Leistungen nach SGB II für ukrainische Geflüchtete
01.06.2022

"Übergang so gut wie möglich vorbereitet"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Funke Mediengruppe

Ukrainische Geflüchtete können ab jetzt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten und von den Jobcentern betreut werden. Der Deutsche Städtetag hat diesen Wechsel in die Grundsicherung begrüßt. Zum Aufwand der Umstellung auf Hartz IV-Leistungen sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Funke Mediengruppe:

  • Porträt von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

"Vor Ort arbeiten die Kommunen mit den Jobcentern gut zusammen und haben gemeinsam den Übergang so gut wie möglich vorbereitet. Es wird allerdings auch ein Kraftakt angesichts der großen Zahl an Menschen. (...) Gerade in den Großstädten werden die Jobcenter sehr viele neuer Leistungsberechtigter aufnehmen."

Zum Online-Artikel in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) mit den Äußerungen von Helmut Dedy

Das vollständige Statement von Helmut Dedy im Wortlaut:

"Die Städte sind optimistisch und unterstützen den Wechsel ukrainischer Geflüchteter in die Grundsicherung. Viele tausende Ukrainer können ab jetzt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten und von den Jobcentern betreut werden. Das ist ein wichtiger Schritt für schnelle Integration. Es geht um Spracherwerb, Arbeitsaufnahme, Gesundheitsleistungen und Vieles mehr.

Vor Ort arbeiten die Kommunen mit den Jobcentern gut zusammen und haben gemeinsam den Übergang so gut wie möglich vorbereitet. Es wird allerdings auch ein Kraftakt angesichts der großen Zahl an Menschen.

Nach einem SGB II-Antrag startet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Betroffenen und den Jobcentern: sie werden beraten, zu Bewerbungen vermittelt, die Anerkennung von Ausbildungen läuft in enger Kooperation mit den Geflüchteten. Die Leistungen werden befristet bewilligt, wie bei allen anderen Leistungsberechtigten auch.

Wichtig ist: Die Jobcenter müssen dafür vernünftig finanziell ausgestattet werden. Gerade in den Großstädten werden die Jobcenter sehr viele neuer Leistungsberechtigter aufnehmen. Sie brauchen dafür gutes Personal und ausreichend Mittel für Qualifizierung und Eingliederung.

Wir sind erleichtert, dass Bund und Länder inzwischen eine große bürokratischen Hürde beseitigt haben. Die bereits von den kommunalen Ausländerbehörden erstellten Dokumente für ukrainische Geflüchtete werden von den Jobcentern anerkannt. Damit wurde den Betroffenen der doppelte Gang zur Ausländerbehörde erspart. Dafür hat sich der Deutsche Städtetag stark gemacht."