Präsidium
Fortsetzung der Flüchtlingsfinanzierung
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium des Deutschen Städtetages erwartet, dass sich die Koalition kurzfristig auf eine Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung verständigt. Hierdurch wird auch fiskalpolitisch deutlich gemacht, dass die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
- Die vorgesehene Verlängerung der Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge ist notwendig und richtig. Das Präsidium betrachtet allerdings mit Sorge, dass diese Verlängerung gravierende Folgewirkungen für den Weg der 5-Milliarden-Euro-Entlastung der Kommunen haben wird. So soll auf den Entlastungsweg einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft verzichtet werden, damit in Summe die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nicht über 50 Prozent steigt. Dies führt zu inakzeptablen Minderentlastungen bei besonders strukturschwachen Städten.
- Das Präsidium fordert Bund und Länder auf, im Rahmen einer Grundgesetzänderung bezüglich der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft eine deutliche Anhebung der Grenze zur Bundesauftragsverwaltung vorzunehmen. Es ist im Übrigen weiterhin der Auffassung, dass der Übergang zur Bundesauftragsverwaltung verbunden mit einer weitgehenden Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund langfristig die beste Lösung ist.
- Das Präsidium weist darauf hin, dass eine vollständige Verteilung der 5 Milliarden Euro über den Weg des Gemeindeanteils an der USt nicht nur politisch der falsche Weg ist. Auch eine Verteilung eines erhöhten Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach Kriterien wie der Sozialausgabenlast würde strukturschwachen Städten nicht in besonderem Maße unterstützen. Anders als bei einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft würden die gewünschten Verteilungseffekte sofort durch die jeweiligen kommunalen Finanzausgleichssysteme konterkariert.
- Das Präsidium des Deutschen Städtetages unterstreicht seine Forderung, dass auch für die Finanzierung der mit der Personengruppe der Geduldeten verbundenen Kosten eine angemessene Finanzierungsregelung gefunden werden muss.