Präsidium
28.01.2020

Gebäudeenergiegesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium stellt fest, dass mit der Vorlage des Gebäudeenergiegesetzes ein erster wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts getan wird. Es bekräftigt darüber hinaus die Positionen des Deutschen Städtetages zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden in Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen.
     
  2. Das Präsidium hält es für geboten, bereits direkt nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens das Gebäudeenergiegesetz unter Beteiligung der Kommunen weiter zu entwickeln. Zu den Kerninhalten der Weiterentwicklung müssen angemessene klimapolitische Standards für Neubau und Bestand, die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf nachvollziehbare Parameter sowie der Bezug zur Quartiersebene, zu den Lebenszykluskosten und zu den Energieversorgungsstrukturen verstärkt werden.
     
  3. Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Ansätze zur Stärkung des Quartiersansatzes werden ausdrücklich begrüßt und tragen einer langjährigen Forderung des Deutschen Städtetages Rechnung. Die Erprobung innovativer Ansätze im Quartier sollte unbefristet ermöglicht werden.
     
  4. Das größte Effizienzpotential liegt im Gebäudebestand. Um dieses stärker als bisher zu heben, bekräftigt das Präsidium seine bisherige Forderung nach einer Verstärkung der geförderten Energieberatung sowie deren Öffnung auch für Kommunen und kommunale Unternehmen. Darüber hinaus muss die Förderung für Gebäudeeigentümer neben der neuen steuerlichen Begünstigung auch mehr direkte, modulare und niederschwellige Zuschussförderung vorsehen.