Hauptausschuss
14.11.2019

Notfallrettung

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht der Hauptausschuss die Notwendigkeit, die medizinische Notfallversorgung zu reformieren. Hierzu sind Veränderungen der bisherigen drei Säulen der Notfallversorgung (Notaufnahmen, Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst) erforderlich. Dabei ist angesichts neuer Anforderungen an die zivile Verteidigung und zunehmender Extremwetterereignisse die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes erforderlich. Dies darf jedoch nicht zu Lasten bestehender funktionierender Strukturen erfolgen.
     
  2. Der Hauptausschuss unterstützt Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung und Verbesserung der Erreichbarkeit und der Nutzung des ärztlichen Notdienstes mit der Servicenummer 116117. Kooperationen bei der Übergabe von Telefonaten, dem Datenaustausch bis zur Übernahme der Aufgabe bei den Leitstellen zur Gefahrenabwehr sind dafür gut geeignet. Die Einrichtung von integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern wird ebenfalls unterstützt. Auch künftig muss sichergestellt werden, dass für eine rasche Notfallversorgung der Patienteninnen und Patienten Krankenhäuser mit ausreichenden Intensivbetten in guter Erreichbarkeit zur Verfügung stehen.
     
  3. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages lehnt Überlegungen ab, bei der Notfallrettung in die bisherigen Finanzierungsstrukturen, die Zuständigkeiten der Länder und in die Satzungshoheit der Kommunen einzugreifen. Die Weiterentwicklung der medizinischen Notfallversorgung darf auf keinen Fall zu Lasten der Kommunen und ihrer Krankenhäuser gehen. Eine auskömmliche Finanzierung muss langfristig gesichert werden.