Präsidium
20.06.2018

Zur Situation am Arbeitsmarkt

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich, die soziale Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Die zwei neuen Förderinstrumente "Teilhabe am Arbeitsleben" und "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" sorgen für einen einfachen und flexiblen Rahmen, um arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Abhängig von der Situation im regionalen Arbeitsmarkt kann vor Ort die Entscheidung für die richtige passgenaue Förderung getroffen werden. Sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Förderhöhe des 16i SGB II sollen möglichst flexibilisiert werden, um sicherzustellen, dass zügig möglichst viele Menschen in den sozialen Arbeitsmarkt zu bringen.
     
  2. Der Städtetag fordert flexible Übergangsregelungen, damit bestehende Förderprogramme weitergeführt werden können, bis die neuen Instrumente 16e und 16i SGB II vor Ort greifen.
     
  3. Der Deutsche Städtetag sieht die erfolgreiche Arbeit der Jobcenter durch die geringe finanzielle Ausstattung gefährdet. Seit Jahren wird die Finanzierungslücke zwischen wachsenden Aufgaben und vorhandenem Budget größer. Dazu tragen auch Tarifsteigerungen und die Aufgaben bei der Integration von Flüchtlingen bei. Die Erhöhung um vier Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben ist ein erster, richtiger Schritt. In weiteren Schritten müssen der höhere Aufwand in der Verwaltung und durch die Flüchtlingsberatung und -qualifizierung finanziell berücksichtigt werden.