Hartz IV-Leistungen für Ukrainer
24.05.2022

"Große bürokratische Hürde beseitigt"

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der Deutschen Presse-Agentur
  • Porträt von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

"Wir sind erleichtert, dass eine große bürokratischen Hürde beseitigt wurde. Bund und Länder haben sich jetzt darauf verständigt, dass die bereits von den kommunalen Ausländerbehörden erstellten Dokumente für ukrainische Geflüchtete anerkannt werden. Bei den zuständigen Bundesministerien und der Bundesagentur für Arbeit haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt.

Jetzt können viele tausende Ukrainer wie geplant ab 1. Juni Leistungen nach Sozialgesetzbuch II erhalten und von den Jobcentern betreut werden. Ohne diese Entscheidung wären tausende Geflüchtete aus der Ukraine von diesen Leistungen über Monate ausgeschlossen.

Es ist auch gelungen, den Betroffenen den doppelten Gang zur Ausländerbehörde zu ersparen, um neue Dokumente ausfüllen und sich erneut registrieren zu müssen.

Die SGB II-Anträge können die Geflüchteten ab sofort stellen. Sie werden durch das Jobcenter bearbeitet und gelten ab Juni. Danach läuft zwischen den Betroffenen und den Jobcentern ein regelmäßiger Austausch: sie werden beraten, zu Bewerbungen vermittelt, die Anerkennung von Ausbildungen läuft in enger Kooperation mit den Geflüchteten. Die Leistungen werden außerdem befristet bewilligt, wie bei allen anderen Leistungsberechtigten. Wer wieder in die Ukraine zurückreist, hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen."