Präsidium
13.11.2018

Umsetzung des Präventionsgesetzes: Förderprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung zum Aufbau kommunaler Präventionsstellen

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages betont, dass der Auf- und Ausbau kommunaler Strukturen der Gesundheitsprävention Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Präventionsgesetzes ist.
     
  2. Es begrüßt daher ein entsprechendes Programm zur Förderung dieser kommunalen Präventionsstrukturen mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung als wichtigen ersten Schritt.
     
  3. Für den Erfolg des Förderprogramms sind nach Auffassung des Präsidiums folgende Eckpunkte zu beachten:

    a. Etwa die Hälfte der circa 400 kreisfreien Städte und Kreise sollen antragsberechtigt sein. Die Auswahl soll anhand von Indikatoren erfolgen, die ihre Strukturschwäche beschreiben.

    b. Die Berücksichtigung weiterer Kommunen sollte im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume ermöglicht werden.

    c. In Abhängigkeit vom o.g. Indikator sollten Kommunen mit besonderem Bedarf mindestens eine Förderung von durchschnittlich 50 Prozent der Kosten für einen Zeitraum von vier Jahren mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr erhalten.

    d. Die übrigen antragsberechtigen Kommunen sollten mindestens eine Förderung von durchschnittlich 42 Prozent der Kosten für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere zwei Jahre erhalten.

    e. Ein einfaches Verfahren zur Beantragung, zur Durchführung und zur Abrechnung ist erforderlich.