Kommunalfinanzen
20.01.2026

"Einfachste Lösung wäre höhere Beteiligung an Umsatzsteuer"

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetages, in einem Gastbeitrag in der Welt am Sonntag

Sie sind krank, Sie gehen zu Ihrem Hausarzt, nach zwei Wochen bekommen Sie Post von Ihrer Krankenkasse: "Wir können leider nur 50 Prozent der Rechnung begleichen, den Rest holen Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen Sozialamt wieder." Klingt komisch? Ist es auch. Und bei der medizinischen Versorgung käme niemand auf die Idee, ein solches System aufzubauen. In der Pflege ist es aber üblich.

  • Porträtbild von Burkhard Jung, seit 2021 Vizepräsident des Deutschen Städtetages, von 2019 bis 2021 Präsident des Deutschen Städtetages

Die Sozialämter in den Städten und Gemeinden springen ein, wenn das Geld der Pflegekasse nicht ausreicht. Das Sozialamt ist heute die Regelfinanzierung bei der Pflege alter und kranker Menschen. Das muss sich ändern.

Die Stadt Leipzig zum Beispiel zahlt mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr für die sogenannte Hilfe zur Pflege. Die Pflege alter und kranker Menschen ist aber eine Leistung des Bundes, er hat dazu 1995 eigens eine Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Dies war notwendig, und der Bund hat sich dafür gefeiert – zu Recht.

Aber der Bund interessiert sich nicht mehr für die Kosten, die in der Pflege auflaufen. Es ist viel schlimmer: Er ist selbst dafür verantwortlich, dass die Kosten steigen, aber er trägt sie nicht, sondern bürdet sie den Kommunen auf.

2021 hat der Bund beispielsweise per Gesetzesänderung festgelegt, dass nur noch Pflegeheime zugelassen werden, die nach Tarif bezahlen. Als Sozialdemokrat freut mich das, es war notwendig, und es ist richtig. Aber dass der Bund auch die damit verbundene Kostensteigerung trägt, davon steht nichts im Gesetz. Bundesweit reden wir von 5,1 Milliarden Euro bei den Pflegekosten, die die Kommunen tragen (müssen). Diese Summe steigt mittlerweile um 17 Prozent pro Jahr.

Wer bestellt, bezahlt – ein altes Sprichwort, eine Volksweisheit. Der akademische Begriff dafür ist: Konnexitätsprinzip. Es bildet die Grundlage unserer Staatsfinanzen. Oder besser gesagt: So sollte es sein.

Übrigens sind auch die Bundesländer erfinderisch, wenn es darum geht, Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Die Bundesländer sollten unser Anwalt und Bürge sein, stattdessen verlagern sie oftmals Aufgaben und Schulden in die kommunale Familie. Der Freistaat Sachsen zum Beispiel verzichtet auf eine eigene Schuldenaufnahme und erlaubt "großzügig" den Kommunen, sich zu verschulden. Diese häufen Schulden an, die sie niemals werden tilgen können.

Rund 31 Milliarden Euro betrug das Defizit der Kommunen im vergangenen Jahr. 2023 waren es noch 6,3 Milliarden, ein Jahr zuvor gab es überhaupt kein Defizit, die Kommunen verbuchten ein rechnerisches Plus von 2,2 Milliarden Euro. Diese Entwicklung innerhalb nur weniger Jahre macht die Dramatik anschaulich, mit der wir uns in Deutschland konfrontiert sehen:

Unsere Finanzen erodieren und ziehen uns den Boden unter den Füßen weg, während die rasant steigenden Sozialkosten über unseren Köpfen wie eine Welle zusammenschlagen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, und es wird auch nicht gut gehen.

Eine hoffentlich künftig wieder anspringende Wirtschaft kann die Entwicklung dämpfen, aber sie wird nichts am Kern des Problems ändern. Die Kommunen in Deutschland erhalten ein Siebtel der staatlichen Einnahmen, sind aber zugleich verantwortlich für ein Viertel der Leistungen. Wie kann das gut gehen? Wir müssen dieses Verhältnis wieder in die Balance bringen.

Zur Wahrheit gehört: Unsere Sozialstandards gehören auf den Prüfstand. In den Jahrzehnten des Wohlstands haben wir unseren Sozialstaat ausgebaut zu einem System, das schon längst nicht mehr nur in Notfällen hilft.

