Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Geplante Hilfe für Länder und Kommunen 08.04.2026

Vorschlag des Bundesfinanzministers bringt keine ausreichende Entlastung

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt im Interview mit MDR Aktuell zur von Lars Klingbeil geplanten Unterstützung der Länder und Kommunen

Nach einem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen Länder und Kommunen über vier Jahre lang mit einer Milliarde Euro jährlich entlastet werden. Von dieser Summe sind 250 Millionen Euro als Altschuldenhilfe für die Kommunen vorgesehen. 

Im Interview mit MDR aktuell bewertet Städtetags-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt die vorgesehene Unterstützung zwar als gutes Signal. Aber die Entlastung sei bei weitem nicht ausreichend. Denn das Finanzierungsdefizit der Städte und Gemeinden liege bei rund 30 Milliarden Euro allein für das vergangene Jahr.

Christian Schuchardt sagte: 

"Es reicht nicht. Wir brauchen an der Stelle deutlich mehr Geld im System, damit wir über die Runden kommen und den Bürgerinnen und Bürgern das liefern, was sie erwarten können, nämlich einen funktionierenden Staat vor Ort."   

Schuchardt forderte eine Soforthilfe, die über das, was im Raume steht, hinausgeht: "Wir fordern eine höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer, damit diese 30 Milliarden auch abgedeckt werden, darüber müssen Bund und Länder sprechen." 

Daneben seien Reformen notwendig, die die Digitalisierung voranbringen, um damit Kosten bei Bürokratie und Verwaltung zu senken und Reformen, um die Kommunen von den Sozialkosten zu entlasten. 

In Bezug auf die von Lars Klingbeil vorgesehene Entlastung mahnte Schuchardt, dass die zusätzliche Mittel, die neben der Altschuldenhilfe an die Kommunen gehen sollen, auch komplett dort ankommen. Das müsse verbindlich zwischen dem Bund und den Bundesländern verabredet werden. Die Mittel dürften zum Beispiel nicht mit Förderprogrammen des Landes verrechnet werden. 

Zum Mitschnitt des Interviews von Christian Schuchardt mit MDR Aktuell