Hauptausschuss
14.11.2018

EU-Kohäsionspolitik nach 2020

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages appelliert an die EU-Institutionen, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Budgetierung für Regionale Entwicklung und Zusammenhalt zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, um einen funktionsfähigen EU-Haushalt zu garantieren.
     
  2. Der Hauptausschuss erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich für eine Erhöhung der Ko-Finanzierungssätze von 40 Prozent auf 50 Prozent für stärker entwickelte Regionen beziehungsweise von 55 Prozent auf 60 Prozent für Übergangsregionen seitens der EU einsetzt. Andernfalls muss die entstehende Finanzierungslücke insbesondere von den Ländern geschlossen werden.
     
  3. Der Hauptausschuss begrüßt die vorgesehenen Verwaltungserleichterungen, wie beispielsweise das Prinzip der "Einzigen Prüfung", die Möglichkeiten der Pauschalabrechnung und die Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer. Weiterhin hält der Hauptausschuss die Forderung nach Vereinfachung der Beihilfevorschriften aufrecht und fordert, EU-geförderte Projekte beihilfekonform zu erklären.
     
  4. Die Europäische Kommission wird gebeten, das Partnerschaftsprinzip weiter zu stärken und sicherzustellen, dass die städtische Ebene frühzeitig und umfassend eingebunden wird. Zudem sollte die verpflichtende Mindestquote für die nachhaltige Stadtentwicklung auf 10 Prozent erhöht werden. Der Hauptausschuss fordert die Länder auf, die Städte im Prozess der Erstellung der Operationellen Programme frühzeitig einzubinden.