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Bundeskabinett beschließt Entwurf 02.10.2026

Pflegereform ist "echter Affront": Statt Entlastung, zusätzliche Belastung für Kommunen

Städtetagspräsident Burkhard Jung kritisiert gegenüber der Funke Mediengruppe den Beschluss des Bundeskabinetts für eine Reform der Pflegeversicherung

Der Präsident des Deutschen Städtetages Burkhard Jung wird an einem für Freitag, 2. Oktober 2026 geplanten Gespräch der drei kommunalen Spitzenverbände mit Kanzleramtsministerin Nina Warken nicht teilnehmen. Jung sagte seine Teilnahme aus Protest gegen den gestern vom Bundekabinett verabschiedeten Entwurf der Pflegereform ab.

Zur Pflegereform sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung den Zeitungen der Funke Mediengruppe:

"Finanziell lässt Bundesregierung die Städte erneut im Regen stehen. Statt einer Entlastung der Kommunen von den Milliardenkosten der Hilfe zur Pflege gibt es jetzt doch eine zusätzliche Belastung – wenn auch nicht so hoch, wie ursprünglich geplant. Der Pflegedeckel, der den Eigenanteil für Pflegebedürftige begrenzt und damit unterm Strich auch die Städte entlastet hätte, kommt nicht. Wir erwarten von den Ländern, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen und erst einmal in den Vermittlungsausschuss zu schicken."

Jung sagte weiter:

"Für mich ist es außerdem ein echter Affront, dass der Gesetzentwurf genau am 30. September durchs Bundeskabinett gegangen ist. Denn ab dem 1. Oktober hat sich der Bund selbst die Regel auferlegt, bei künftigen Bundesgesetzen finanzielle Verluste von Ländern und Kommunen zu 80 Prozent auszugleichen. Ein Gesetz, das die Kommunen finanziell stark belastet, einen Tag vorher durchs Kabinett zu bringen, ist ein Vertrauensbruch. Für weitere Gespräche mit dem Bund fehlt uns jetzt erst einmal die Grundlage. Das politische Versprechen, den Grundsatz ‚Wer bestellt, bezahlt auch‘ einzuhalten, darf nicht an einem Kalendertag scheitern.

Wir erinnern daran, dass wir jetzt seit mehr als einem Jahr mit den Bund in Gesprächen über Entlastungen von den ständig steigenden Sozialkosten sind, die die Kommunen aufgrund von Bundesgesetzen haben und die unsere Haushalte in die Knie zwingen. Und trotzdem sieht wieder ein Reformgesetz, das jetzt das Kabinett passiert, weitere Belastungen für die kommunalen Haushalte vor. Eine Kompensation unserer zusätzlichen Verluste ist nicht vorgesehen. Es kann nicht sein, dass die Sozialversicherungen dadurch finanziell saniert werden, dass den Kommunen zusätzliche Lasten auferlegt werden, obwohl sie sich in einer historischen dramatischen Finanzlage befinden.

Die einzig gute Nachricht: Die Koalition ist weiter kompromiss- und handlungsfähig. Aber auch diesmal leider wieder zu unseren Lasten."

Hintergrund

Warum sind die Kommunen durch Pflegekosten belastet?

Wenn weder die Pflegebedürftigen selbst noch ihre Angehörigen sich den Eigenanteil zur Pflege leisten können, springt die "Hilfe zur Pflege" ein. Das ist bei immer mehr Menschen der Fall. Diese Sozialleistung (Hilfe zur Pflege) zahlen zu 100 Prozent die Kommunen. Inzwischen zahlen die Kommunen weit mehr als 5 Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege – pro Jahr.
 

Was hat es mit dem Datum 30. September / 1. Oktober auf sich?

Bei der letzten Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Ende Juni 2026 hat der Bund zugesagt, sich künftig an die so genannte "Veranlassungskonnexität" zu halten (kurz gesagt das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt auch.). Diese selbst auferlegte Regel des Bundes, die er mit den Ländern vereinbart hat, lautet: Wenn durch ein Bundesgesetz zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen von mindestens 200 Millionen Euro entstehen, gleicht der Bund 80 Prozent dieser zusätzlichen Belastungen aus. Diese Regel soll, so die Ankündigung des Bundes, für alle Gesetze gelten, die ab dem 1. Oktober 2026 das Bundeskabinett passieren. Die Pflegereform, die deutliche Belastungen für die Kommunen enthält, wurde allerdings noch am 30. September durchs Kabinett gebracht.