf Tochtergesellschaften ausgelagert werden, um Ausschreibungspflichten zu umgehen. Auch öffentlich kontrollierte Unternehmen können sich demzufolge nicht auf Ausnahmen vom Vergaberecht berufen, wenn sie – unmittelbar oder über Tochtergesellschaften – in erheblichem Umfang am freien Markt tätig sind. (Ber)

Wohnen

Der im Dezember 2025 vorgestellte Aktionsplan für erschwingliches Wohnen wurde am 3. Februar 2026 vom EU-Kommissar für Energie und Wohnen, Dan Jørgensen, bei einer informellen Videokonferenz den für Wohnraum zuständigen Ministerinnen und Ministern der EU27 vorgestellt und diskutiert. Für Deutschland wäre Ministerin Hubertz (SPD) zuständig, an der Videokonferenz nahm jedoch die stellvertretende Ständige Vertreterin bei der Europäischen Union Helen Winter teil.

Für den zypriotischen Ratsvorsitz begrüßte der Innenminister der Republik Zypern, Konstantinos Ioannou, gemeinsam mit der überwiegenden Mehrheit der Ministerinnen und Minister den Plan der EU, wies jedoch darauf hin, dass insbesondere das Subsidiaritätsprinzip zu achten und zu respektieren sei.

Die Unterstützung auf EU-Ebene solle die Arbeit auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ergänzen.

Zudem wurde auf unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten und die negativen Auswirkungen der Wohnungskrise auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU hingewiesen. Besonders geschützt werden sollten Bevölkerungsgruppen wie junge Menschen oder Familien mit Kindern.

Die Ausrichtung des Plans skizzierte Jorgensen auf der anschließenden Pressekonferenz am Beispiel der Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Hier sollen zunächst Kriterien entwickelt werden, um Gebiete mit Wohnungsdruck zu identifizieren. Anschließend sollen die lokalen Behörden in diesen Gebieten Werkzeuge an die Hand bekommen, um – bei Bedarf – Maßnahmen zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen zu ergreifen. (Wie)

Der im Dezember 2024 einberufene Sonderausschuss zur Wohnungskrise hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2026 den finalen Initiativbericht zu erschwinglichem Wohnen mit 23 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen. Das große politische Interesse an diesem Thema zeigte sich daran, dass nach Vorlage des ersten Entwurfs durch den Berichterstatter Giménez Larraz (Spanien, EVP) mehr als 1.400 Änderungsanträge eingereicht wurden. Der Sonderausschuss wurde einberufen, um die Gründe der in vielen europäischen Ländern herrschenden Wohnungskrise zu untersuchen und konkrete Lösungen und Vorschläge auf europäischer Ebene auszuarbeiten.

Ein zentrales Thema des Initiativberichts sind Kurzzeitvermietungen, die über Plattformen wie zum Beispiel Airbnb laufen, und dazu führen, dass privater Wohnraum durch eine kommerzielle Nutzung nicht zur Verfügung steht. Kurzzeitvermietungen sollen nach dem Willen des Ausschusses so reguliert werden, dass ein Gleichgewicht zwischen legitimen Tourismusinteressen und dem Schutz erschwinglichen Wohnraums in den Städten gewährleistet wird. Dabei soll eine europäische Lösung nicht zwingend sein, sondern vielmehr als Option bzw. Instrument für Städte und Kommunen verstanden werden, in denen der Wohnungsmarkt durch solche Plattformen unter Druck steht.

Weitere Forderungen des Berichts sind eine schnellere Vergabe von Baugenehmigungen und die vollständige Digitalisierung dieser Prozesse. Der Bericht fordert, Genehmigungen innerhalb von 60 Tagen zu erteilen. Zudem sollen bestehende Flexibilitätsmechanismen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) auch für die Förderung erschwinglichen Wohnraums genutzt werden. Der Bericht gilt als Ergänzung und Positionierung des EU-Parlaments zum von der Europäischen Kommission veröffentlichten Aktionsplan für erschwingliches Wohnen – hat jedoch keinen legislativen Charakter. 

