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Kommunen sind keine Ausfallbürgen 18.03.2026

Geflüchtete aus der Ukraine brauchen sicheren Aufenthaltsstatus und Unterstützung bei der Arbeitssuche

Deutscher Städtetag nach Sitzung vom Präsidium in Zwickau

Die deutschen Städte fordern vom Bund umgehend eine praxistaugliche Lösung für den künftigen Aufenthaltsstatus der etwa 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine. Denn die bisherige EU-Richtlinie läuft im kommenden Jahr aus. Der Bund sollte zudem sicherstellen, dass zumindest die vor dem 1. April 2025 aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchteten weiterhin die Grundsicherung erhalten. Denn wenn auch diese große Gruppe ins Asylbewerberleistungsrecht wechseln müsste, würden die Kommunen finanziell und administrativ zusätzlich überlastet werden. 

Nach der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Städtetages in Zwickau sagte die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch aus Lüneburg

"Die Städte haben bislang über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Wir stehen zu unserer Verantwortung. Die schnelle Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ist in den vergangenen vier Jahren erfolgreich gelungen. Es war sinnvoll, dass sie durch die so genannte EU-Massenzustromrichtlinie sofort einen gesicherten Aufenthaltsstatus hatten und mit Sprachkursen, bei der Arbeitsuche und Qualifikation von den Jobcentern unterstützt wurden. Das zahlt sich jetzt aus. Inzwischen sind fast 400.000 erwerbsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer in Arbeit."

Ein Ende des Krieges verbunden mit einer Rückkehr eines Großteils der Menschen aus der Ukraine in ihr Heimatland ist derzeit nicht absehbar. Nach Umfragen steigt auch mit jedem Kriegsjahr der Anteil der Menschen, die langfristig in Deutschland bleiben wollen. Derzeit sind das etwa 40 Prozent. Gleichzeitig ist jetzt schon klar, dass die Aufenthaltserlaubnisse für diese große Gruppe von ukrainischen Geflüchteten, die vor dem 1. April 2025 eingereist ist, im kommenden März 2027 auslaufen. Dafür ist zügig eine praxistaugliche Anschlusslösung nötig, damit die Vorbereitungen starten können. 

Kalisch betont: "Wir brauchen eine einfache Lösung für alle ukrainischen Geflüchteten, die vor dem Stichtag 1. April 2025 eingereist sind. Denn es ist weder leistbar noch sinnvoll, dass jetzt im Nachgang für diese vielen Menschen einzeln und millionenfach Asylanträge gestellt werden müssten. Das würde die kommunalen Behörden finanziell und administrativ an die Wand fahren. Außerdem müssen diese Menschen weiterhin Grundsicherungsleistungen im SGB II erhalten und dürfen nicht über kurz oder lang im System des Asylbewerberleistungsgesetzes landen. Denn damit würde der Bund schon wieder soziale Leistungen auf die Schultern der Kommunen verlagern."

Auch die Leistungen und die Betreuung für die Einreisenden aus der Ukraine nach dem Stichtag 1. April 2025 durch den erneuten Rechtskreiswechsel bringen erheblich mehr Aufwand für die Städte, sowohl finanziell als auch bürokratisch. 

Kalisch fordert:

"Diese strukturelle Mehrbelastung durch die Asylbewerberleistungen für die nach dem Stichtag aus der Ukraine Eingereisten müssen vollständig durch den Bund ausgeglichen werden. Dazu gehören auch die stark steigenden Gesundheitskosten, die die Kommunen jetzt für diese Menschen zu tragen haben."

Das sind inzwischen mehr als 80.000 Personen. Auch die Arbeitsvermittlung von dieser Gruppe von Ukrainerinnen und Ukrainer wird durch den Rechtskreiswechsel deutlich verschlechtert. Denn für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung ist der Dreiklang aus direktem Arbeitsmarktzugang, Anspruch auf Integrations- und Sprachkurse sowie die Beratung und Förderung im Jobcenter entscheidend.

Die Städtetags-Vizepräsidentin sagte:

"Wir lehnen die neue Aufgabe ab, nach dem Rechtskreiswechsel für die Arbeitsmarktintegration eine kommunale Parallelstruktur auf eigene Kosten aufzubauen, statt die dafür viel besser geeigneten Jobcenter oder die Arbeitsagenturen damit gesetzlich zu beauftragen. Das wäre für die Städte weder sinnvoll noch finanziell oder personell zu stemmen. In diesem Punkt muss der Gesetzentwurf noch geändert werden."