Wir haben eine Art Lebensbegleitung geschaffen, der Staat fühlt sich für fast jede soziale Schieflage zuständig. Gleichzeitig will er dabei so gerecht wie möglich sein und baut einen Wust an Nachweispflichten und Prüfanforderungen auf, unter dem er selbst erstickt. Er entlässt Menschen aus Verantwortung und traut ihnen dann nicht über den Weg, wenn sie sich Hilfe suchend an ihn wenden.

Solange das Geld da war für Leistungen und Personal, hat das System funktioniert. Aber das Geld ist alle. Aus gut gemeinter Einzelfallgerechtigkeit wird Lähmung.

Früher gab es in Deutschland Sonderschulen für Kinder und Jugendliche, die in der Regelschule nicht mitkamen. Wer als Mädchen oder Junge dort einmal landete, hatte es später sehr schwer. Das Stigma Sonderschule haftete wie Pech an den jungen Menschen, ein weiterer Bildungsweg bestand oftmals nur in der Theorie. Heute leben wir Inklusion in unseren Schulen, wir wollen niemanden zurücklassen, alle sollen die gleichen Chancen bekommen. Das ist richtig. Aber haben wirklich alle die gleichen Chancen, wenn in einer Klasse mit 25 Kindern eine Lehrerin vorn steht – und vier weitere erwachsene Schulbegleiter ihre Jungen und Mädchen unterstützen? Wie viel Unterricht ist in diesen Klassen noch möglich? Ich bin selbst von Haus aus Lehrer und vermag zu erahnen, dass diese Situation gut gemeint, aber doch nicht die beste ist.

Gleichzeitig führen wir Geisterdebatten. Das Bürgergeld ist nicht unser Problem in den Städten und Gemeinden. In Leipzig schlägt es mit rund 195 Millionen Euro zu Buche, die Finanzierung trägt weitestgehend der Bund. Hier funktioniert das Konnexitätsprinzip, der Staat kann also, wenn er will. Die Debatte wurde und wird bestimmt von Totalverweigerern, von sehr wenigen Menschen, die jegliche Arbeit ablehnen. Das ist ein Problem des Gerechtigkeitsempfindens der Menschen, und man muss das sehr ernst nehmen.

Aber es ist nicht der Grund für die finanzielle Schieflage der Kommunen. Es ist ein Kiesel in einem Steinbruch an Problemen. Die wirklich großen Themen lauten: Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Hilfe zur Pflege, Bundesteilhabegesetz, wirtschaftliche Sozialhilfe.

Neben den Sozialstandards müssen wir uns die Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern anschauen. Wer bestellt, bezahlt – das muss die oberste Richtschnur sein. Bund und Länder können Aufgaben an uns delegieren, aber sie müssen sie bezahlen. Und zwar idealerweise nicht begleitet von Anwendungs- und Umsetzungsvorschriften, deren Akten meterweise Regale füllen (ja, oft sind es wirklich noch Papierakten), sondern pauschalisiert.

Die einfachste Möglichkeit wäre eine deutlich höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer, die der Bund vereinnahmt.

Flankiert werden muss eine neue Finanzarchitektur von einer Digitalisierung der Behörden, die diesen Namen verdient. Müssen Softwarelösungen für Verwaltungen 16-mal beauftragt, entwickelt, erprobt und evaluiert werden? Nein, natürlich nicht. Aber wir haben uns in unserem Föderalismus eingerichtet und hinterfragen ihn nicht. Und 16 Landesdatenschutzbehörden sind nicht immer eine Hilfe bei der Lösung dieses Problems.

Also: Wir brauchen erstens eine faire Gestaltung der staatlichen Ausgaben bezogen auf die Finanzausstattung der Kommunen. Zweitens braucht es schlankere und effizientere Verwaltungsstrukturen und digitale Lösungen. Und drittens braucht es eine Neuausrichtung des Sozialstaats.

Die Städte und Gemeinden sind der Ort, in denen die Menschen die Demokratie erleben. Jedes Schwimmbad, das aus Kostengründen geschlossen werden muss, jeder Bücherei-Bus, der dem Spardiktat zum Opfer fällt, jeder Sportverein, der seine Angebote eindampfen muss, nagt an der Akzeptanz der Demokratie wie Hitze und Frost an den Felsen in der Wüste. Irgendwann zerfallen sie zu Sand.

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