"Wertorientiertes Modell ist der richtige Weg"
Der Deutsche Städtetag ist erleichtert, dass der Bundestag heute mit großer Mehrheit die Grundsteuer-Reform beschließen will. Damit werde voraussichtlich eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen langfristig gesichert, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur:
"Die Reform der Grundsteuer ist zum Greifen nah. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss wird eine zähe Hängepartie parteiübergreifend beendet. Die Städte sind sehr erleichtert, dass jetzt mit großer Mehrheit eine tragfähige Lösung gefunden wurde. Gut ist, dass die Grundsteuer wertorientiert bleiben wird. Ob ich in einer Villa in bester Lage wohne oder im unsanierten Altbau am Stadtrand, ist ein Unterschied und muss sich in der Grundsteuer widerspiegeln. Das ist wichtig, damit sie von den Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit das Gesetz fristgerecht vor Jahresende in Kraft tritt. Dann ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden endlich langfristig gesichert.
Die Städte bekennen sich ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. Sie soll nicht zu höheren Einnahmen führen. Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen. Die Länder-Öffnungsklausel haben sich die Städte nicht gewünscht. Wir hätten eine bundesweit einheitliche Grundsteuer bevorzugt, aber Bund und Länder haben anders entschieden, um eine Mehrheit zu sichern.
Bei der Grundsteuer geht es um mehr als 14 Milliarden Euro jährlich, mit denen die Städte zum Beispiel Schulen, Kitas und öffentlichen Nahverkehr für ihre Bürgerinnen und Bürger finanzieren. Mit dem Reformgesetz wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 umgesetzt. Das Gericht hatte gefordert, die völlig veraltete Bewertung der Immobilien bis Ende des Jahres 2019 neu zu regeln. Andernfalls dürfte diese wichtige Steuerquelle der Gemeinden ab dem kommenden Jahr nicht mehr erhoben werden.
Die neue Grundsteuer wird erstmals im Jahr 2025 erhoben. Bis dahin gilt das alte Recht weiter. Die lange Umsetzungszeit ist notwendig, weil alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Die neue Grundsteuer wird kostengünstiger zu ermitteln sein als bisher, da viele Pauschalwerte verwendet werden und auf vorhandene Datenbestände zurückgegriffen werden kann."