Gemeinsame Pressemitteilung
16.10.2019

Kulturpolitisches Spitzengespräch: Bund, Länder, und kommunale Spitzenverbände aktualisieren Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut

Im heutigen 11. Kulturpolitischen Spitzengespräch haben sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die Kulturministerinnen und -minister der Länder und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf eine Neufassung ihrer Handreichung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verständigt.

Staatministerin Grütters erklärte: "Es ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes, dass wir heute gemeinsam mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Vorbereitungen für die Neufassung der Handreichung zu einem guten Abschluss bringen konnten. Die Handreichung ist eine zentrale Leitlinie aller staatlichen Stellen für die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien. Ihr liegt das gemeinsame Bekenntnis zur weiteren Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes zu Grunde. Dieses Engagement sind und bleiben wir den von den Nationalsozialisten ihres Eigentums und ihrer Rechte beraubten, verfolgten und in vielen Fällen ermordeten Menschen und ihren Familien schuldig."

Der Vorsitzende der Kulturminister-Konferenz, Hamburgs Senator für Kultur und Medien Dr. Carsten Brosda: "Die überarbeitete Handreichung ist beides zugleich, politisches Grundsatzdokument und praktische Arbeitshilfe. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände bekennen sich damit klar zur Bedeutung von Provenienzforschung und Restitution. Wir sind uns sehr deutlich unserer politischen Verantwortung und der immensen gesellschaftlichen Relevanz, die die Aufklärung des nationalsozialistischen Kulturgutraubes hat, bewusst. Die überarbeitete Handreichung soll dazu beitragen, die Werkprovenienzen und die Schicksale der überwiegend jüdischen Opfer weiter zu erforschen und die Nachkommen zu unterstützen."

Oberbürgermeisterin Katja Wolf, Stellvertreterin des Präsidenten des Deutschen Städtetages, für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund): "Die Aufklärung, Rückgabe oder Entschädigung von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen ist den Kommunen ein sehr wichtiges Anliegen. In den vergangenen zwanzig Jahren seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung sind verschiedene Schritte dafür realisiert worden. Zum Beispiel wurden Stellen zur Provenienzforschung geschaffen, Forschungsvorhaben realisiert und Fördermittel bereitgestellt. Gemeinsam mit Bund und Ländern erneuern die Kommunen ihr Bekenntnis zum Umgang mit NS-Raubkunst, wozu auch die aktualisierte Handreichung dient. Sie soll mit praktischen Hilfestellungen die Aufklärungsarbeit in kommunalen Museen, Bibliotheken und Archiven weiter stärken und unterstützen."

Die Neufassung basiert auf der letztmalig 2007 überarbeiteten Handreichung aus dem Jahr 2001. Sie konzentriert sich stärker als bisher auf eine grundlegende Darstellung der politischen Aspekte der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes. Die Handreichung soll an dieses Thema heranführen, die wichtige Rolle der Provenienzforschung verdeutlichen und gerade auch diejenigen ansprechen, die bisher mit der Thematik nicht oder wenig befasst waren. Sie bietet den Verantwortlichen für die Provenienzforschung und den Umgang mit Kulturgütern in öffentlicher und privater Hand (eine rechtlich nicht verbindliche) Orientierung bei der Umsetzung der gemeinsamen "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" vom Dezember 1999, die ihrerseits auf der Washingtoner Erklärung von 1998 beruht. Die aktualisierte und neugefasste Handreichung berücksichtigt die seit 2007 erfolgten Entwicklungen und Neuerungen, insbesondere die Errichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste im Jahr 2015. Sie soll bis Ende 2019 als Broschüre und parallel als Online-Dokument vorliegen. Eine englischsprachige Fassung wird folgen.