Präsidium
13.11.2018

Zensus – Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2018

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2018 zur Kenntnis. 
     
  2. Das Präsidium fordert den Gesetzgeber unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts auf, Erfahrungen mit dem Zensus 2011 zu berücksichtigen und die Erforderlichkeit von Anpassungen zu prüfen. Aus Sicht der Städte ist bei zukünftigen Zensen insbesondere die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes von Bedeutung. Dies setzt u. a. voraus, dass eine ausreichende Transparenz besteht, folglich die Verfahren und Ergebnisse für die Kommunen nachvollziehbar und überprüfbar sind und keine vorschnelle Löschung von Daten erfolgt.