Ursprünglich war vorgesehen, den Bericht vor Veröffentlichung des Aktionsplans vorzulegen; durch die vorgezogene Veröffentlichung des Plans im Dezember 2025 (siehe Europa News 6/2025) war die Kommission dem Parlament jedoch zuvorgekommen. Das Mandat für den Sonderausschuss zur Wohnungskrise in der Europäischen Union war ursprünglich für 12 Monate angesetzt. Es scheint jedoch, dass der Ausschuss die Arbeit im Bereich Wohnungspolitik auf EU-Ebene darüber hinaus fortführen wird. Sitzungen des Ausschusses sind auch nach der Finalisierung des Berichts bis Ende Juni 2026 geplant. (Wie)

Soziales

Die Auswirkungen der zahlreichen globalen Krisen macht sich nicht nur im Sicherheits- oder Umweltbereich bemerkbar, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt der EU. Daher hat die Europäische Kommission am 4. Dezember 2025 einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze (Quality Jobs Roadmap) vorgestellt.

Darin bekennt sie sich zentral zur Verbesserung der Qualität von bestehenden sowie der Schaffung und dem Ausbau von weiteren zukunftssicheren & hochwertigen Arbeitsplätzen. Ziel ist dabei neben der Produktivitätssteigerung und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auch der Kampf gegen Fachkräftemangel sowie der Schutz vor Armut, insbesondere für Menschen, die bereits erwerbstätig sind und trotzdem als armutsgefährdet gelten. Dies soll durch folgende Schritte und Initiativen erreicht werden:

  • Zahlung von angemessenen Löhnen für Arbeitnehmer
  • Schaffung eines Rechtsrahmens zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer
  • Stärkung von Tarifverhandlungen und Sozialpartnerschaften
  • Bessere Unterstützung von Arbeitnehmern & Arbeitgebern bei demografischem, digitalem und grünem Wandel
  • Maßnahmen für einen sorgfältigen und sicheren Umgang mit KI am Arbeitsplatz
  • Sicherheit & Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, auch durch den Einsatz neuer Technologien
  • Maßnahmen gegen den Missbrauch von Unteraufträgen zur Umgehung von Arbeitsvorschriften für Arbeitnehmer
  • Fortführung der Verhandlungen über das "Recht auf Nichterreichbarkeit"

Diese Bemühungen sollen in einem Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze, einem "Qualitätsarbeitsgesetz" münden, wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mehrfach betonte, zuletzt in ihrer Rede zur Lage der EU im September 2025. (Kon)

Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen und die Kommissarin für Resilienz, humanitäre Hilfe und Krisenmanagement sowie Gleichstellung Hadja Lahbib haben am 20. Januar 2026 die EU-Strategie gegen Rassismus für die Jahre 2026-2030 vorgestellt. Sie schließt sich dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 an, welcher bereits Fortschritte erzielt hat, u.a. durch ein stärkeres Bewusstseun für Alltagsrassismus, die stetige Beseitigung von bestehenden Hürden sowie die Einführung verbindlicher Standards für Gleichbehandlungsstellen hinsichtlich ihrer Befugnisse, Ressourcen sowie ihrer Unabhängigkeit.

Trotz aller Anstrengungen der EU sowie ihrer Mitgliedsstaaten wird laut eines Berichts der Europäischen Kommission Rassismus in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen von einer großen Mehrheit der EU-Bürger weiterhin als zentrales Problem wahrgenommen. Dem möchte die Kommission entgegenwirken, indem sie zahlreiche neue Maßnahmen ergreifen und bereits bestehende Anstrengungen weiter vertiefen möchte.

Zum einen sollen die bereits bestehenden Antidiskriminierungsvorschriften durch alle betroffenen Akteure stärker umgesetzt werden, eine EU-Kampagne zur Gleichstellung und Sensibilisierung gestartet werden und die Nutzung von KI-Instrumenten, welche in Einzelfällen zu einer algorithmenbedingter Diskriminierung führen können, kritisch beleuchtet werden.

Zum anderen soll der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028-2034 mit dem Programm AgoraEU eine stärkere finanzielle Förderung für zivilgesellschaftliche Organisationen, welche sich mit Rassismusbekämpfung und -prävention befassen, bereithalten. Insbesondere im digitalen Raum sollen zudem die Opferschutzrechte gestärkt werden.

