Präsidium
27.04.2021

Reform der Pflegeversicherung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die soziale Pflegeversicherung bildet mit ihrem Ziel, das Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern, eine zentrale Säule in der Sozialversicherung. Mit ihren gedeckelten Leistungen wird die Pflegeversicherung diesem Anspruch angesichts der notwendigen Qualität der Pflegeleistungen allerdings nicht mehr gerecht. Das Präsidium fordert den Gesetzgeber auf, mit einer Reform der Pflegeversicherung eine nachhaltige Entlastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe sicherzustellen.
     
  2. Das Präsidium kritisiert, dass Pflegebedürftige durch die angedachte Reform nur unzureichend entlastet werden. Es sieht vielmehr in der Festlegung eines der Höhe nach begrenzten und von allen Pflegebedürftigen zu leistenden Sockelbetrags ("Sockel-Spitze-Tausch") eine gute Möglichkeit, Pflegebedürftige nachhaltig zu entlasten und kommunale Handlungsspielräume zu sichern.