Präsidium
02.04.2019

Grundsteuer

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium betrachtet mit großer Sorge, dass Bund und Länder auch neun Monate vor Fristablauf noch immer kein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Grundsteuer eingeleitet haben.
     
  2. Der Deutsche Städtetag begrüßt die am 1. Februar und  14. März 2019 mehrheitlich vereinbarten Eckpunkte der Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern für ein wertorientiertes Grundsteuer-Modell.
     
  3. Das Präsidium fordert den Bund auf, umgehend einen Gesetzentwurf auf Grundlage der mit den Ländern vereinbarten Reform-Eckpunkte vorzulegen. Offen gebliebene Diskussionspunkte müssen im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, um ein fristgerechtes Inkrafttreten eines Grundsteuerreform-Gesetzes nicht zu gefährden.
     
  4. Das Präsidium appelliert an die Regierungsfraktionen im Bund und an die Länder, den angelaufenen Reformprozess mit aller Kraft zu unterstützen.
     
  5. Die Verantwortung für eine fristgerechte Reform der Grundsteuer liegt allein bei Bund und Ländern. Daher müssen Bund und Länder vollumfänglich für alle gemeindlichen Steuerausfälle einstehen, die durch weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren entstehen.