Hauptausschuss
20.02.2019

Grundsteuer

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss begrüßt die Verständigung der Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern vom 1. Februar 2019 auf ein gemeinsames Reformkonzept für die Grundsteuer.
     
  2. Der Bund muss jetzt zügig einen Entwurf für ein Reformgesetz vorlegen. Die engen zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dulden keinen weiteren Aufschub.
     
  3. Der Hauptausschuss fordert Bundestag und Bundesrat zur Unterstützung des Reformkonzepts vom 1. Februar 2019 auf. Das wertorientierte Konzept ist geeignet, die vielfältigen Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen angemessen zu berücksichtigen.
     
  4. Die Städte begrüßen ein nach Grundstücksarten differenziertes Messzahlen-Konzept für die Grundsteuer. Das Instrument soll insbesondere eine ausgewogene Belastungsverteilung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken absichern.
     
  5. Die Verantwortung für den verfassungswidrigen Zustand der Grundsteuer und die fristgerechte Bewältigung der Reform-Erfordernisse liegt bei Bund und Ländern. Daher müssen Bund und Länder für alle Grundsteuer-Ausfälle einstehen, falls die Reform nicht rechtzeitig gelingt.