Kurzzeitvermietungen über Plattformen
07.02.2024

"EU-Standards können Hürden für Städte senken"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber Tagesspiegel Background
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Grundsätzlich ist das Teilen von Wohnraum über einen kurzen Zeitraum eine schöne Idee. Problematisch wird es dann, wenn aus privaten und zeitlich begrenzten Angeboten verkappte Hotels oder Pensionen werden.

Deshalb fordern wir als Städtetag schon lange verbindliche Regeln für die Kurzzeitvermietungen über Plattformen. Wenn die EU nun einheitliche technische Standards schafft, kann das die Hürden für weitere Städte senken, solche Verfahren einzusetzen. Sehr willkommen ist auch, wenn sich die EU daran beteiligt, digitale Registrierungsverfahren weiter zu optimieren.

Die Praxis wird zeigen, ob die Verordnung zu qualitativ hochwertigeren Daten über die Kurzvermietung in den Städten und weniger illegalen Einträgen führen wird. Der erste Schritt ist damit gemacht.

Was wir bisher über die Einigung auf europäischer Ebene wissen, bestätigt unser zentrales Ziel: Die in Deutschland bereits eingeführten Verfahren zur Regulierung der Kurzzeitvermietung von Wohnungen zum Beispiel in Berlin, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen können bestehen bleiben.

Die Verordnung schafft künftig den Rahmen für nationales Recht und somit auch Rechtssicherheit für Städte, wenn sie ein Registrierungsverfahren einführen wollen.

Die digitalen Registrierungsverfahren in Hamburg und Nordrhein-Westfalen liefern bereits jetzt ein sehr hohes Maß an Transparenz und Effizienz beim Datenaustausch. Durch die Verordnung erwarten wir in diesen Fällen kein Mehr an Transparenz. Zudem werden die Plattformen Vollständigkeit und Seriosität der Angebote wohl nur stichprobenartig und nach bestem Wissen und Gewissen prüfen.

Mit der Umsetzung in nationales Recht werden, aller Voraussicht nach, nur punktuelle Anpassungen erforderlich sein, zum Beispiel zur Wohnungsaufsicht oder der Zweckentfremdung." Dedy forderte:

"Wichtig bleibt für uns, dass die Umsetzung der Verordnung nicht die bestehenden Regeln in den Städten inhaltlich einschränkt".