Steigende Kosten der Pflege
28.12.2021

Städte fordern auskömmliche Finanzierung der Pflege

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
  • Porträt von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Die Kommunen müssen immer mehr Sozialhilfe für Pflegebedürftige zahlen, die die Kosten für die eigene Betreuung nicht mehr selbst aufbringen können. Das ergibt sich aus neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die die Linkspartei erfragt hat und die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, forderte rasche Reformen:

"Menschen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, dürfen nicht in die Armut rutschen und auf Sozialhilfe angewiesen sein."

Alle bisherigen Versuche, die Belastungen für die Pflegebedürftigen zu senken, seien jedoch ins Leere gelaufen. "Die Kosten für Pflegeeinrichtungen und die ambulante Pflege werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Immer mehr Menschen sind dann auf Sozialhilfe angewiesen, die die Städte zahlen", beklagte Dedy.

Dedy kritisierte zudem, dass der Bund die Unterhaltspflicht für die Angehörigen von Pflegebedürftigen deutlich begrenzt, aber keinen Ausgleich für die Kommunen geschaffen habe. "Die Städte bleiben nun auf den Mehrkosten sitzen", beklagte er. Deswegen hätten einige Städte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. "Auch hier muss gelten: Wer bestellt, bezahlt", forderte Dedy.

Die Aussagen von Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy im Wortlaut:

"Menschen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, dürfen nicht in die Armut rutschen und auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deshalb fordern die Städte seit langem eine auskömmliche Finanzierung der Pflege durch die Pflegeversicherung. Die Ampel-Koalition zeigt hier den richtigen Weg auf.

Die bisherigen Versuche, die Kosten für die Pflegebedürftigen zu senken, laufen ins Leere. Die Kosten für Pflegeeinrichtungen und die ambulante Pflege werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Immer mehr Menschen sind dann auf Sozialhilfe angewiesen, die die Städte zahlen. Und: Der Bund hat die Unterhaltspflicht für die Angehörigen von Pflegebedürftigen deutlich begrenzt, aber keinen Ausgleich für die Kommunen geschaffen. Die Städte bleiben nun auf den Mehrkosten sitzen. Deswegen haben einige Städte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Auch hier muss gelten: Wer bestellt, bezahlt."