Hauptausschuss
14.11.2019

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss bewertet den Gesetzentwurf "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" positiv und begrüßt, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern die betroffenen Kohleregionen bis zum Ende der Kohleverstromung, längstens bis 2038, beim Strukturwandel mit bis zu 40 Milliarden Euro unterstützen wird. Diese Gesamthilfen müssen langfristig und eigenständig finanziert sein und dürfen nicht durch Umschichtungen im Haushalt zu Lasten anderer Kommunen sichergestellt werden.
     
  2. Der Hauptausschuss begrüßt die Aufnahme von Steinkohlekraftwerksstandorten in den Gesetzentwurf und die damit verbundene Förderung in Höhe von bis zu 1,09 Milliarden Euro sowie die finanzielle Berücksichtigung des Landkreises Helmstedt mit 90 Millionen Euro. Die betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorte brauchen finanzielle Planungssicherheit, hierfür ist eine Klarstellung der Berechnung und Verteilung der Fördermittelhöhe unbedingt notwendig.
     
  3. Der Bund muss sicherstellen, dass der vorgesehene Eigenanteil von 10 Prozent der Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände und die bis zu 90-prozentige Förderung des Bundes nicht zu einer Ausgrenzung strukturschwacher Kommunen von der Förderung führen. Zudem sollten die Kommunen Finanzhilfen für eine angemessene Personalausstattung für Gestaltung des Strukturwandels erhalten.
     
  4. Der Hauptausschuss fordert, dass die Städte der betroffenen Reviere im Prozess des Strukturwandels seitens des Bundes und der Länder umfassend einbezogen werden. Insbesondere die konkreten Investitionsvorhaben des Bundes sowie die Weiterentwicklung der Leitbilder für die Fördergebiete durch die Länder müssen in Abstimmung mit den Städten erfolgen.