Urteil zur Bettensteuer
17.05.2022

"Übernachtungssteuern wichtig zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
  • Porträt von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Das Gericht hat entschieden, dass die so genannte Bettensteuer in Städten grundsätzlich rechtmäßig ist. Es erlaubt außerdem auch wieder, berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer zu belegen und nicht nur touristische. Die Steuer ist sinnvoll, denn damit bezahlen die Städte oft wichtige Tourismusprojekte oder Infrastruktur vor Ort.

Nachdem mit dem Urteil die Rechtsunsicherheiten ausgeräumt sind, rechnen wir damit, dass weitere Städte eine Bettensteuer einführen. Ob die Erhebung einer Bettensteuer oder die Ausweitung auf berufliche Übernachtungen im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Das muss vor Ort entschieden werden.

Klar ist: Die Übernachtungssteuern leisten aktuell in vielen Städten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur.

Es ist denkbar, dass viele Kommunen künftig auch die beruflichen Übernachtungen besteuern werden. Das macht es auch für die Hotels einfacher, die Steuer zu erheben."

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