Präsidium
24.09.2019

Stand der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium sieht den Ausbau und die Grunderneuerung der ÖPNV-Infrastruktur als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation zu einer nachhaltigen Mobilität in den Städten. Es bedauert, dass bei der Verfassungsänderung im März 2019 das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht parallel geändert wurde und die Bundesregierung bisher keinen Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung der Mittel des GVFG zum 1. Januar 2020 gerät damit in Gefahr und die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit ist nicht gegeben.
     
  2. Das Präsidium erneuert und präzisiert daher seine Forderung nach einer umgehenden Änderung des GVFG. Folgende Änderungen sollten Berücksichtigung finden:

    a. Die Mittel des GVFG-Bundesprogramms müssen bedarfsgerecht jährlich dynamisiert werden.

    b. Über den Bau und Ausbau der Großprojekte hinaus ist auch die Grunderneuerung zu fördern. Dafür sind geeignete Förderkriterien festzulegen.

    c. Für die Grunderneuerung ist die Förderschwelle auf 20 Millionen Euro abzusenken.

    d. Der Streckenverlauf auf "besonderem Bahnkörper" als Fördervoraussetzung für Straßenbahnen ist als unzeitgemäß zu streichen.

    e. Eine Finanzierung des Elektrifizierungsprogramms der Bahn in der Fläche aus Mitteln des GVFG wie auch eine Senkung der Schwellenwerte für Elektrifizierungsprojekte wird abgelehnt.

    f. Die Zweckbestimmung des GVFG-Bundesprogramms zur Förderung von Verdichtungsräumen und der umliegenden Region ist aufrecht zu erhalten.

    g. Bei der Nutzen-Kostenanalyse sind die Vorteile für das Gesamtsystem zugrunde zu legen und weitere Nutzenfaktoren wie die einschlägigen Indikatoren zur Nachhaltigkeit und zum Umwelt- und Klimaschutz einzubeziehen.

    h. Die Zukunft des GVFG-finanzierten Forschungsprogramms Stadtverkehr ist abzusichern.

    i. Aus aktuellem Anlass wird der Bund um Prüfung gebeten, in den ÖPNV-integrierte urbane Seilbahnen in den Förderkatalog aufzunehmen.
     
  3. Das Präsidium begrüßt ausdrücklich die beabsichtigte Anhebung der Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auf zwei Milliarden Euro. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Städtetages. Sie muss bereits im Zuge der Novellierung des GVFG noch in dieser Legislaturperiode greifen.
     
  4. Das Präsidium ersucht erneut auch die Länder, für die ÖPNV-Infrastruktur unterhalb der Großprojektschwelle sowie für Erhalt, Sanierung und Erneuerung verkehrswichtiger Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke in den Städten umfassend Verantwortung zu übernehmen. Die Länder werden ab 2020 durch Änderungen der Umsatzsteuer kompensiert und sind nun vollinhaltlich zuständig. Die Länder sind daher aufgerufen, ein verlässlicher Partner der Städte bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs zu bleiben. Dazu sind die ehemaligen Entflechtungsmittel durch originäre Landesmittel zu ersetzen, zu erhöhen, zu dynamisieren und den Kommunen bedarfsgerecht zuzuweisen.