Präsidium
27.02.2018

Umgang mit Zweckentfremdung von Wohnraum

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages stellt fest, dass die zunehmende missbräuchliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung im Sinne einer Zweckentfremdung auf den ohnehin bereits stark angespannten Wohnungsmärkten von städtetouristisch attraktiven Metropolen, bedeutenden Messe- und Medizinstandorten sowie innerhalb einiger Universitätsstädte das Angebot an Wohnraum zusätzlich verknappt und verteuert. Zudem verursacht diese Form der Zweckentfremdung von Wohnraum vermehrt soziale Konflikte in Hausgemeinschaften und Nachbarschaften.
     
  2. Das Präsidium hält ein Rechtsinstrument für unerlässlich, welches die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Vermietung als Ferienwohnungen im Falle angespannter Wohnungsmärkte unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Zusätzlich wäre eine Anzeige- und Impressums- oder Registrierungspflicht ein erster Schritt, um Verstöße gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum effektiver ahnden zu können.