"Erhebliche Bedenken gegen den geplanten Rechtskreiswechsel"
"Der Deutsche Städtetag hat weiterhin erhebliche Bedenken gegen den geplanten Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete und wäre erfreut, wenn dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht weiterverfolgt werden würde.
Unsere Fachleute in den Städten und Jobcentern waren von Anfang an skeptisch, ob ein Wechsel vom SGB II ins Asylbewerberleistungsgesetz tatsächlich dazu beiträgt, Menschen schneller in Arbeit zu bringen. Die Jobcenter haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges gezeigt, dass ihre Strukturen und Unterstützungsangebote eine schnelle Integration in Arbeit und Ausbildung gut begleiten können. Mit dem Rechtskreiswechsel würde diese bewährte Zuständigkeit aufgebrochen.
Künftig wären die Agenturen für Arbeit gefordert. Dafür müssten sie zunächst einen klaren gesetzlichen Auftrag sowie zusätzliches Personal und ausreichende finanzielle Ressourcen erhalten. Angesichts der Haushaltslagen des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit haben wir erhebliche Zweifel daran, dass die Agenturen dieser neuen Aufgabe in ausreichendem Maße nachkommen können.
Zudem würde der geplante Rechtskreiswechsel die ohnehin finanziell dramatisch angespannte Lage der Kommunen weiter verschärfen. Denn in vielen Bundesländern werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Wesentlichen kommunal finanziert, während die Leistungen nach dem SGB II überwiegend vom Bund getragen werden. Hinzu kommen die Gesundheitskosten, die ebenfalls auf die kommunale Ebene zukämen.
Sollte der Rechtskreiswechsel dennoch kommen, muss der Stichtag aus unserer Sicht zwingend angepasst werden. Er darf nicht rückwirkend für alle gelten, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, sondern sollte nur diejenigen erfassen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu nach Deutschland kommen.
Andernfalls müssten immer mehr bereits laufende Leistungsfälle nachträglich von den Jobcentern in das andere Leistungssystem überführt werden. Für die ohnehin stark belasteten Städte und Jobcenter wäre das erheblicher zusätzlicher Zeit- und Verwaltungsaufwand, ohne dass sich dadurch die Integration der Betroffenen in Arbeit verbessern würde.
Zudem müsste der Bund sämtliche unmittelbaren und langfristigen Mehrbelastungen vollständig und dauerhaft übernehmen."