Rassismus gegen People of Color, Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus gegenüber Asiatinnen und Asiaten und Hass gegenüber Musliminnen und Muslimen soll auf diesem Wege weiterhin entschieden bekämpft werden. Im Ergebnis soll so eine uneingeschränkte Partizipation sowie die freie Entfaltung jedes Einzelnen ermöglicht werden. Neben der Bewertung der bisherigen Umsetzung soll die Durchführung und Zielerreichung der neuen Strategie halbjährlich evaluiert werden. (Kon)

Digitales

Am 21. Januar 2026 stellte die Europäische Kommission eine umfassende Verordnung über digitale Netze vor. Sie soll die EU-Vorschriften für Telekommunikations- und andere Konnektivitätsnetze modernisieren, harmonisieren und vereinfachen. In der Verordnung werden mehrere Rechtsakte zusammengeführt, u.a. der bisherige Kodex für Kommunikation.

Die Kommission schlägt neue Vorschriften für den Ausbau fortgeschrittener Glasfaser- und Mobilfunknetze vor. Dadurch soll der Einsatz unter anderem von künstlicher Intelligenz, Cloud Computing und 5G/6G maßgeblich unterstützt werden. Um die schrittweise Abschaffung der Kupferkabelnetze und den vollständigen Übergang zu Glasfasernetzen zwischen 2030 und 2035 zu vollziehen, soll die Verordnung die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, nationale Übergangspläne einzuführen. Diese müssen der EU-Kommission bis 2029 vorgelegt werden. Für Gebiete, in denen eine Umstellung bis 2035 ökonomisch nicht vertretbar ist oder es keine entsprechenden Dienste gibt, soll es Ausnahmen geben. Für die Umstellung von Kupfernetzen auf Glasfaser beinhaltet die Verordnung klare Vorkehrungen zum Schutz der Verbraucher, zum Beispiel die Gewährleistung zeitnaher und klarer Informationen zu Netzabschaltungen und zur Dienstkontinuität.

Mit der Verordnung soll auch die Sicherheit und Resilienz der europäischen Netze verbessert werden, indem die Zusammenarbeit auf EU-Ebene gefördert wird. Durch einen Krisenvorsorgeplan auf EU-Ebene soll u.a. Naturkatastrophen oder ausländischen Eingriffen in Netze besser begegnet werden.

Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem einen Mechanismus für die Förderung interoperabler digitaler Ökosysteme, unter anderem im Mobilitätssektor vor. Dazu zählen beispielsweise intelligente Verkehrssysteme und die datenbasierte Verkehrssteuerung. Die Zusammenarbeit in diesen Bereichen soll jedoch freiwillig sein. Vorgesehen sind etwa Anreize zur Daten- und Schnittstellenkompatibilität zwischen öffentlichen und privaten Akteuren oder sektorübergreifende Pilotprojekte. Damit soll eine Effizienzsteigerung der Verkehrsflüsse erreicht werden.

Die Kommission schlägt außerdem eine stärkere Transparenz der digitalen und verkehrsrelevanten Netzdaten vor. So soll es Verpflichtungen für Netzbetreiber zur Bereitstellung strukturierter Netzinformationen für Behörden und berechtigte Marktteilnehmer geben, aber auch Anforderungen für die Veröffentlichung von Netzplanungsdaten. Begründet wird dies mit einer effizienteren Verkehrs- und Infrastrukturplanung und einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Koordination in der EU.  (Ber)

Energie

Am 18. Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission neue Leitlinien, die die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) betreffen. Diese sollen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen. Die Überführung der EPBD in nationales Recht muss bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2026 nationale Gebäuderenovierungspläne an die EU-Kommission übermitteln. Ziel der EPBD ist, einen Rahmen für die Modernisierung und vollständige Dekarbonisierung des Gebäudebestands der EU bis 2050 vorzugeben. Sie umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit einem besonderen Augenmerk auf Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz.

Die Leitlinien enthalten beispielsweise Konkretisierungen zur Einstufung von Heizkesseln als "mit fossilen Energien betrieben" oder für Ausweise für die Gesamtenergieeffizienz.

