Hauptausschuss
28.02.2018

Reform der Grundsteuer

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages fordert Bund und Länder mit Nachdruck auf, unverzüglich eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Das Bundesratsmodell aus dem Herbst 2016 ist hierfür eine geeignete Grundlage. Die Schaffung eines zusätzlichen gemeindlichen Hebesatzrechts für baureife, aber unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) wird begrüßt.
     
  2. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Bewertungsgesetz für verfassungswidrig erklären, müssen Bund und Länder einen Ausgleich für mögliche temporäre Einnahmenausfälle bei der Grundsteuer sicherstellen. Ein auch nur temporärer Ausfall der Grundsteuereinnahmen von 14 Milliarden Euro jährlich würde die Kommunen vor eine Finanzkrise riesigen Ausmaßes stellen. Der Bund und die Länder müssen sich daher umgehend äußern, wie im laufenden Reformprozess temporäre Einnahmenausfälle der Städte und Gemeinden ausgeglichen und Planungssicherheit gewährleistet werden soll.