Hauptausschuss
14.11.2019

Lösung der Altschuldenproblematik

Beschluss des Hauptausschusschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss betont, dass der Bund mit der Einrichtung der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" berechtigte Erwartungen geweckt hat, die er nun nicht enttäuschen darf.
     
  2. Der Hauptausschuss ist mit der Bundesregierung der festen Überzeugung, dass die besonders mit Kassenkrediten belasteten Kommunen absehbar ohne Hilfe nicht in der Lage sein werden, ihre Situation dauerhaft zu verbessern. Für den Hauptausschuss ist offensichtlich, dass die Höhe der Kassenkredite und die hierdurch zum Ausdruck kommende kommunale Finanznot nicht mit einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse vereinbar sind. Ortsunabhängige Chancengerechtigkeit kann ohne eine Lösung der Altschuldenproblematik nicht erreicht werden.
     
  3. Der Hauptausschuss hebt hervor, dass eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und betroffenen Kommunen erreicht werden kann.  Die Unterstützung seitens des Bundes kann hierbei sowohl auf direktem oder als auch auf indirektem Weg erfolgen: Eine teilweise Übernahme der kommunalen Kassenkredite durch Bund stellt hierbei den direkten Lösungsweg dar. Eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft steht für den indirekten Weg.
     
  4. Vor diesem Hintergrund werden die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur Übernahme eines "erheblichen Teil[s] der Kassenkredite der besonders belasteten Kommunen" ausdrücklich begrüßt. Die Gespräche über die mögliche Ausgestaltung einer Altschuldenhilfe sollten unverzüglich aufgenommen werden. Dabei ist zu klären, welche Rolle den Stadtstaaten mit dem kommunalen Anteil ihrer Verschuldung und den Kommunen in den Ländern zukommt, die bereits gemeinschaftliche Entschuldungsprogramme durchgeführt haben.
     
  5. Eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik setzt auch voraus, dass die Entstehung neuer problematischer Verschuldung verhindert wird. An dieser Stelle stehen insbesondere die Länder in der Pflicht. Der Hauptausschuss erwartet von den Ländern, dass sie im Rahmen einer Altschuldenlösung verlässliche Zusagen gegenüber dem Bund und den Kommunen dahingehend abgeben, dass sie einen Neuaufbau problematischer kommunaler Verschuldung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten verhindern werden. Neben der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel und der konsequenten Nutzung aufsichtsrechtlicher Instrumenten ist auch die explizite Absicherung einer von der Finanzlage des Landes unabhängigen kommunalen Mindestfinanzausstattung ein zu prüfendes Instrument.