Bereits am 16. Dezember 2025 hatte die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur EPBD vorgelegt, mit dem ein gemeinsamer Ansatz für die Berechnung des Treibhausgaspotenzials neuer Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg festgelegt werden soll. Dieses Potenzial bezieht sich auf alle Treibhausgasemissionen von Bauprodukten und auf direkte und indirekte Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch in neuen Gebäuden, sowie dem Transport, der Abfallbewirtschaftung und der Wiederverwendung. Gemäß EPBD muss ab 2028 das Treibhausgaspotenzial berechnet und in den Energieausweisen für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m2 angegeben werden. Ab 2030 gilt diese Verpflichtung für alle neuen Gebäude. Bevor der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt, haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU und das Europaparlament bis Mitte Februar 2026 Zeit, um Einspruch zu erheben. Geschieht dies nicht, tritt der Rechtsakt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. (Ber)

Umwelt

Das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Dezember 2025 durch das Parlament um ein Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Unternehmen haben nun ein Jahr länger Zeit die neuen Regeln der EU zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmer gilt eine Umsetzungspflicht erst im Sommer 2027. 

Die EUDR wurde im Jahr 2023 verabschiedet, um den Verlust von Biodiversität durch die Abholzung von Waldgebieten und insbesondere Regenwäldern zu bekämpfen. Insbesondere gilt das für Unternehmen in den Bereichen Kaffee, Holz, Palmöl, Soja, Kautschuk und Kakao. Neben einem zeitlichen Aufschub hat das Parlament auch eine Vereinfachung für Händler und nachgelagerte Betreiber beschlossen. So müssen diese im Vergleich zu einer früheren Version der Verordnung keine Sorgfaltserklärungen mehr vorlegen. Außerdem sind nun Kleinst- und Kleinunternehmen von bestimmten Nachweispflichten in Form einer vereinfachten Anmeldung von einer ausführlicheren Sorgfaltspflicht befreit. Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Bücher scheiden aus dem Anwendungsbereich der EUDR aus. (Wie)

Innenpolitik

Am 29. Januar stellte die Kommission eine Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement (bislang nur auf Englisch) vorgelegt. In der unverbindlichen Mitteilung kündigt die Kommission viele Vorhaben an, die sie in den nächsten 5 Jahren angehen will. Die EU solle bereit sein, die Migration "nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten".

Die Strategie berührt die Bereiche Diplomatie, Grenzsicherung, die Umsetzung des Gemeinsamen Migrations- und Asylpaket (GEAS), effektivere Rückführung und Wiederaufnahme sowie Talent- und Fachkräftegewinnung.

An der Durchführung, operativen Umsetzung und Weiterentwicklung des GEAS muss laut Strategie in den nächsten Jahren weiter gearbeitet werden. Dazu gehört Folgendes:

  • Unterstützung der nationalen Behörden bei der Durchführung der neuen Vorschriften mithilfe spezieller Länderteams der Kommission und zusätzlicher 3 Mrd. EUR, um effiziente Verfahren einzuführen und die unerlaubte Sekundärmigration besser zu verhindern
  • Kontinuierliche Solidarität mit unter Druck stehenden Mitgliedstaaten im Anschluss an die Einrichtung des ersten Solidaritätspools
  • Weitere Stärkung und Ergänzung des Pakets zur Anpassung an neue Herausforderungen, zum Beispiel durch das geänderte Konzept des sicheren Drittstaats, die EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten und die Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zur Einführung innovativer Aspekte

Für die nationale Umsetzung bedeutend sei nach der Strategie ein "ganzheitlichen Regierungsansatz", der die regionalen und lokalen Ebenen einbezieht. Dieser Ansatz solle auch auf für Integration und dazugehörigen europäischen Förderprogrammen wie den Asyl- und Migrationsfonds angewendet werden und lokalen Behörden Fördermöglichkeiten bieten. Die Kommission wünscht sich auch eine strategische Nutzung der EU-Finanzierung für die Umsetzung der Strategie, einschließlich der in den Vorschlägen der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 dargelegten Maßnahmen. Dazu gehört ein Vorschlag, insgesamt mindestens 81 Milliarden Euro für die Innenpolitik und ein Instrument "Globales Europa" bereitzustellen, das auf einen strategischeren Ansatz für internationale Partnerschaften ausgerichtet ist und mit den strategischen Interessen der EU, einschließlich der Migration, in Einklang steht.

Im Kapitel zur Arbeits- und Fachkräftemobilität zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit geht es um Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten und Verbesserung der Integration in den Aufnahmemitgliedstaaten mit finanzieller Unterstützung der EU. (Fia)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber), Jonas Wiemann (wie) und Marc Konjuhi (kon)