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Finanzierung der Pflege 18.09.2026

Entwurf zur Pflegereform ist "Schlag ins Gesicht für die Kommunen"

Stefan Hahn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, zum SWR zu den kommunalen Belastungen bei der Hilfe zu Pflege

Die kritische Haushaltslage der Städte und Gemeinden lässt keine weiteren Belastungen der Kommunen zu. Dennoch sieht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform vor, die Kommunen in den kommenden Jahren jährlich mit rund einer Milliarde Euro zusätzlich zur Finanzierung der Pflege heranzuziehen. Der Deutsche Städtetag erneuert deshalb seine Forderung nach einer Vollversicherung, die die gesamten Pflegekosten abdeckt.

Stefan Hahn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages für Arbeit, Jugend, Gesundheit und Soziales, sagte im SWR:

"Unter finanziellen Aspekten ist der Referentenentwurf, den wir kennen zur Pflegereform, ein Schlag ins Gesicht für die Kommunen. Dort steht, dass die Kommunen in den nächsten Jahren jährlich um etwa um eine Milliarde Euro belastet werden. Und da können wir nur sagen, das ist genau das Gegenteil von dem, was Kommunen im Moment brauchen."

Hahn sagte weiter:

"Also, wir wünschen uns in der Perspektive die Pflegevollversicherung. Wir haben Verständnis dafür, dass sie nicht von heute auf morgen kommen kann, aufgrund der erheblichen Kostenbelastungen, die dadurch entstehen.""

Zum Hintergrund:

Können Pflegebedürftige ihre Pflegekosten nicht mehr selbst tragen, springen die Kommunen in Form der Hilfe zur Pflege ein. Allerdings sind aufwendige Prüfungen der finanziellen Situation der Antragssteller notwendig, um den Anspruch auf diese Sozialleistungen zu klären. Das kann dazu führen, dass Pflegeheimbetreibern deutlich verzögert die kommunalen Anteile ausgezahlt werden. Der Deutsche Städtetag erklärt dazu:

Die kommunalen Sozialämter stehen bei der Hilfe zur Pflege vor wachsenden Herausforderungen. Steigende Eigenanteile in der Pflege führen dazu, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Gleichzeitig sind die Verfahren aufwendig, etwa weil zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse und das vorhandene Vermögen geprüft werden müssen. Solange insoweit wesentliche Fragen zur Hilfsbedürftigkeit der Antragstellenden ungeklärt sind, dürfen Sozialämter aus Verantwortung für öffentliche Gelder keine Gelder an die Einrichtungen zahlen.

Für etwaige Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Sozialhilfe liegen die strukturellen Ursachen nicht auf kommunaler Ebene. Gefordert ist vielmehr der Gesetzgeber, die Verfahren zu vereinfachen und die Zahl der Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, zu reduzieren. Ein wichtiger Ansatz ist eine Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege, etwa durch eine Vollversicherung oder einen Sockel-Spitze-Tausch.

Für einen Austausch der beteiligten Akteure sind wir grundsätzlich offen. Dabei sollte es nicht allein um einzelne Zahlungsrückstände gehen, sondern um die strukturellen Rahmenbedingungen der Hilfe zur Pflege und darum, wie die Verfahren für alle Beteiligten einfacher und schneller gestaltet werden können.