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Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz 15.05.2026

"Wird seinem Namen nicht gerecht"

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)

"Dringend nötige Investitionen in die Infrastruktur, in Schulen, Kitas und den ÖPNV müssen schneller umgesetzt werden. Das wollen sowohl Bund, Länder als auch wir Kommunen. Dafür sind spürbare Vereinfachungen im Vergaberecht der öffentlichen Hand zwingend erforderlich.

Das beschlossene Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz wird seinem Namen aus Sicht der Städte nicht gerecht. Es schöpft die Spielräume für substanzielle Vereinfachungen bei Weitem nicht aus und bleibt weit hinter den Erwartungen der kommunalen Vergabepraxis zurück. Vor allem ist das Festhalten am Losgrundsatz bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen enttäuschend.

Bei Großprojekten muss aber Planen und Bauen zusammen gehen. Außerdem sollten effiziente Verfahren wie serielles und modulares Bauen und kooperative Projektabwicklung zum Einsatz kommen. Der Losgrundsatz schränkt aber die Möglichkeiten deutlich ein, dass Städte große Projekte an Generalunternehmen vergeben können

Einen kleinen Lichtblick gibt es: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah Erleichterungen für den Losvergabegrundsatz auch auf Verkehrsinfrastrukturen von Ländern und Kommunen zu erweitern. Das unterstützen wir ausdrücklich."

Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf www.faz.net