Hauptausschuss
14.11.2019

Mietspiegel als Instrument zur Mietendämpfung

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages empfiehlt Städten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Existierende Instrumente im Miethöherecht (Mietpreisbremse, Kappungsgrenze etc.) sind für die Mieter nur mit qualifizierten Mietspiegeln verlässlich anwendbar. Erst solche Mietspiegel bringen Mieter in angespannten Märkten bei der Frage der gesetzlich richtigen Miete auf Augenhöhe mit der Vermieterseite.
     
  2. Der Hauptausschuss unterstützt die vom Gesetzgeber geplante Ausweitung des Betrachtungszeitraumes zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Anbindung der durch das Bundesverfassungsgericht konkretisierten ortsüblichen Vergleichsmiete an die Marktentwicklung muss dabei erhalten bleiben.
     
  3. Der Hauptausschuss stellt fest, dass die durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten von Mietspiegeln deutlich geringer ausfallen als die von Angebotsmieten. Daher wirkt ein Mietspiegel in angespannten Märkten durchaus begrenzend für die örtlichen Mieten.