Präsidium
25.11.2020

Neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag erkennt den inhaltlichen Reformbedarf im Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes und zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen an.
     
  2. Bevor über die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII Entscheidungen getroffen werden, sind zuvor die drängenden personellen, organisatorischen und finanziellen Fragen zu beantworten. Der Entwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
     
  3. Der Gesetzentwurf führt zu wesentlichen Aufgabenerweiterungen in den Kommunen. Zusätzliches Personal wird erforderlich werden. Aufgrund des heute schon bestehenden Fachkräftemangels in den sozialen Berufen werden die neuen Anforderungen in dem vorgesehenen Zeitfenster nicht zu realisieren sein. Die neuen personalintensiven Aufgaben können daher keinesfalls bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.
     
  4. Der Deutsche Städtetag fordert den Bund auf, eine realistische Kostenschätzung zu den finanziellen Auswirkungen des vorliegenden Entwurfs vorzulegen. Die Mehrkosten für die Kommunen müssen vollständig ausgeglichen werden.