Präsidium
17.04.2018

Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag begrüßt die Pläne der Bundesregierung zum Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung. Die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für 150.000 Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen ist dringend erforderlich, um die soziale Teilhabe dieser Gruppe zu verbessern.
     
  2. Der Aufbau des sozialen Arbeitsmarktes kann nur sukzessive erfolgen. Es ist fraglich, ob die vom Bund eingeplanten Mittel i.H.v. 4 Milliarden Euro für die ganze Legislaturperiode ausreichen werden, um die Lohnkosten sowie die sozialpädagogische und qualifizierende Begleitung zu finanzieren. Der Bund muss das Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget der Jobcenter den Anforderungen entsprechend ausstatten.
     
  3. Weitergehende Vorschläge einer Korrektur der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Schaffung eines Grundeinkommens und eines Anspruchs auf geförderte Vollzeittätigkeit für Langzeitarbeitslose müssen angesichts der komplexen Situation des Arbeitsmarktes vor allem im Niedriglohnsektor und vieler offener Fragen zunächst gründlich diskutiert werden.