Kommunale Wärmeplanung
22.07.2023

Städtetag fordert längere Fristen

Verena Göppert, stellvertretende Städtetags-Hauptgeschäftsführerin, zum überarbeiteten Entwurf für ein Wärmeplanungsgesetz gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
  • Porträt von Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages

"Es ist absolut richtig, dass die kommunale Wärmeplanung ausdrücklich zur Grundlage für die Wärmewende in den Städten gemacht wird und das Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt wird. Die Wärmeplanung vor Ort ist die Basis für die Wärmewende, dafür brauchen wir einen verlässlichen Rahmen durch das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Für uns sind dabei zwei Punkte besonders wichtig:

Wir setzen darauf, dass die Städte für den Ausbau der Fernwärmenetze die nötige Investitionssicherheit bekommen und bei den Fristen kein zu enges Korsett geschnürt wird. Dafür müssen die Fristen für die kommunale Wärmeplanung im Gesetzentwurf unbedingt angepasst werden. Wichtig für uns ist, dass die Fristen für die Wärmeplanung bis zum Jahresende 2026, beziehungsweise 2028 verlängert werden und nicht schon zur Jahresmitte enden.

Zumal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dafür sorgt, dass sich die Gesetzgebung beim GEG nach hinten verschiebt und Nachbesserungen bei beiden Gesetzen noch möglich sind."

Zum Bericht auf www.rnd.de