Gesetz Ganztagsbetreuung Grundschulkinder
21.05.2021

Städte in Sorge wegen unzureichender Finanzierung von geplantem Rechtsanspruch

Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung

Die Städte machen sich Sorgen wegen einer unzureichenden Finanzierung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, sagte zum Gesetz über einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (1. Lesung des Gesetzes im Bundestag am Freitag, 21.05.2021) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung:

"Der Bund hat aus seiner Kasse nochmal eine Schippe draufgelegt. Aber die Länder haben sich noch nicht dazu bekannt, den Rest dieser milliardenschweren Aufgabe zu bezahlen", sagte Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Diese Last darf nicht den Kommunen aufgehalst werden." Das Bundesgesetz wird heute (Freitag) im Bundestag erstmals beraten.

Jung sagte weiter:

"Wir fordern die Länder auf, die Kosten abzudecken, die der Bund nicht trägt. Wenn Bund und Länder sich auf einen Rechtsanspruch einigen, müssen sie ihn auch finanzieren. Hier gilt ganz klar: Wer bestellt, bezahlt."


Das Ziel des Gesetzes, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder weiter auszubauen, unterstützen die Städte, so Jung: Es ist richtig und an der Zeit, die Betreuungslücke für Kinder im Übergang von Kita und Schule zu schließen, vor allem in Westdeutschland. Das hilft den Familien und verbessert die Bildungschancen für die Kinder.